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Im Beschluss des OVG Lüneburg vom 23.10.2019 - 4 LA 71/19 -, juris in einem Verfahren auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des VG Hannover vom 10.01.2019 - 4 A 9264/17 - geht es um die Berücksichtigung einer Behinderung des Grundstückseigentümers bei der Befreiung von den Verboten einer kommunalen Baumschutzsatzung. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:Die schwerbehinderte Klägerin mit einem Grad der Behinderung von 80 mit starker Gehbehinderung ist zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt und nutzt einen Rollstuhl zur Fortbewegung....