BUND

Klage gegen Parkgestaltung Tempelhofer Feld

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Stadtklima
Der BUND Berlin will mit seiner Klage den Bau eines elf Millionen Euro teuren und drei Hektar großen Wasserbeckens sowie die Aufschüttung eines bis zu 3,25 Meter hohen und 70 Meter breiten Dammes auf dem Tempelhofer Feld verhindern. Foto: Mechthild Klett

Der Berliner Landesverband vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat gegen die Baugenehmigung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für die umstrittene Parkgestaltung auf dem Tempelhofer Feld Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Damit solle der Bau des elf Millionen Euro teuren und drei Hektar großen Wasserbeckens, die Aufschüttung eines bis zu 3,25 Meter hohen und 70 Meter breiten Dammes zwischen den Landebahnen sowie ein neuer Rundweg verhindert werden.

Die geplanten Bauten zerstörten Teile der offenen Wiesenlandschaft des Tempelhofer Feldes, die in ihrer Einzigartigkeit eine Überlebensinsel für seltene und bedrohte Pflanzen- und Tierarten darstelle. Mit dem Rundweg und der sogenannten Landform würden mehr als sechs Hektar gesetzlich geschützte Biotope vernichtet. Nach Ansicht des BUND Berlin ist dies weder mit einer behutsamen Entwicklung des Tempelhofer Feldes noch mit dem Naturschutzrecht vereinbar.

Tilmann Heuser, Landesgeschäftsführer des BUND Berlin: "Es ist ein Skandal, dass ausgerechnet die Oberste Naturschutzbehörde mit ihrer Parkplanung Natur vernichtet statt zu schützen und dies auch noch als naturschutzfachliche und ökologische Aufwertung des Tempelhofer Feldes vermarktet. Gerade das Tempelhofer Feld ist ein gutes Beispiel dafür, wie eine intensive Erholungs- und Freizeitnutzung und der Schutz wertvoller innerstädtischer Natur miteinander vereint werden können."

Prof. Karsten Sommer, Rechtsanwalt des BUND: "Die Baugenehmigung für Wasserbecken, Landform und Rundweg verstößt gegen das geltende Umwelt- und Planungsrecht. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt setzt sich mit Begründungen über das geltende Recht hinweg, die man von einer Umweltverwaltung nicht erwartet. Mit erkennbar vorgeschobenen Argumenten wird die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung negiert und dabei deren Sinn und Zweck mitsamt der dabei durchzuführenden Öffentlichkeitsbeteiligung völlig außer Acht gelassen. Die Anlage des Wasserbeckens bedarf angesichts seiner Größe einer wasserrechtlichen Planfeststellung und kann nicht durch Baugenehmigung zugelassen werden. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wird mit der Annahme konterkariert, das Vorhaben mit seinen massiven Eingriffen in Wiesenbiotope und der zusätzlichen Versiegelungen durch Anlage eines Geh- und Radwegs sowie den Bau des Wasserbeckens stelle eine Aufwertung von Natur und Landschaft dar und nicht etwa einen auszugleichenden Eingriff. Schließlich wurden auch nicht alle Beeinträchtigungen geschützter Arten geprüft. Schaut man sich die Verwaltungsvorgänge an, entsteht der Eindruck, dass die Verwaltung sich ihre eigenen Vorhaben "zurecht prüft", um nicht den Aufwand zu betreiben, der privaten Investoren selbstverständlich zugemutet wird." Angesichts des intransparenten Verfahrens und der zahlreichen Gesetzesverstöße rechnen der BUND Berlin und sein Rechtsanwalt mit sehr guten Klagechancen. Der Naturschutzverband will mit der Klage zudem die seit Jahren geübte Praxis der Berliner Verwaltung beenden, Ausgleichsgelder für die Zerstörung von Natur in noch mehr Naturvernichtung durch Wegebau zu investieren. In der Koalitionsvereinbarung hätten daher auch SPD und CDU vereinbart, die bisherige Ausgleichspraxis zu überprüfen und in Zukunft konsequent an den naturschutzfachlichen Zielen auszurichten. Die Verwaltung mache jedoch - wie das Tempelhofer - weiterhin das Gegenteil.

Angesichts der mangelhaften Bürgerbeteiligung bei den Planungen für den einzigartigen Natur- und Erholungsraum forderte der BUND Berlin zudem die Berlinerinnen und Berliner dazu auf, das Volksbegehren der Initiative 100 Prozent Tempelhofer Feld zu unterstützen. Mit einem Erfolg des Volksbegehrens kehre sich die derzeitige Konstellation um: Wer auf dem Tempelhofer Feld bauen wolle, müsse zunächst für eine breite Akzeptanz sorgen, statt über die Köpfe der Berlinerinnen und Berliner hinweg zu entscheiden.

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