bdla-Forderungen

"Bau-Turbo, Infrastrukturgesetz und Landschaftsplanung enger verzahnen"

Das vom Bundestag im Oktober verabschiedete Gesetz, der so genannte "Bau-Turbo" mit seinen beschleunigten Genehmigungsverfahren für den Wohnungsbau, sowie das im Dezember vom Bundeskabinett verabschiedete Infrastruktur-Zukunftsgesetz verändern nach Auffassung des bdla die Bedingungen der Landschaftsarchitektur und -planung.
Grüne Infrastruktur Klimagerechte Landschaftsplanung
Der bdla möchte Schutz und Multikodierung von Landschaft unter den Bedingungen eines beschleunigten Planungsverfahrens aktiv vorantreiben. Foto: kai-li/ Unsplash

Während beim Bau-Turbo der Schutz von Landschaft und Mehrfachnutzungen viel stärker zusammenzudenken sind, um Biodiversität zu sichern und Klimaziele zu erreichen, dürfe man auch beim Infrastrukturgesetz nicht hinter die formulierten Ziele im Bereich Klimaschutz und Beteiligung der Bevölkerung zurückfallen.

So hätten beim Infrastrukturgesetz bewährte Prüfverfahren und Planungsinstrumente dysfunktionale Veränderungen erfahren. Auch würden Beteiligungsrechte der Bürger eingeschränkt und naturschutzrechtliche Eingriffsregelungen geschwächt.

"Dies kann zu einer geringeren Akzeptanz von den doch dringend benötigten Infrastrukturvorhaben führen", betont bdla-Präsident Prof. Stephan Lenzen. Der Gesetzentwurf weise "erheblichen fachlichen Klärungs- und Korrekturbedarf" auf. Ende Februar fand bereits die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Infrastruktur im Bundestag statt.

bdla legte schon 2024 Vorschläge zur landschaftsgerechten Planungsbeschleunigung vor

Bereits vor zwei Jahren hatte der bdla mit den "Empfehlungen für eine landschaftsgerechte Planungsbeschleunigung in Zeiten von Biodiversitäts- und Klimakrise" seine Grundsatzposition vorgelegt.

Darin zeigte der Verband auf, wie langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren wirksam entlastet und vereinfacht werden können, ohne ökologische und gesellschaftliche Belange zu vernachlässigen.

Der bdla hat eine ausführliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf erarbeitet und an die zuständigen Mitglieder des Bundestags übermittelt. Der Verband will den weiteren Gesetzgebungsprozess fachlich begleiten und den Dialog mit den politischen Entscheidungsträgern fortsetzen.

Für die Landschaftsarchitektinnen und -architekten bedeutet dies, dass sie noch mehr Gestaltungs-verantwortung übernehmen, um Beteiligungsprozesse aktiv zu gestalten, integrative Ansätze voranzubringen und sektorale Grenzen zu überwinden.

Dafür braucht es geeignete rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen, ein professionelles Flächenmanagement sowie die Weiterentwicklung bewährter Instrumente wie der gestaltenden Grünordnungsplanung.

Auch Landschafts- und Freiraumplanung sind enger zu verzahnen; formelle und informelle Verfahren gilt es strategisch zu kombinieren, um resiliente Landschaften zu entwickeln.

Wie diese integrative Planungspraxis gelingen kann und welche Rolle dabei Landschaftsarchitekt:innen einnehmen können, dokumentiert nun ein Handlungsaufruf, den der bdla im Februar veröffentlicht hat. (www.bdla.de).

mk/cm/ bdla

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