Den Bolzplatz richtig planen und zu Akzeptanz verhelfen

Bolzen? Ja, aber bitte nicht hier!

von:
Sportplatzbau
Bolzplatz in der Grünen Mitte Hainholz mit Asphaltbelag. Foto: Thomas Langreder

Dass es Bolzplätze geben muss, darüber sind sich alle einig. Nur wo und wie diese aussehen sollen, darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen. Schon bei der Definition dessen, was ein Bolzplatz ist, scheiden sich die Geister. Eigentlich aber gilt: Als Bolzplatz (im Fußballjargon bolzen: hart treten/schießen) bezeichnet man einen ebenen Platz unterschiedlichen Bodenbelages, der zur Gemeinnutzung Kindern und Jugendlichen bis zu einem bestimmten Alter, in der Regel 14 Jahren, zur Verfügung steht. Diese Nutzung beschränkt sich jedoch nicht auf das Bolzen im Sinne von Fußball, sondern erstreckt sich ebenso auf andere Spiele wie beispielswiese Basketball, Skaten und Streetball.

SUG-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Landschaftsarchitekt:in / Landschaftsplaner:in..., Bremen  ansehen
Fachkraft für Baumkontrolle (m/w/d), Stuttgart  ansehen
Ingenieur (m/w/d) der Richtung Bauingenieurwesen..., Nordenham  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen
Sportplatzbau
Bolzplatz mit Tor zum Torwandschießen. Foto: LH Hannover

Rechtliche Grundlagen für Bolzplätze

Zu beachtende Rechtsgrundlagen für Bolzplätze finden sich im Wesentlichen im Bereich des Immissionsschutzes. Das Bundesimmissionsgesetz versucht grundsätzlich, den Ausgleich Aller zu ermöglichen. Das heißt für den Bolzplatznutzer, dass abhängig von der bauplanungsrechtlichen Gebietskategorisierung wie Wohngebiet oder Mischgebiet für die Zeit des Tages und der Nacht Geräuschpegel-Maximalrichtwerte existieren, die im Zweifel rechtlich einklagbar sind. Rechtsverbindliche Immissionsgrenzwerte existieren nicht.

Grundsätzlich muss bei der bauplanungsrechtlichen Festsetzung von Bolzplätzen ein Planungsgrundsatz beachtet werden - und zwar der der umfassenden Problem-bewältigung zum Ausgleich öffentlicher und privater Belange. Das heißt einerseits Sport, Freizeit, Jugendförderung und andererseits Wohnruhe und Wohnklima in Wohngebieten zu berücksichtigen. Wichtig zu wissen aber durchaus problematisch zu kategorisieren ist dabei, ob es sich bei der besagten Fläche rechtlich um einen Bolzplatz, eine Sportanlage oder eine Ballspielfläche eines Spielplatzes handelt.

Steht ausreichend Fläche zur Verfügung, werden auf Spielplätzen gerne auch Ballspielbereiche eingeplant. Ein gelegentliches Kicken auf einem solchen Ballspielbereich stimmt mit dem Widmungszweck "Spielplatz" überein, insbesondere sofern die Nutzer Kinder im Alter bis 14 Jahren sind. In diesem Fall sind die Emissionen als Kinderlärm innerhalb des rechtlichen Rahmens erfasst, die ein Kinderspielplatz bietet. Sie sind nach geltender Rechtslage nicht mehr per se als Lärm anzusehen.

Anders sieht die rechtliche Lage aus, wenn ein solcher Bereich auch der spielerischen und sportlichen Betätigung Jugendlicher und junger Erwachsener dient (VG Karlsruhe; Beschluss vom 21.08.2008, 6 K 1563/06, vgl. Urteil OVG NRW vom 6. März 2006 - 7 A 4591/04), feste Tore installiert sind, ein fester Untergrund und eine Größe vorliegen, die dem Bewegungsdrang Jugendlicher Rechnung trägt. Eine Einzäunung dient dabei nicht als Kriterium. Hat ein Ballspielbereich also eher den Zweck einer spielerischen und sportlichen Betätigung Jugendlicher und junger Erwachsener, so gilt er nicht als Spielplatz und wird daher entweder von der Freizeitlärmrichtlinie der jeweiligen Länder oder der Sportanlagenlärmschutzverordnung erfasst und unterliegt deren jeweiligen Bestimmungen (Immissionsrichtwerten).

Um größere Probleme zu vermeiden, sollte die Entfernung des Bolzplatzes zum jeweiligen Nachbargrundstück möglichst groß gehalten werden. Zudem sind schallgedämmte Ballfangzäune zu verwenden und die Nutzungszeiten auf ein vernünftiges Maß - zum Beispiel gemäß den Vorgaben der TA Lärm - zu beschränken. So lassen sich viele (Rechts-) Streitigkeiten im Vorfeld vermeiden.

Sportplatzbau
Ein Bolzplatz in Kaltenweide, der mit Ökocolor belegt ist. Foto: LH Hannover

Bolzen oder Sport treiben?

Um einen Bolzplatz von einem Sportplatz abgrenzen zu können, muss ersterer deutlich kleiner als ein Fußballfeld sein. Sein Standardmaß liegt bei 90 x 105 Metern, mindestens aber bei 40 x 90 Metern. Die DIN 18034 (alte Fassung) geht in Punkt 5.3.2 von etwa 20 x 40 Metern aus. Möchte der Betreiber vermeiden, dass ein Bolzplatz als Sportanlage angesehen wird, muss dieser deutlich kleiner als ein Kleinspielfeld sein (20 x 40 Meter). Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat einen Bolzplatz, der eine Größe von 25 Meter x 12,5 Meter aufwies, nicht als Sportplatz qualifiziert.1

Bei der Errichtung eines Bolzplatzes ist zudem ins Kalkül zu ziehen, dass das Alter der Nutzer erfahrungsgemäß steigt, je größer ein Bolzplatz ist.

Was ist die Grundvoraussetzung?

Bolzplätze müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen, um als solche genutzt werden zu können. Sie betreffen Bodenbelag, Tore und Einzäunung.

Bodenbelag: Um der Funktion gerecht zu werden, muss ein Bolzplatz einen ebenen Untergrund mit einem möglichst verletzungsreduzierenden Bodenbelag aufweisen. Die Wahl des Belages ist stark von den Nutzerinteressen abhängig. Als Bodenbelag kommen je nach späterer Nutzung als stoßdämpfende Untergründe Hackschnitzel, Rasen, Kunstrasen, Tartan etc. zur Anwendung. Dabei haben sich Beläge aus Kunststoff grundsätzlich als geeignet erweisen. Soll der Platz ebenfalls zum Skaten oder Malen genutzt werden, empfiehlt sich eher ein Asphaltbelag. Auch für andere Beläge gibt es Pro und Kontra, so dass eine generelle Empfehlung nicht gegeben werden kann.

Tore: Auf Bolzplätzen müssen Tore fest verankert werden, wobei die Verankerung so ausgeführt werden muss, dass hierdurch keine zusätzliche Verletzungsgefahr entsteht (DIN EN 748/749), siehe auch Stadt+Grün 8/2012, S.45ff: "Versicherungspflicht auf Sportanlagen". Die Befestigung von Netzen am Rahmen führt häufig zu Lärm, der sich durch die Verwendung von Stäben verhindern lässt. Ein Fußballtor misst 2,44 Meter Höhe und 7,32 Meter Breite. Je nach Größe des Bolzplatzes sind auch Tore in der Größe 2 Meter x 3 Meter erhältlich. Wichtig ist, dass der Abstand zwischen zwei Toren ausreichend groß gewählt ist, um den Spielablauf gewährleisten zu können. Ein Abstand der Tore von unter 20 Meter wird dabei als kritisch angesehen.

Einzäunung: Bolzplatzzäune sind in der Regel vier Meter, hinter dem Tor in Ausnahmefällen sogar sechs Meter hoch. Sie müssen schallisolierend ausgeführt werden. Diese Eigenschaft weisen zertifizierte Stabgitterzäune auf.

Bolzplätze sind bereits in der Planung problematisch. Viele Kommunen wollen sich daher der Verantwortung zur Vorsorge nicht stellen. Dennoch steht es außer Frage, dass sie für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen von hohem Wert sind.

Anmerkungen

¹ s. VG Karlsruhe; Beschluss vom 21.08.2008, 6 K 1563/06, vgl. Urteil OVG NRW vom 6. März 2006 - 7 A 4591/04.

Autorin

Stadt Langenhagen, Büro für Sonderprojekte

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle grüne Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen