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Aktuell sind mehrere rechtskräftige verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zum Eichenprozessionsspinner ergangen, denen gemeinsam ist, dass sie die Zustandsverantwortlichkeit des Grundstückseigentümers für den Eichenprozessionsspinner unter ausdrücklichem Hinweis auf den Beschluss des VGH München vom 11.06.2019 - 10 CS 19.684 -, juris bejahen (entgegen VG Magdeburg, Urteil vom 24.04.2018 - 1 A 94/15 -).Im klageabweisenden Urteil des VG Bayreuth vom 14.07.2020 - B 1 K 18.645 -, juris geht es um eine gegen die Anordnung zur fachgerechten...