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Dem in vollem Umfang Klage stattgebenden rechtskräftigen Urteil des LG Aachen vom 03.11.2022 - 12 O 466/21 - lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 03.08.2021 parkte der Kläger sein Fahrzeug auf einem städtischen Parkplatz, der unmittelbar an ein im Eigentum der beklagten Stadt stehendes Waldgrundstück angrenzte. Auf das geparkte Fahrzeug fiel ein Ast einer angrenzenden städtischen Robinie und beschädigte dieses. Die letzte Sichtkontrolle des Baumes durch die Beklagte hatte ohne Befund am 30.04.2020 stattgefunden, also etwa 15 Monate vor dem...