Barrierefreiheit als Komfortmerkmal

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Barrierefreiheit Parks und Gärten
1 Integrative Pause: Im Quellgarten der Altenau im Westfälischen Lichtenau-Henglarn wurde eine Rastplatzbank zum integrativen Möbel, indem für Rollstühle, Kinderwagen oder Rollatoren einfach ein Platz frei blieb. Foto: Neumann Consult, Fotografin Franziska von Schmeling

Beobachtet man eine Weile, was Menschen in Parks und Grünanlagen so alles tun, ist schnell klar: Die Multicodierung öffentlichen Grüns ist längst gelebte Praxis. Zunehmend verdichten, verzahnen und überlagern sich die Nutzungsansprüche der Besucherinnen und Besucher. Explizit gemeint sind damit auch ihre barrierefreien Ansprüche. Oft genug haftet dem Thema Barrierefreiheit aber noch der Nimbus der technischen Sonderlösung an.

In einigen Fällen ist sie das auch. Etwa für blinde Menschen oder Menschen mit Rollstühlen, die ohne Leitsysteme, Rampen und Zuwegungen von einem selbstbestimmten Parkbesuch ausgeschlossen bleiben. Familien mit Kinderwagen, Herz- und Asthmakranke oder Menschen mit Rollatoren haben jedoch in vielen Punkten ganz ähnliche barrierefreie Ansprüche. Dieser Artikel handelt deshalb nicht von DIN-Normen und Richtlinien, sondern will zum Perspektivwechsel über Barrierefreiheit anregen.

Bei öffentlichen Anlagen, Parks und Grünzonen verhält es sich ähnlich wie bei öffentlichen Gebäuden: Werden sie neu geplant und gebaut, bestimmen die Landesbauordnungen den pflichtgemäßen Rahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit. Während sich der Begriff ursprünglich vor allem auf Menschen mit Behinderungen bezog, hat sich mittlerweile eine weiter gefasste Betrachtung durchgesetzt. Sie begründet sich in der Überlegung, dass eine große Gruppe von Menschen auf eine barrierefreie und komfortable Umwelt angewiesen ist oder doch zumindest deutlich von ihr profitiert: Bereits 2004 stellte eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zu den ökonomischen Impulsen der Barrierefreiheit im Tourismus fest: Barrierefreiheit ist für etwa 10 Prozent der Bevölkerung unentbehrlich, für 40 Prozent notwendig und für 100 Prozent komfortabel und stellt damit ein Komfortmerkmal für sämtliche Lebensbereiche dar¹. Mit Barrierefreiheit lassen sich also nicht nur aufwändige und unnötig stigmatisierende Speziallösungen für Wenige vermeiden, sondern im Gegenteil mehr Menschen erreichen.

In einer alternden Gesellschaft erhöht sich das Nachfragepotenzial nach barrierefreien Angeboten zudem dadurch, dass Mobilitäts- oder Aktivitätseinschränkungen mit dem Alter tendenziell zunehmen. Dennoch möchten Menschen, die weniger hören, sehen und gehen können, weiterhin Naherholung erleben. Damit wächst das Potenzial der barrierefreien Nachfrage umso mehr, denn genau diese älteren Menschen erreichen als zahlenstarke "Babyboomer" derzeit nach und nach das Rentenalter. 2030 wird jeder dritte Einwohner Deutschlands (35 %) älter sein als 60 Jahre². Grüne Barrierefreiheit steht also zwangsläufig auf der Agenda und geht weit über ihre legislative und rechnerische Erfüllungsnorm hinaus. Um die Interessenslagen auf öffentlichen Flächen besser zu synchronisieren und Stadtgrün nachhaltig nutzungsgerecht zu qualifizieren, kann der Komfortgedanke eine hilfreiche Perspektive bieten.

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2 Eine für viele: Eine multifunktionale Sitzbank für Jung und Alt, Klein und Groß auf der barrierefreien Waldpromenade im Nationalpark Hainich. Foto: NeumannConsult, Fotograf Benjamin Suthe
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3 Bank mit Parkplatz: Sitzbank mit integriertem Einschub für den Rollator. Sie steht auf dem Weg und ist gut erreichbar. Foto: Metdra GmbH
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4 Komfort in vielen Lebenslagen: Wie viele Menschen unmittelbar von einer Rampe profitieren, illustriert dieses Schaubild. Bestimmt fallen Ihnen noch weitere ein . Grafik: Liebmann Feine Grafik für Birgit Schlepütz

Rampen

Es ist beachtlich, wie viele Menschen außer Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer dauerhaft oder vorübergehend in ihrer Mobilität eingeschränkt sind: Mal sind die Ursachen offensichtlich, mal sind sie unsichtbar oder mittelbar. Offensichtlich ist etwa die Einschränkung bei einem Beinbruch. Deutlich wahrnehmbar ist sie auch bei Menschen, die Rollatoren benutzen, sobald sie unsicherer oder unbeweglicher werden. Weniger sichtbar ist, wenn die Sinne älterer Menschen nachlassen, sodass Schwerhörigkeit und Fehlsichtigkeit nicht nur ihre Mobilität, sondern auch ihre Wahrnehmung und damit ihr Sicherheitsbedürfnis verändern. Praktisch unsichtbar ist auch die eingeschränkte Mobilität von Menschen mit chronischen Erkrankungen wie einer Koronaren Herzkrankheit. Bei weiteren Nutzergruppen ist erst ein Perspektivwechsel notwendig, um ihre Mobilitätseinschränkung zu erkennen - etwa bei Schwangeren oder Familien mit Kinderwagen. Haben all diese Menschen die unmittelbare Wahl zwischen einer Treppe und einer stufenlosen Rampe, wählen sie in aller Regel die Rampe.

Sitzmöblierung

Die meisten Besucherinnen und Besucher öffentlicher Parks und Grünanlagen möchten über kurz oder lang sitzen - viele müssen es sogar. Wer dann den Kinderwagen oder den Rollator abstellen möchte, dem bleibt vielerorts keine andere Option als der Gehweg. Dabei wäre es doch so einfach, neben jeder Parkbank eine Fläche "zum parken" vorzusehen. Hat sie den gleichen Untergrund wie die Sitzbank, markiert sie eine Einheit, die signalisiert: Wir haben an alle gedacht. Immerhin für Rollatoren funktioniert dies auch bei Sitzbänken mit integriertem "Parkplatz". Wer entspannt auf einer Parkbank ausruhen, sich unterhalten oder lesen will, muss trotz allem irgendwann wieder aufstehen. Eine Grünanlage für Alle hält deshalb Parkbänke mit unterschiedlichen Sitzhöhen vor, die zudem ein leichtes Hinsetzen und Aufstehen ermöglichen. Rücken- und Armlehnen sind zumindest in Teilen nötig, weil sie eine bessere Kraftentfaltung beim Aufstehen erlauben. Unterschiedliche Sitzhöhen wiederum nutzen nicht nur kleinwüchsigen Menschen, sondern auch Kindern. Hier ist Vielfalt gefragt, die sich zum Teil sogar durch ganz einfach durch die geschickte Ausnutzung verschiedener Geländeniveaus realisieren lässt.

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5 Rollstuhlfahrer und Familien mit Kinderwagen haben erstaunlich ähnliche Bedürfnisse bei einem Ausflug ins Grüne. Foto: Nationalpark Eifel, Fotograf U. Giesen
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6 Naturerlebnis "auf Augenhöhe": Ein Pflanzbecken, an dem man entlangfahren kann, im Mehrgenerationenpark Bad Wünnenberg-Teilbereich Kurpark. Foto: Büro Objekt und Landschaft
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7 Natur genießen: Diese Liegen im Mehrgenerationenpark in Bad Wünnenberg eignen sich auch für Rollstuhlfahrer, weil sie den seitlichen Einstieg erlauben. Rundherum bleibt außerdem genug Rangierfläche für alles, was Räder hat. Foto: Büro Objekt und Landschaft

Beschilderung/Leitsysteme

Praktisch alle Menschen sind bei schlechten Lichtverhältnissen, aufgrund zu kleiner Schriften oder infolge schlecht gewählter Kontraste sehbehindert. Wer deshalb - besonders in überörtlich beliebten Parkanlagen oder Landes- und Bundesgartenschauen - eine Beschilderung plant, sollte auf kontrastreiche, eindeutige und gut lesbare Zeichen und Symbole setzen. Einheitliche, klare und unmissverständliche Leit- und Beschilderungssysteme, die etwa Entfernungsangaben zu den Ausgängen, etwaigen Besonderheiten oder den Toiletten enthalten, sind auch für uninformierte oder ortsfremde Besucherinnen und Besucher komfortabel.

Naturbildung und Naturbetrachtung

"Halte es kurz und einfach" lautet auch die Devise für Objekttafeln zur individuellen Naturbildung - etwa bei Rundgängen oder an Natur orientierten Lerninseln. Sind die Elemente sichtbar, blendfrei und kontrastreich in einer gut lesbaren Höhe angebracht, so sind sie auch für Kinder, Rollstuhlfahrer oder kleine Menschen gut einzusehen. Für Rollstuhlfahrer ist zudem ideal, wenn sie unterfahrbar sind. Zur Beschriftung eignen sich klare und serifenlose Schriftarten in ausreichender Größe. Das freut auch alle, die ihre Lesebrille vergessen haben. Taktile Schriften bieten sich in Form von erhabenen, serifenlosen Profilschriften mit Reliefbuchstaben an. Grundsätzlich sollten Informationen auch über zwei Sinne (Hören, Sehen, Fühlen, Riechen) wahrnehmbar und erlebbar sein. Eine unmittelbare "Naturerfahrung auf Augenhöhe" erlauben wiederum erhöhte Pflanzbereiche oder auch explizit barrierefrei gestaltete Wege inmitten von Wald.

Transparente Informationen

Viele Gartenanlagen und Parks in Deutschland sind nicht nur bei den Bürgerinnen und Bürgern ihrer Stadt geschätzt, sondern auch bei Tagesausflüglern und/oder Touristen. Gleiches gilt für Landes- oder Bundesgartenschauen. Barrierefreiheit ist jedoch kein Reiseanlass. Wie alle anderen Menschen suchen Ausflügler mit Behinderungen ihre Ziele zuvorderst nach ihren Interessen und Neigungen aus. Erst im zweiten Schritt schauen sie, ob ihr Wunschziel auch zugänglich ist. Das heißt: Sie brauchen bereits im Vorfeld verlässliche und verständliche Informationen darüber, was möglich ist und was nicht. Dies erklärt, warum Informationen über barrierefreie Services und Infrastrukturen auf der kommunalen Homepage und auf touristischen Publikationen ganz entscheidend wichtig sind. Dazu gehört natürlich auch eine barrierefrei gestaltete Homepage. Eine Studie für die EU-Kommission hat darüber hinaus gezeigt, dass barrierefreie Informationen mittlerweile sogar häufiger von Familien mit Kindern nachgefragt werden³.

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9 Komfortables Walderlebnis: Dieser Steg führt barrierefrei durch die Waldpromenade im Nationalpark Hainich und ist aufgrund des Belags und der Randbegrenzung für Menschen in Rollstühlen, mit Kinderwagen und Rollatoren, aber auch für Sehgeschädigte geeignet. Foto: NeumannConsult, Fotograf Jürgen Edenfeld
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8 Zwei Sinne bedienen: Taktil und olfaktorisch kann man in den Gärten von Schloss Trauttmansdorff in Meran an ausgewiesenen Stellen Bekanntschaft mit verschiedenen Pflanzen machen. Foto: Birgit Schlepütz
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10 Bundesgartenschau mit barrierefreiem Konzept: Zur BUGA 2019 wurden die Holzstege an den Seen und auf/am Neckar für blinde oder sehgeschädigte Menschen mit Aufmerksamkeitsfeldern versehen. Foto: Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH, Fotograf Roland Schweizer

Gesellschaftsgerechtes Grün

Weltweit betrachtet lebt schon heute jeder zweite Mensch in einer Stadt. Auch in Deutschland ist der Zuzug in die Städte ungebrochen. Unter den 17 Zielen für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen sieht Ziel 11 vor, Städte und Siedlungen künftig inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig zu gestalten. Zugleich gibt es wohl kaum einen Ratschlag, den Ärzte für eine gesunde Lebensführung dringender empfehlen als: "Raus gehen und sich an der frischen Luft bewegen". Wie existenziell die grüne Nahversorgung wird, wenn das übrige Leben stillsteht und der einzige soziale Kontakt vielleicht nur im Park möglich ist, zeigen unsere jüngsten Pandemie-Erfahrungen. Barrierefreiheit und grüner Komfort werden sich in unserer alternden Gesellschaft deshalb zunehmend auch über die Parameter Verfügbarkeit, Reichweite und Erreichbarkeit beweisen müssen. Dazu einige Zahlen:

  • In sozial benachteiligten Quartieren ist der Anteil aller Grünflächen nach Berechnungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) mit durchschnittlich 38 Quadratmeter pro Einwohner deutlich kleiner als der Bundesdurchschnitt von 50 Quadratmeter pro Einwohner. Gestützt werden diese Zahlen von weiteren Analysen, die Quartieren mit ärmeren Bevölkerungsschichten Defizite in der Grünversorgung bescheinigen4. Gerade dort aber leben oft Menschen, die wenig mobil sind und nicht das Privileg haben, zu reisen. Sie sind besonders auf Angebote in unmittelbarer Nähe angewiesen.
  • Die Europäische Umweltagentur empfiehlt, dass von jedem Punkt einer Stadt eine Grünanlage nicht weiter als 300 Meter entfernt sein soll5. Das BBSR formuliert, dass jedem Einwohner zur Naherholung in einer Entfernung von 300 Metern Luftlinie (oder 500 m Fußweg) Grünflächen mit einer Mindestgröße von einem Hektar zur Verfügung stehen sollen; darüber hinaus größere städtische Grünflächen ab 10 Hektar in einer Entfernung von 700 Metern Luftlinie (1 km Fußweg) 6. In diesem Zusammenhang sind Untersuchungen über die Gehgeschwindigkeiten von Menschen mit Rollatoren interessant. Demnach liegt die Gehgeschwindigkeit eines Menschen ohne Einschränkungen bei rund 5 Kilometer pro Stunde. Menschen mit Rollatoren legen hingegen im Durchschnitt 2,1 Kilometer pro Stunde zurück7. Sie benötigen dementsprechend rund eine halbe Stunde, bis sie einen 1 Kilometer entfernt liegenden, größeren Park überhaupt erreichen.

Dies macht deutlich, wie weitreichend die sozialpolitische Dimension barrierefreier Angebote ist. Vor dem Hintergrund der doppelten Innenentwicklung sind auf dem Feld der grünen Gerechtigkeit daher auch kreative Lösungen gefragt, die eine wohnraumnahe Aufenthaltsqualität zur sozialen Interaktion sicherstellen.

Grüne Barrierefreiheit im Spannungsfeld

Wie so viele Ansprüche, stehen auch diejenigen an barrierefreie öffentliche Grünanlagen mit anderen Belangen im Spannungsfeld. Wie zum Beispiel umgehen mit Radfahrerinnen und Radfahrern, die für ihren Weg zur Arbeit die schöne und oft auch kürzere Strecke durch die innerstädtische Grünanlage nehmen wollen? Im Sinne des urbanen Klimaschutzes ist es wünschenswert, dass Menschen ihr Mobilitätsverhalten verändern. Für die Radfahrerinnen und Radfahrer selbst ist der Weg durch die Grünanlagen wahrscheinlich barrierefreier, weil sicherer als der Straßenverkehr. Im Sinne der größtmöglichen Barrierefreiheit sollte man Radfahrerinnen und Radfahrern also den Weg durch die Grünanlage ermöglichen.

Im Sinne des Komfortgedankens bedeutet das aber nicht zwingend den gleichberechtigten gemeinsamen Verkehr auf allen Wegen. Vor allem dann nicht, wenn es um Anlagen im Bestand geht, deren Wegenetz dies etwa aufgrund der Breite der Wege nicht zulässt. Dann macht es vielmehr Sinn, bestimmte Wegstrecken, weiterhin von Fahrrädern frei zu lassen. Gehörlose und schwerhörige ältere Menschen, die Fahrradklingeln nicht wahrnehmen, können dort weiter stressfrei spazieren gehen. Eltern sind entlastet, weil ihre Kinder sich dort affektiv und frei bewegen können, ohne sich oder die Radfahrer und Radfahrerinnen zu gefährden. Wo kleine Kinder sind, ist außerdem meist ein Kinderwagen in der Nähe, für den ein barrierefreier Weg ideal ist. Deshalb sind auch Wege, die zu Spielflächen führen, komfortabel angelegt, wenn sie barrierefrei sind. Viele Gründe sprechen im Sinne von mehr Komfort also dafür, dass Radfahrerinnen und Radfahrer die Grünanlage an anderer Stelle queren oder befahren dürfen, um klimafreundlich mobil zu sein. An solchen Schnittstellen sind Planer gefordert, Wegesysteme gut zu beschildern und den stufenweisen Ausbau barrierefreien Komforts zur planerischen Anforderung zu machen.

Ein weiteres Spannungsfeld - aber lange kein abschließendes - betrifft auch die Beleuchtung von Parks und Grünanlagen. Fast scheint es, als baue sie ebenso viele Barrieren auf wie sie für Seh- und Gehbehinderte abbaut. Hier entsteht der Konflikt im Wesentlichen zwischen Freizeitsportlern, sozialen Initiativen und Naturschützern über die zeitliche Dauer der Beleuchtung. Für den flexiblen Individualsport und zur Vermeidung von Angsträumen sollen Grünanlagen möglichst lange beleuchtet sein. Aus der Perspektive des Klima- und Artenschutzes sollten sie zur Minderung der Lichtverschmutzung und zum Schutz von Insekten und Kleintierhabitaten dunkel bleiben dürfen. Hier sind eher Fokuslösungen gefragt, die etwa für Sportler bestimmte Anlagen oder Strecken beleuchten.

Teilbeleuchtungen sind heute zudem gut realisierbar über LED-Lösungen mit entsprechenden Kelvin. Denn klar ist: Dort, wo Beleuchtung in der Dunkelheit stattfinden soll, müssen gute Sichtverhältnisse herrschen. Im Sinne der Angstraumvorsorge und der nächtlichen Lichtverschmutzung muss aber auch die Frage erlaubt sein, ob ein nächtens komplett geschlossener Park nicht sinnvoller ist, als ein in Teilen beleuchteter.

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11 Orientierung mit zwei Sinnen: An einem Tastmodell konnten blinde Besucherinnen und Besucher das Gelände der BUGA Heilbronn 2019 taktil erfassen. Sehende wurden bei der Orientierung durch verschiedene Farbflächen unterstützt. Foto: Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH
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12 Einfach, klar und übersichtlich: Das Gelände der BUGA ließ sich durch ein Leitsystem mit klaren und überschaubaren Schildern erschließen. Foto: Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH, Fotograf Werner Kuhnle

Beteiligung ist gefragt

Um die barrierefreie Infrastruktur und Aufenthaltsqualität in öffentlichen Parks und Grünanlagen kontinuierlich zu verbessern, kann die zusätzliche Frage nach dem Komfort zu Lösungen führen, die über die Belange von Menschen mit barrierefreien Ansprüchen hinausgehen. Passgenauer zu initiieren und zu verstetigen sind barrierefreie Maßnahmen zudem, wenn möglichst diverse Nutzergruppen über partizipative Verfahren mit ins Boot geholt werden. Erhellend sind in diesem Zusammenhang auch Sensibilisierungs-Schulungen, bei denen Mitarbeitende mit Hilfe von Brillen, Handschuhen, "Altersanzügen" und anderen Features verschiedenste barrierefreie Bedürfnisse nachvollziehen können. Auch auf lange Sicht werden dadurch nicht an jeder Stelle einer Stadt und in jeder Grünanlage alle Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung gleichermaßen bedient werden können. Wer aber bereits mit einem möglichst barrierefrei geprägten Mindset in die Planung einsteigt, vermeidet teure Nachbesserungen und steigert den Komfort für alle.

Literatur

ANMERKUNGEN

¹ Neumann, P. & P. Reuber (Hrsg.) (2004): Ökonomische Impulse eines barrierefreien Tourismus für Alle. Langfassung einer- Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Münster.

² Stat. Bundesamt 2018.

³ GfK Belgien/University of Surrey/NeumannConsult/ProAsolutions (2014): Economic impact and travel patterns of accessible tourism in Europe. Eine Studie im Auftrag der EU-Kommission, Brüssel.

4 Vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), Grünbuch Stadtgrün in der Stadt (2015).

5 Vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), Grünbuch Stadtgrün in der Stadt (2015).

6 Vgl. BBSR, Handlungsziele für Stadtgrün und deren empirische Evidenz (2018).

7 Jens Bastek, Gehgeschwindigkeiten und Laufverhalten älterer oder gehbehinderter Verkehrsteilnehmer mit Rollatoren - erste Studien, Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik, Ausgabe März 2015.

Dipl. Geogr. Birgit Schlepütz
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