Verlust von 30.000 Bäumen erfordert weitere Parkpflegewerke

Düsseldorfs Gartendenkmäler nach dem Orkan Ela

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Plan zur Vergrößerung der Stadt Düsseldorf, Maximilian Friedrich Weyhe, 1824. Abb.: Stadtarchiv Düsseldorf, karten und Pläne Nr. 355

Die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt Düsseldorf besitzt 32 denkmalgeschützte Garten-, Park-, Friedhofs- und Platzanlagen. Damit ist mit 310 Hektar rund ein Drittel der öffentlichen Grünflächen in der Denkmalliste eingetragen. Hinzu kommen noch knapp 20 grüne Baudenkmäler, die sich in privatem Besitz befinden und von denen auch einige öffentlich zugänglich sind.

Die Ursprünge dieses gartenkulturellen Erbes reichen zurück bis ins 18. Jahrhundert, als östlich vor der befestigten Stadt entlang der Düssel erste herrschaftliche Gärten angelegt wurden. Für dieses Areal bestimmte 1769 der für die Ideen der Aufklärung aufgeschlossene Kurfürst Carl Theodor, dass "zur mehreren Verschönerung im Ansehen dortiger Residenzstadt und des Jagdschlosses bey Pempelford, wie auch zur Lust der Einwohnerschaft (...) ein angenehmer öffentlicher Spaziergang einzurichten" sei. So wurde nach Plänen des französischen Baumeisters Nicolas de Pigage, unter dessen Leitung auch Schloss und Park Benrath ab 1755 erbaut wurden, der heute älteste Teil des Hofgartens im formalen Stil angelegt.

Nach der Zerstörung des Hofgartens durch napoleonische Truppen erfolgte ab 1804 die Neugestaltung im Stil eines englischen Landschaftsgartens durch Maximilian Friedrich Weyhe. Durch die Schleifung der Festungsanlagen, festgelegt im Friedensvertrag von Lunéville aus dem Jahr 1801, war eine grundlegende städtebauliche Neuordnung des Rings um die Altstadt Düsseldorfs möglich. Weyhe nutzte zur Erweiterung des Hofgartens nach Westen und zur Anlage eines Systems, das durch Gewässer und Gräben geprägt war, weitere Grünflächen: Die Königsallee, den Ständehauspark und den Spee'schen Graben. Diese in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts fertig gestellten Anlagen prägen bis heute den Stadtgrundriss Düsseldorfs und bilden den so genannten ersten grünen Ring.

Der zeitlich nächste Impuls zur Entstehung weiterer Gärten und Parks ist mit der Großstadtwerdung Düsseldorfs verbunden. Die neu entstandenen, meist dicht bebauten Wohnquartiere mussten auch mit Grünflächen versorgt werden. Daher wurden Ende des 19. Jahrhunderts durch den Stadtgärtner Heinrich Friedrich Hillebrecht und ab 1906 durch Düsseldorfs ersten Gartendirektor Baron Walter von Engelhardt zahlreiche begrünte Plätze und Parks geplant und angelegt. Hierzu zählen der Volksgarten und der Ostpark. Die zunächst aus privater Initiative entstandenen Gärten der Flora und des Zoos kamen ebenfalls zu Beginn des 20. Jahrhunderts hinzu.

Eine größere Anzahl von Herrensitzen mit den zugehörigen Schlossparks sowie von ehemals privaten Landgütern wurden in den Jahren 1909 und 1929 ins Stadtgebiet Düsseldorfs eingemeindet und einige von ihnen ebenfalls nach Plänen von Maximilian Friedrich Weyhe gestaltet. Die meisten dieser Parks - darunter beispielsweise die Anlagen von Schloss Eller, Schloss Elbroich, Schloss Mickeln oder des Hauses Lantz - sind mittlerweile in städtischem Besitz oder durch Anpachtung für die Öffentlichkeit zugänglich.

Im weiteren Verlauf des 20. Jahrhunderts verdankt Düsseldorf großen Ausstellungen die Entstehung weiterer Parks. Die am Rhein gelegenen Flächen, auf denen 1926 die Ausstellung für Gesundheit, soziale Fürsorge und Leibesübungen, "GeSoLei" stattfand, wurden in den Folgejahren zum heutigen Rheinpark umgestaltet. Der Nordpark geht auf die Reichsausstellung der Nationalsozialisten "Schaffendes Volk" aus dem Jahr 1937 zurück. Schließlich gehören auch einige kleinere Anlagen aus den 1950er- und 1960er-Jahren zu den Gartendenkmälern, die in der Denkmalliste eingetragen sind.

Düsseldorf gibt sich gerne den Beinamen "Gartenstadt" und bezieht sich damit auf dieses hier nur kurz beschriebene kostbare grüne Erbe, das seit nunmehr fast 110 Jahren in der Verantwortung des Gartenamtes liegt. Darüber hinaus bietet der Standort Düsseldorf weitere Faktoren, die ihn hinsichtlich seines "grünen Erbes" und der Auseinandersetzung damit im bundesweiten Vergleich herausheben. Am 19. April 2002 wurde anlässlich der Euroga 2002plus im Ostflügel des Benrather Schlosses das Museum für Europäische Gartenkunst eröffnet. Das Haus gehört zu der bundesweit kleinen Gruppe von drei Museen, die die Gartenkunst in den Fokus ihrer wissenschaftlichen Betrachtung rücken.

Und noch eine weitere Einrichtung stärkt den Stellenwert des Grüns in dieser Stadt. Durch die Stiftung einer Juniorprofessur konnte im Jahr 2005 am Institut für Kunstgeschichte der Heinrich-Heine-Universität ein Lehr- und Forschungsschwerpunkt "Gartenkunstgeschichte" eingerichtet werden. Die fachliche Kompetenz in Hinblick auf die zu beantwortenden Fragen der kommunalen Gartendenkmalpflege wird im Gartenamt der Stadt Düsseldorf durch eine Stelle mit entsprechendem Aufgabenprofil und entsprechender Qualifikation des Stelleninhabers sichergestellt.

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Orkantief Ela am 9. Juni 2014

Das Orkantief Ela hat Düsseldorfs Grünstrukturen am Pfingstmontag, den 9. Juni 2014 sowohl in der Breite - über das gesamte Stadtgebiet - als auch in der Tiefe mit dem Verlust ganzer Parkbilder hart getroffen. Die gemessenen 142 Stundenkilometer mit Spitzenböen der Windstärke 11 und 12 trafen an diesem schwülen Abend um 21 Uhr auf vollbelaubte Bäume. Das meteorologische Phänomen eines sogenannten Bow-Echos, einer linienhaften Anordnung von mehreren Gewittern, führte zu einer hohen Anzahl herausgedrehter Baumkronen und Starkastausbrüchen. Entsprechend dem Verlauf des Orkantiefs waren die linksrheinischen Stadtteile, dann insbesondere die Stadtmitte und das daran östlich anschließende Stadtgebiet besonders stark betroffen. Im Bereich der bewaldeten Anhöhen entlang der östlichen Stadtgrenze wurden zudem weite Flächen des Stadtforstes verwüstet. Insgesamt hat Düsseldorf in den Straßen, Garten-, Friedhofs- und Forstflächen 30.000 Bäume verloren. Innerhalb der denkmalgeschützten Anlagen wiegen die Schäden im Hofgarten und im Rheinpark am schwersten. Der Hofgarten hat beispielsweise zwei Alleen und im nördlichen Teil seine parkbildprägenden Kulissen verloren. Im Rheinpark ist der Verlust von 40 Prozent des Baumbestands zu verzeichnen. Damit hat sich seine räumliche Struktur, bestehend aus Solitärgehölzen und Baumgruppen, fast vollständig aufgelöst. Leider blieb - zwar mit unterschiedlicher Intensität der Schäden - bis auf wenige Ausnahmen keines der 32 Gartendenkmäler verschont.

Als besonders nachteilig stellte sich in dieser Situation die Tatsache heraus, dass längst nicht für alle historischen Garten- und Parkanlagen eine gartendenkmalpflegerische Entwicklungskonzeption oder ein Parkpflegewerk vorhanden war. Zudem wurde bisher nur für wenige Objekte ein Baumkataster erstellt. Wenn im schlimmsten Fall beides negativ zusammentraf, bestand die Gefahr, dass das Wissen über den Baumbestand im Rahmen der Fäll- und Aufräumarbeiten im wahrsten Sinne des Wortes

weggeräumt würde. Daher wurde vor Beginn der Fäll- und Aufräumarbeiten eine Notkartierung aller denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen durchgeführt. Dabei wurden die geschädigten Bäume nach vorher festgelegten Kriterien einheitlich kartiert und zusätzlich die Baumart bestimmt und der Stammumfang gemessen. Der Kartierung lagen folgende Kategorien zugrunde:

  • Totalverlust: Baum entwurzelt oder unter Kronenansatz abgebrochen.
  • Erhebliche Schäden: starke Kronenausbrüche, Habitusverlust, Schiefstand.
  • Baumerhalt: parkbildprägender Einzel-/ Gruppenbaum, formales Element, authentische Substanz.

Zusätzlich wurden auch flächige Schäden an den Vegetationsbeständen sowie bauliche Schäden erfasst. Die in der Rubrik "erhebliche Schäden" kartierten Bäume mussten aus Gründen der Verkehrssicherheit im Verlauf der weiteren Arbeiten in den Parkanlagen weitgehend gefällt werden. Die zu erhaltenden Bäume wurden von den Fällarbeiten zunächst ausgeklammert und einer näheren Begutachtung sowie baumpflegerischen Maßnahmen unterzogen. Während das oberste Ziel der Baumerhalt war, musste leider jedoch immer wieder die Entscheidung zur Fällung getroffen werden.

Aufgrund der Summe der Schäden, die aus den Schadensplänen der Notkartierung ersichtlich waren, konnte jede Anlage vier vorher definierten Schadenskategorien zugeordnet werden:

  • Schadenskategorie 1: sehr hohe Anzahl umgestürzter oder stark geschädigter Bäume, flächige Schäden an der vegetativen sowie baulichen Substanz, Vernichtung von Raumkulissen, Verlust der räumlichen Struktur.
  • Schadenskategorie 2: hohe Anzahl umgestürzter oder stark geschädigter Bäume, Schäden an der vegetativen oder baulichen Substanz räumlich begrenzt, räumliche Struktur erheblich beeinträchtigt.
  • Schadenskategorie 3: geringere Anzahl umgestürzter oder geschädigter Bäume, kaum Schäden an der vegetativen oder baulichen Substanz, räumliche Struktur nur in geringem Umfang beeinträchtigt.
  • Schadenskategorie 4: nur geringe Anzahl geschädigter Bäume; einzelne Starkastausbrüche, keine Schäden an der vegetativen oder baulichen Substanz, räumliche Struktur nicht beeinträchtigt.
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3 Orkan Ela hat parkbildprägende Vegetationselemente im Hofgarten zerstört. Im nördlichen Teilbereich sind vollständige Raumkulissen verloren gegangen. Foto: Gartenamt Düsseldorf
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4 Im Golsteinparterre nördlich des Schauspiel- und Dreischeibenhauses erlitten die Magnolien starke Schäden. Foto: Gartenamt Düsseldorf

Das Parkpflegewerk als zentrales Instrument der Wiederherstellung

Die Verpflichtung und Vorgehensweise zur Wiederherstellung der orkangeschädigten Garten- und Parkanlagen lässt sich für die denkmalgeschützten Objekte aus dem Denkmalschutzgesetz, DSchG - Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Land Nordrhein-Westfalen vom 11. März 1980, sowie aus der Charta von Florenz, der international anerkannten Richtlinie der Gartendenkmalpflege aus dem Jahr 1981, ableiten.

Nach § 2 des Denkmalschutzgesetzes sind "(...) Garten-, Park- und Friedhofsanlagen (...) wie Baudenkmäler zu behandeln." Der Eigentümer eines Denkmals ist gemäß § 7 verpflichtet, dieses "instand zu halten, instand zu setzen, (...) und sachgemäß zu behandeln."

Die Charta von Florenz verdeutlicht insbesondere in Artikel 15 die Handlungsschritte, die bei einer Restaurierung oder Wiederherstellung zu beachten sind: "Jede Restaurierung und mehr noch jede Rekonstruktion eines historischen Gartens darf erst nach Abschluss einer gründlichen Untersuchung (...) in Angriff genommen werden, sodass der wissenschaftliche Charakter des Eingriffs sichergestellt ist. Ehe mit irgendwelchen Ausführungsarbeiten begonnen wird, muss diese Untersuchung in ein Planwerk einmünden, das kollegialer Prüfung und Abstimmung unterzogen wird."

Nur mit einer wissenschaftlich und fachlich fundierten gartendenkmalpflegerischen Konzeption ist eine denkmalgerechte Wiederherstellung und kontinuierliche Entwicklungspflege der orkangeschädigten historischen Garten- und Parkanlagen möglich. Damit können die anlagenspezifischen Zeugnisse vergangener Epochen der Gartenkunst wiederbelebt sowie die Denkmaleigenschaften bewahrt und an nachfolgende Generationen tradiert werden. Das Parkpflegewerk ist das zentrale Instrument bei der Wiederherstellung der denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen.

Aus den schon dargestellten Schadenskategorien ergibt sich dafür auch das Handlungskonzept. Die Prioritäten beziehungsweise Zeitstufen der Wiederherstellung orientieren sich nach den Schadenskategorien. Dabei gilt der Grundsatz: Je stärker die jeweilige Anlage geschädigt ist, desto früher beginnen die Planungs-und Ausführungsleistungen zur Wiederherstellung. Für alle Objekte der Schadenskategorie 1 und 2 soll die Bearbeitung der planerischen Vorleistungen in den Jahren 2014 und 2015 starten. Insbesondere für komplexe Projekte - hierzu zählen insbesondere der Hofgarten und der Rheinpark - haben diese im Oktober 2014 bereits begonnen. Zusätzlich befindet sich auch der Schlosspark Benrath aufgrund seiner gartenkünstlerischen Bedeutung in dieser ersten Planungsstufe. Objekte der Schadensstufe 3 werden aufgrund der Fülle von Projekten nachrangig ab 2015/2016 bearbeitet. Die eigentlichen Wiederherstellungs- und Pflanzarbeiten starten zeitlich versetzt frühestens ab 2015/2016. Eine Ausnahme bilden die so genannten "Meilensteinprojekte", die bereits in der Pflanzsaison 2014/2015 realisiert wurden.

Wie eingangs erwähnt, liegen nicht für alle Gartendenkmäler Leitkonzeptionen oder Parkpflegewerke vor. Hier gilt als zweiter Grundsatz des Handlungskonzeptes: Für alle Objekte der Schadenskategorie 1 und 2 muss ein Parkpflegewerk oder eine gartendenkmalpflegerische Konzeption vorliegen beziehungsweise vor Beginn der Wiederherstellungsarbeiten erarbeitet werden. Die ersten Ergebnisse der Parkpflegewerke liegen nun vor und es gilt, diese zeitnah in den politischen Gremien und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Bereits am 28. Oktober 2014 fand im Saal des Düsseldorfer Künstlervereins Malkasten, veranstaltet durch den Rheinischen Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz in Kooperation mit der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, dem Bund Heimat und Umwelt und der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur, ein erstes Symposium mit dem Titel "Der Orkan Ela und die Folgen in der Kulturlandschaft" statt. Im Oktober dieses Jahres wird es, ebenfalls auf Initiative des Rheinischen Vereins für Denkmalpflege und Landschaftsschutz, im Gartenkunstmuseum im Schloss Benrath eine Fortsetzung geben.

Mit Unterstützung der beauftragten Landschaftsarchitekturbüros wurden im Sommer 2015 zudem Parkspaziergänge angeboten, um der interessierten Öffentlichkeit die jeweiligen Arbeitsstände der Parkpflegewerke zu präsentieren.

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Eine der ersten Aufgaben nach dem Orkan war es, eine detaillierte Kartierung in den denkmalgeschützten Gartenanlagen durchzuführen. Die Dokumentation sollte vor dem Aufräumarbeiten die Informationen über den ursprünglichen Baumbestand sichern. Quelle: Gartenamt Düsseldorf
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7 Meilensteinprojekt: Nachpflanzung von Großbäumen im Rheinpark Golzheim unter der Berücksichtigung der historischen Pflanzenstandorte. Foto: Ingo Lammert

Die Fülle der Fragen und Aufgaben

Bei der Wiederherstellung geht es bei Weitem nicht nur um bloßes Neupflanzen von Bäumen. Ein Gartendenkmal setzt sich neben der individuellen Historie aus einem anlageneigenen topografischen und räumlichen Gefüge zusammen. Hierzu gehören bauliche Bestandteile, wie Wege, Plätze, Treppen, Brücken oder Wasseranlagen. Das räumliche Gebilde wird jedoch in erster Linie bestimmt durch Solitärbäume, Baumgruppen, Alleen, Haine, Hecken, Strauchgruppen und mehrstufige, geschlossene Gehölzbestände. Erst durch das Zusammenspiel aller Bestandteile bilden sich Parkräume, Kulissen und Blickbeziehungen. Die besondere Aufgabe des Wiederaufbaus ist die nachhaltige Wiederherstellung dieses Gefüges. Dafür müssen ganze Bestände neu aufgebaut sowie die Dynamik der aufgebrochenen Altbestände und der Neupflanzungen bedacht werden.

Ein über zweihundertjähriger Park, wie beispielsweise der Düsseldorfer Hofgarten, zeigt zudem eine komplexe Schichtung von Entwicklungsepochen, die zusätzlich überlagert sind von Veränderungen durch großstädtische Anforderungen und durch die Citylage. Durch Planüberlagerungen und durch die Auswertung des historischen Bild- und Quellenmaterials können diese anlagengenetischen Schichten herausgearbeitet werden. Darauf folgt die Entwicklung eines Leitbildes für die Gesamtanlage und die Differenzierung für einzelne Teilbereiche. Erst nach dieser gartendenkmalpflegerischen Leitbildfindung, in der die jeweils relevante Entwicklungsschicht und damit deren ursprüngliche Gestaltungsintention als Ziel festgelegt werden, können Wiederbepflanzungs- und Maßnahmenkonzeptionen konkretisiert werden.

Eine zusätzliche Herausforderung ist die Umsetzung erster Pflanzmaßnahmen als sogenannte "Meilensteinprojekte" bereits während der Bearbeitungszeit der Parkpflegewerke. Dies geschieht einerseits, um nach den Aufräumarbeiten und den deprimierenden Bildern zerstörter Parks erste Zeichen des Wiederaufbaus zu setzen, und andererseits, um der Erwartungshaltung hinsichtlich des Umsetzungszeitpunktes geplanter Maßnahmen zu begegnen.

Das Ausmaß der Schäden in den Parkanlagen löste eine Flut von Anfragen aus der Bevölkerung aus. Durch die Medienpartnerschaft mit der "Rheinischen Post" wurde eine Reihe von sogenannten "mobilen Redaktionen" in den stark betroffenen Parkanlagen angeboten. Notwendige Baumfällungen wurden vor Ort erläutert und begründet. Kontinuierliche Pressemitteilungen informierten über den Stand der Aufräumarbeiten. Am 16. September 2014 lud der neu gewählte Oberbürgermeister Thomas Geisel alle interessierten Bürger, Vereine und Institutionen zu einem sogenannten "runden Tisch" in den Plenarsaal des Rathauses ein. Um dem Informationsbedarf der Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen, wurde zeitnah eine eigene Internetseite zum Sturm Ela eingerichtet.

Die Betroffenheit der Düsseldorferinnen und Düsseldorfer und die Verbundenheit mit ihren Parkanlagen drücken sich bis heute in einer enormen Spendenbereitschaft aus. Bis zum 06.07.2015 konnte insgesamt ein Spendenaufkommen von gut 2,7 Millionen Euro verzeichnet werden. Darin enthalten ist die Verdoppelung der Privatspenden in Höhe von knapp 580.000 Euro durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Eine stadtweite Plakataktion, unterstützt durch bekannte Düsseldorfer Persönlichkeiten, ist in diesem Zusammenhang ebenfalls zu nennen. Zahlreiche Initiativen bildeten sich und unterstützten den Spendenaufruf "Neue Bäume für Düsseldorf" durch kreative Ideen, deren Produkte dann zugunsten der Aktion veräußert wurden.

Die Beseitigung der durch den Sturm Ela verursachten Schäden und der Wiederaufbau der gartenhistorisch bedeutungsvollen Parkanlagen wird noch einige Jahre in Anspruch nehmen. Dabei ist es von großem Vorteil, dass die Gesamtverantwortung für die Freiräume dieser Stadt - das Planen, Bauen und die Pflege - zentral von einem Amt wahrgenommen wird. Der ganzheitliche Blick auf die Grünflächen und Parkanlagen einer Stadt und das Wissen um ihre Geschichte bieten die Voraussetzungen, die anstehenden Aufgaben zu bewältigen. Die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Institutionen, die sich alle dem Grünen Erbe dieser Stadt widmen, wird hoffentlich viele wertvolle Erkenntnisse hervorbringen.

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8 Oberbürgermeister, Gründezernentin und Gartenamtsleiterin bedanken sich mit einer Plakat-Aktion bei den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Spendenengagement. Abb.: Agentur com.convers communikation, Astrid Kirchhoff

Ausblick

Die Gartendenkmalpflege war es bisher eher gewohnt, sich mit anthropogenen Ursachen für den Verlust von historischer Substanz - wie Zerstörung, Zersiedelung, Pflegevernachlässigung oder mangelnde Beachtung - auseinanderzusetzen. Seit einigen Jahren und zunehmend signifikanter kommen die schleichenden Auswirkungen des Klimawandels durch mittleren Temperaturanstieg gepaart mit Trockenperioden in unseren Breiten hinzu. Dadurch fallen etablierte Baumarten als Gestaltungsmittel von Parkbildern aus.

Das Phänomen Ela zeigt in Düsseldorf eine weitere Dimension - die Gefährdung des historischen Erbes durch Extremwettersituationen. Das Problemfeld Klimawandel und die Auswirkungen solcher Extremwettersituationen - wozu neben Sturm auch Hochwasser gehört - werden gartendenkmalpflegerisches Handeln künftig zunehmend beeinflussen. Eine internationale Fachtagung zum Thema 'Historische Gärten im Klimawandel' im September 2014 setzte mit der Verabschiedung der "Erklärung von Sanssouci" diesbezüglich ein klares Zeichen.

M.A., Dipl.-Ing. Tobias Lauterbach
Autor

Garten,- Friedhofs- und Forstamt der Landeshauptstadt Düsseldorf
Dipl. Ing. Doris Törkel
Autorin

Garten-, Friedhofs- und Forstamt der Landeshauptstadt Düsseldorf

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