
Foto: Susanne Fuchs
Während die Beteiligung junger Menschen bei der Planung von Spielplätzen schon zum Standard in den Kommunen gehört, werden Kinder und Jugendliche selten mit altersgerechten Qualitätsstandards¹ in der Bauleitplanung oder in der Stadtentwicklung beteiligt. Seit 2013 schafft die Novellierung des Baugesetzbuches neue Tatsachen: Kinder und Jugendliche müssen seitdem "als Teil der Öffentlichkeit" frühzeitig "über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines...