55 Jahre Grüne Charta

Frühe Forderungen nach Umwelt- und Naturschutz

Naturschutz
Viele Industrieanlagen und wenig Umweltschutz prägten die 1950er- und 60er-Jahre. Daher wurde die Grüne Charta der Mainau im Jahr 1961 verabschiedet. Foto: Klaus Steves, pixelio.de

Die Grüne Charta von der Insel Mainau entstand im Rahmen der fünften Mainauer Gespräche. In ihrem Entstehungsort liegt somit der Ursprung des Namens der Charta, die am 20. April 1961 von Lennart Graf Bernadotte verkündet wurde. Zu den Mainauer Gesprächen lud Graf Bernadotte jährlich Vertreter aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft auf die Bodenseeinsel ein. In einer Zeit, in der der wirtschaftliche Aufschwung ein Kernanliegen war, machte die Grüne Charta deutlich, dass dies mitunter auf Kosten von Mensch und Natur geschieht. Sie forderte unter anderem die für den einzelnen als schädlich erkannten Einflüsse der Umweltzerstörung zu beheben.

Die Aussagen der Grünen Charta stehen im Kontext der Zeit ihrer Entstehung. Das Anliegen, neben Wirtschaftsaspekten auch Umweltaspekte ins Zentrum zu rücken, wird heute vielfach umgesetzt und ist aktueller denn je.

Damals hieß es: "Die Grundlagen unseres Lebens sind in Gefahr geraten, weil lebenswichtige Elemente der Natur verschmutzt, vergiftet und vernichtet werden und weil der Lärm uns unerträglich bedrängt. Die Würde des Menschen ist dort bedroht, wo seine natür-liche Umwelt beeinträchtigt wird. Zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten gehört auch das Recht auf ein gesundes und menschenwürdiges Leben in Stadt und Land".

Forderungen noch immer gültig

In der Charta wurden Forderungen gestellt, an deren Umsetzung immer noch gearbeitet wird: "Eine rechtlich durchsetzbare Raumordnung für alle Planungsebenen unter Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten. Die Aufstellung von Landschaftsplänen, von Grünordnungsplänen in allen Gemeinden für Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsflächen. Ausreichender Erholungsraum durch Bereitstellung von Gartenland. Freier Zugang zu Wäldern, Bergen, Seen und Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten. Stadtinnerer Freiraum in Wohnungsnähe für die tägliche Erholung, stadtnaher Erholungsraum für das Wochenende und stadtferner Erholungsraum für die Ferien.

Die Sicherung und der Ausbau eines nachhaltigen fruchtbaren Landbaus und einer geordneten ländlichen Siedlung. Verstärkte Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung eines gesunden Naturhaushaltes, insbesondere durch Bodenschutz, Klima- und Wasserschutz. Die Schonung und nachhaltige Nutzung des vorhandenen natürlichen oder von Menschenhand geschaffenen Grüns. Die Verhinderung vermeidbarer, landschaftsschädigender Eingriffe, zum Beispiel beim Siedlungs- und Industriebau, beim Bergbau, Wasserbau und Straßenbau. Die Wiedergutmachung unvermeidbarer Eingriffe, insbesondere die Wiederbegrünung von Unland. Eine Umstellung im Denken der gesamten Bevölkerung durch verstärkte Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Bedeutung der Landschaft in Stadt und Land und die ihr drohenden Gefahren. Die stärkere Berücksichtigung der natur- und landschaftskundlichen Grundlagen im Erziehungs- und Bildungswesen. Der Ausbau der Forschung für alle den natürlichen Lebensraum angehenden Disziplinen. Ausreichende gesetzgeberische Maßnahmen zur Förderung und Sicherung eines gesunden Lebensraumes.

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