Mecklenburg-Vorpommern

Architektenkammer bietet baukulturelle Beratung für Kommunen an

Architektenkammer Freiraumplanung
Der Gestaltungsbeirat der Architektenkammer hat bereits einen Konflikt entschärft, bei dem es im Künstlerdorf Fischerhude um die Änderung des Dorfbildes ging. Foto: Matthias Süßen, eigenes Werk, CC BY 3.0

Kommunen bieten einen mobilen Gestaltungsbeirat an, in dem Architekten aller Fachrichtungen mitwirken. Ziel des Beirats ist, die vorhandenen Qualitäten der Städte- und Ortsbilder in Mecklenburg-Vorpommern zu sichern sowie die Entwicklung der funktionalen und gestalterischen Qualitäten in Städtebau, Architektur sowie Freiraumplanung als einen Zukunftsbaustein zu fördern. "Wir möchten alle Kommunen im Land dazu ermutigen, ein besonderes Augenmerk auf die baukulturelle Situation und die damit verbundenen Zukunftschancen in ihrem Verantwortungsbereich zu richten - die Inanspruchnahme des mobilen Gestaltungsbeirats kann hierbei außerordentlich hilfreich sein", berichtet Joachim Brenncke, Präsident der Architektenkammer M-V.

Zudem weist er darauf hin, dass als Voraussetzung für die Tätigkeit dieses Gremiums ein grundsätzliches öffentliches Interesse für diese Form des Austausches bestehen müsse. In Trent auf Rügen fanden beispielsweise erste beratende Gespräche mit der Gemeinde zur Fassung einer Gestaltungssatzung statt. Anliegen der Gemeinde Trent ist es, eine Satzung aufzustellen, die sensibel auf den historischen Ortskern ausgerichtet ist.

Auch einen Konflikt konnte ein Beirat bereits entschärfen - etwa im traditionsreichen Künstlerdorf Fischerhude bei Worpswede in Niedersachsen. Künftig wird die Gemeinde die externe Beratung eines Sachverständigengremiums einholen, um sich beim Erhalt des charakteristischen alten Ortskernes, der dörflichen Strukturen und die von bäuerlicher Tradition geprägten Bauten fachlich unterstützen zu lassen.

Weitere Aufgaben des Gestaltungsbeirats kann Beratung bei folgenden Projekten sein: Bauvorhaben der öffentlichen Hand bzw. privater oder gewerblicher Bauherren, die einen ortsbildprägenden oder repräsentativen Charakter haben. Bauliche Veränderungen an historisch oder baukünstlerisch wertvollen Gebäuden oder Ensembles sowie Neubauten in deren Nähe - unabhängig vom formalen Denkmalstatus.

Städtebauliche und landschaftsplanerische Konzeptionen mit Auswirkungen auf den öffentlichen Raum. Alle eingehenden Anfragen werden zunächst durch die Architektenkammer M-V geprüft, ob das eingereichte Projekt für eine Beurteilung durch den mobilen Gestaltungsbeirat geeignet ist.

Weitere Infos unter www.ak-mv.de oder bei Architektenkammer M-V, Alexandrinenstraße 32, 19055 Schwerin.

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