KOMMENTAR

Bestandsschutz für Kleingärten?

Kommentar Kleingärten
Mechthild Klett, Redaktionsleitung von Stadt und Grün. Foto: Patzer Verlag

Die künftige Berliner Koalition aus SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hat sich den Bestandsschutz von Kleingärten auf die Fahnen geschrieben. Das betrifft in Berlin insgesamt 73 600 Parzellen inklusive der privaten Anlagen. So weit, so gut. Natürlich gibt es auch gleich wieder eine Hintertür: nämlich dann, wenn Nutzungskonkurrenzen etwa für Infrastrukturbauten auftreten, will man den Kleingärtnern in der Nähe Ersatz anbieten. Dies wäre der Fall, wenn die öffentliche Hand Kleingartenflächen etwa an einen Immobilieninvestor verkaufen will oder auf den stadteigenen Flächen Straßen bauen möchte. Während man beim Wohnungsbau leichter auf andere öffentliche Flächen wie Brachen, ausweichen kann, ist das beim Straßenbau meist nicht möglich. Und es gibt bereits Begehrlichkeiten in Berlin, denn es ist eine Trasse über die Spree in Planung, die zwei Ausfallstraßen im Südosten der Stadt verbinden soll. Hierfür müssen 6000 Kleingartenparzellen freigemacht werden.

Zudem herrscht in Berlin Wohnungsnot. Wenn private oder öffentliche Investoren bauen wollen, ist das an verkehrsmäßig gut erschlossenen Straßen preiswerter als auf einer unerschlossenen Brache. Liegen die Kleingärten eben dort, steigt ebenfalls der Druck auf die Fläche.

Vom Kopf auf die Füße wird diese Diskussion gestellt, wenn die stadtentwicklungspolitischen Rollen der Kleingärten mitgedacht und abgewogen werden. Stichworte sind Klimaschutz, Hitzeinseln, Integration, soziale Befriedung, aber auch Standortfaktoren und Lebensqualität.

Sollte nun eine machtpolitische Konstellation in der Hauptstadt entstehen, die dem urbanen Grün tatsächlich höhere Priorität einräumt, so ist dies zu begrüßen. Kleingärtner können sich in kommenden Auseinandersetzungen genau auf diesen Anspruch berufen. Den Lackmustest müssen die neuen Koalitionäre dann in der Praxis erbringen. Mechthild Klett

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