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Im rechtskräftigen Urteil des OLG Düsseldorf vom 16.10.2019 - I-18 U 32/19 - geht es um die Haftung des städtischen Grundstückseigentümers für durch Baumumsturz verursachte Schäden auf einem Nachbargrundstück. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:Am 30.05.2016 stürzte bei einem Sturm eine auf einem städtischen Grundstücksstreifen entlang eines Gewässers stehende Eiche um und beschädigte einen auf dem Nachbargrundstück abgestellten Pkw. Die schadenursächlich gewordene Eiche war zum Schadenszeitpunkt vom Brandkrustenpilz befallen und deshalb...