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Der Anspruch des Grundstückseigentümers auf Beseitigung benachbarter Birken aus § 1004 Abs. 1 BGB bei Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks durch natürliche Immissionen steht im Mittelpunkt eines Urteils des BGH vom 20.09.2019 - V ZR 218/18 -.Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Parteien sind Eigentümer benachbarter Grundstücke. Auf dem Grundstück des Beklagten stehen in einem Abstand von mindestens zwei Metern zu der Grenze drei circa 18 Meter hohe, gesunde Birken. Wegen der von diesen auf sein Grundstück ausgehenden...