Plädoyer für einen Schulterschluss zwischen Kommunen und Naturschutzverbänden

Biologische Vielfalt in Kommunen?

von:
Artenschutz
Zahlreiche Studien zeigen einen alarmierenden Zustand der biologischen Vielfalt. Foto: Luise, pixelio.de

Die biologische Vielfalt, die Vielfalt an Lebensräumen, Arten und die genetische Vielfalt, ist Lebens- und Wirtschaftsgrundlage für den Menschen. Funktionierende Ökosysteme mit ihren vielfältigen Ökosystemdienstleistungen sind das Fundament unsere Lebensqualität. Zu den wirtschaftlich bislang kaum berücksichtigten "kostenlosen" Dienstleistungen der Natur zählen zum Beispiel die Bereitstellung von sauberem Trinkwasser, intakten Böden, gesunden Nahrungsmitteln, erneuerbaren Energien wie Wind und Sonne sowie nachwachsende Rohstoffe. Ebenso wichtig sind die Klima regulierenden Funktionen und der Erholungswert von Naturräumen. Nur ein funktionsfähiger Naturhaushalt gewährleistet eine ausreichende Anpassungsfähigkeit an den sich vollziehenden Klima- und Nutzungswandel, trägt zum Schutz vor Naturkatastrophen bei, stellt biogene Ressourcen bereit und sichert somit die Lebensqualität und -grundlagen künftiger Generationen. Ein Beispiel: An einem Sonnentag schleust ein hundertjähriger Laubbaum mit seinen 600.000 Blättern 36.000 Kubikmeter Luft durch seine Blätter, wobei ein Großteil der in der Stadtluft enthaltenen Keime und Schadstoffe ausgefiltert werden und die Luft angefeuchtet wird. Stadtbäume sind also wahre Klima-Kraftwerke. Sie bremsen außerdem den Wind und dämpfen Lärm.

Zahlreiche Studien zeigen jedoch einen alarmierenden Zustand der biologischen Vielfalt (BMU 2007; RIECKEN et al. 2006; BfN 2007; Convention on Biological Diversity 2010). Weltweit zählen intensive Landnutzung, die Zerstörung von natürlichen Lebensräumen, Ressourcenausbeutung, Umweltverschmutzung und fortschreitender Klimawandel zu den Hauptursachen. Dies gilt auch für Deutschland. Im europäischen Vergleich liegen die Anteile der gefährdeten heimischen Lebensräume (72,5 Prozent), Farn- und Blütenpflanzen (26,8 Prozent) sowie Tierarten (36 Prozent) bei uns sogar außergewöhnlich hoch (SRU 2008). Über zwei Drittel (72,5 Prozent) aller vorkommenden Biotoptypen sind in Deutschland als gefährdet eingestuft. Der Anteil der vollständig vernichteten Biotoptypen hat 0,3 Prozent zugenommen. Stark gefährdeten und gefährdeten Biotoptypen haben anteilsmäßig zugenommen. Das bedeutet, dass bestimmte 1994 noch als ungefährdet eingestufte Biotoptypen mittlerweile einer Gefährdung unterliegen. Besonders bedrohlich: Rund 25,7 Prozent der gefährdeten Biotoptypen müssen als nicht oder kaum regenerierbar beurteilt werden. Nur 20,7 Prozent der gefährdeten Biotoptypen sind in überschaubaren Zeiträumen (bis zirka 15 Jahre) bedingt regenerierbar (Kat B).

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Der Mensch greift zudem grundlegend in das Klima der Erde ein, indem er durch die Nutzung fossiler Energieträger, durch die Landnutzung und durch Industrieprozesse Treibhausgase wie Kohlendioxid, Lachgas oder Methan freisetzt. Im Laufe des 20. Jahrhunderts ist die globale Durchschnittstemperatur um 0,7 Grad Celsius gestiegen, was zu einem Anstieg des Meeresspiegels um etwa 17 Zentimeter geführt hat. Weitere Folgen sind der Rückgang der Gletscher, der Schneeflächen und des Meereises. Die Modellrechnungen für das 21. Jahrhundert lassen eine beschleunigte Fortsetzung dieses Trends erwarten - je nach Szenario mit einer zusätzlichen Erwärmung von knapp 2 bis weit über 4 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter (IPCC 2007). Bereits die bisherige Temperaturerhöhung hat direkten Einfluss auf die Ökosysteme: Da Arten und Ökosysteme unterschiedlich schnell auf die Klimaveränderungen reagieren, kommen die Wechselbeziehungen zwischen ihnen unter Druck. So werden bei zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Veränderungen ihres Wander- und Zugverhaltens oder ihrer Physiologie (zum Beispiel zeitigeres Schlüpfen von Insekten, früherer Austrieb der Obstbaumblüten) festgestellt (LUBW 2007; Møller et al 2004, u. a.). Durch solche zeitlichen Verschiebungen - sogenannte Desynchronisationen - werden Lebensgemeinschaften und Nahrungskreisläufe getrennt. Kühle Lebensräume in Gewässern, Mooren, Feuchtgebieten und Gebirgen sowie die daran gebundenen Arten drohen zu verschwinden. Viele Ökosysteme sind zudem bereits durch intensive Nutzung beeinträchtigt, so dass die in ihnen lebenden Tier- und Pflanzenarten zusätzlichen Veränderungen ihrer Lebensbedingungen kaum standhalten können. In Deutschland sind zirka 30 Prozent der bundesweit vorkommenden Arten bis zum Ende des Jahrhunderts vom Aussterben bedroht, wenn sich die Erwärmung ungebremst fortsetzt (BfN 2004). Wissenschaftler und Politiker sind sich einig, dass ein Temperaturanstieg von mehr als 2 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu nicht vertretbaren Risiken führt. Doch selbst die optimistischsten Szenarien lassen diese Grenze kaum noch realistisch erscheinen.

Der Erhalt der biologischen Vielfalt kann angesichts der vielfältigen Gefährdungsursachen nur dann gelingen, wenn wirkungsvolle Maßnahmen umgesetzt werden. Das von den EU-Mitgliedstaaten 2001 beschlossene Ziel zum Stopp des Artenverlusts bis 2010 wurde vor allem deshalb verfehlt, weil dieser einfachen Erkenntnis nicht gefolgt wurde (EU KOM 2010). So wurden existierende Naturschutzinstrumente nicht genutzt, Aufgaben wie der Aufbau und das Management des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 nicht ausreichend finanziert und gleichzeitig die Zahlung umweltschädlicher Subventionen fortgesetzt.

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Um die biologische Vielfalt in Deutschland zu erhalten, hat die Bundesregierung deswegen bereits im Jahr 2007 die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt beschlossen. Foto: M. Großmann, pixelio.de

Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt

Um die biologische Vielfalt in Deutschland zu erhalten, hat die Bundesregierung deswegen bereits im Jahr 2007 die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) beschlossen: Unter Federführung des Bundesumweltministeriums wurden Visionen für die Zukunft entwickelt und 330 greifbare Ziele gesteckt. Um die Visionen zu realisieren, wurden zudem in verschiedenen Handlungsfeldern 430 konkrete Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt formuliert. Die Bundesregierung spricht mit ihrer Strategie nicht nur staatliche Institutionen der Bundesländer und auf kommunaler Ebene an, sondern auch alle weiteren gesellschaftlichen Entscheidungsträger. So bietet sie vielen Akteuren vor Ort Handlungsmöglichkeiten, um die regionaltypische Vielfalt von Arten und Lebensräumen zu schützen und zu fördern. Die Strategie berücksichtigt dabei neben ökologischen auch soziale und wirtschaftliche Aspekte und bildet somit einen wichtigen Baustein für eine nachhaltige lokale und regionale Entwicklung.

Was hat das alles mit den Kommunen zu tun?

Mit ihrer Mischung aus Wohnungen, Gewerbe und Grünflächen, der Besitz von kommunalen Wäldern bis zum Acker gehören die Kommunen zu den wesentlichen Trägern der biologischen Vielfalt Deutschlands. Gebäude, Parks, Gärten und Stadtwälder - aber auch Brachflächen und Friedhöfe bieten mannigfaltige Lebensräume und unmittelbares Naturerleben. Neben "Allerweltsarten" wie Sperling, Eichhörnchen oder Kaninchen und durch den Menschen eingebürgerten Zier- und Nutzpflanzen beherbergen sie auch viele gefährdete Arten. Mauersegler, Mehlschwalben, Falken und Fledermäuse sowie zahlreiche bedrohte Insektenarten nutzen menschliche Behausungen unmittelbar als Lebensraum. Bereits heute sind Städte für einige Arten ein wichtiger Rückzugsraum geworden, da insbesondere die intensive Landwirtschaft ihre ursprünglichen Lebensmöglichkeiten massiv verschlechtert hat. Der Anblick von Wanderfalken, Fledermäusen, Füchsen und Wildschweinen in Siedlungen ist heute keine Seltenheit mehr.

Mit der Verantwortung für Baugenehmigungen, die Umsetzung der Eingriffsregelung, der Kontrollen im Umweltschutz, dem Beschluss und der Umsetzung von Schutzgebietsregeln, der Wahrung von Artenschutzbelangen und dem eigenen Flächenmanagement sowie der Umweltbildung liegen gleichzeitig viele Regelungsmechanismen bei den Kommunen, die biologische Vielfalt und ihren Erhalt direkt beeinflussen. In Kommunen wird biologische Vielfalt für Menschen anfassbar und der Erhalt von Arten und Lebensräumen konkrete Lebenswirklichkeit.

In der Konsequenz heißt dies eindeutig: Ohne kommunale Umsetzung von Natur- und Artenschutz ist der Erhalt der biologischen Vielfalt zum Scheitern verurteilt!

Der Erhalt der biologischen Vielfalt und damit unserer Lebensgrundlage muss zwar auf hoher politischer Ebene beschlossen werden, Gelder bereit gestellt und rechtliches Rahmenwerk geschaffen oder erhalten werden, die Umsetzung kann aber nur durch engagierte Akteure vor Ort erfolgen. Auch die Umsetzung der 2007 beschlossenen Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt kann nur in Zusammenarbeit mit den jeweiligen kommunalen Akteuren erfolgreich sein.

Oftmals gibt es in den Kommunen schon eine Fülle von Projekten ohne dass ein Bewusstsein darüber besteht, dass damit auch ein Beitrag zur NBS geleistet wird. Die Anlage von Lerchenfenstern in der Landwirtschaft, Pflege und Schutz von Naturschutzgebieten oder die Minimierung des Flächenverbrauchs sind ebenso Teil der Umsetzung der Strategie wie die regionale Umweltbildung.

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In Kommunen wird biologische Vielfalt für Menschen anfassbar und der Erhalt von Arten und Lebensräumen konkrete Lebenswirklichkeit. Foto: Luise, pixelio.de

Herausforderungen

Der Blick in die Realität zeigt jedoch, bei aller Aktivität und dem steigenden Bewusstsein für den Wert von Natur und Arten: Die meisten Eingriffe in Natur und Landschaft finden weiterhin auf der lokalen und regionalen Ebene statt, nimmt man die großen Infrastrukturprojekte aus der Betrachtung hinaus.

So reduziert die immer weiter fortschreitende Flächenversieglung durch den Bau von Wohnraum, Gewerbe und Verkehrsanlagen den Freiraum für die Biologische Vielfalt ganz erheblich. Der verstärkte Trend weg von Grünanlagen, Naturerlebnisräumen und sich selbst entwickelnden Brachen hin zu Zierpflanzen dominierten Parks und versiegelten Plätzen tragen dazu ebenso bei wie fehlende Handlungsspielräume der städtischen Umweltverwaltung bei der Umsetzung bestehender Schutzbemühungen und unzureichende Konzepte zum Energiesparen und zur Müllvermeidung. Artenschutzaspekte werden häufig bei der Einrichtung und Pflege von öffentlichem Grün und Privatgärten wenig berücksichtigt. Ein weiterer Gefährdungsaspekt tritt neuerdings durch die Gebäudesanierung zur Energieeinsparung auf: Hohlräume, in denen bisher Fledermäuse, Mauersegler, Spatzen und viele andere Tiere ihre Jungen aufzogen, verschwinden meist dauerhaft.

Dabei scheitern weitere Aktivitäten nach den Beobachtungen der Naturschutzverbände noch nicht einmal nur an den Finanzen: Betrachtet man die Ausgaben von Kommunen mit kritischem Blick, fällt auf, das sich oftmals die Frage der Mittel und ihrer Verwendung nur auf eine Prioritätensetzung reduziert. Wo politische und gesellschaftliche Prioritäten gesetzt werden, dort sind auch Mittel vorhanden, manchmal auch ungeachtet ihrer nachhaltigen Verwendung.

Zudem bleiben weite Bereiche zur Bildung von Synergien brach liegen: Das Einsparpotential für kommunale Wasserreinhaltung durch den systematischen Einsatz wartungsarmer Schilfklärungen und Entwicklung von Auwäldern, die Kostendämpfung für kommunale Pflegemaßnahmen durch extensives Grünflächenmanagement, die Einsparpotentiale durch Renaturierung von Gewässern und der in der Folge verminderten Kosten für Gewässerunterhaltung sind nur einige Beispiele. Auch die Verzahnung von haupt- und ehrenamtlichem Naturschutz, der flexible und offene Datenaustausch zur biologischen Vielfalt zwischen Behörden (beispielsweise bei der Umsetzung des europäischen Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000 und der europäischen Wasserrahmenrichtlinie oder den im Rahmen von Genehmigungsverfahren erhobenen Daten) und die systematische Integration wissenschaftlicher Expertise an den Universitäts- und Fachhochschulstandorten ist noch wenig entwickelt. Auch fehlen in den meisten Bundesländern Netzwerke von Biologischen Stationen wie in NRW, die eine flächendeckende Koordination von Natur- und Umweltschutz dauerhaft absichern könnten.

Es scheitert auch nicht an dem Fehlen von rechtlichen Regelungen und fehlenden Instrumenten für den Naturschutz in den Kommunen. Mit der Eingriffsregelung, der kommunalen Bauleitplanung, dem Artenschutzrecht, FFH- und Vogelschutzrichtlinie und dem Umweltschadensgesetz (um nur einige Beispiele zu nennen) liegt ein breites Portfolio an Werkzeugen für den Erhalt der biologischen Vielfalt vor, dass nur der konsequenten und klugen Umsetzung bedarf um seine volle Wirksamkeit zu entfalten.

Der wesentliche Treiber bleibt weiterhin der politische und persönliche Wille der kommunalen Akteure, jenseits der allgemeinen Bekundungen und politischen Reden zu sein. Hier gilt es anzusetzen!

Denn um die Vision der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt als bündelndes Rahmenwerk Wirklichkeit werden zu lassen, ist Einsatz von allen gefragt. Die Minimierung des Flächenverbrauchs durch intelligente Verdichtung der Innenstädte, die dringend notwendige energetische Sanierung vieler Altbauten, die verstärkte Erholungssuche von Menschen, und die verstärkten kulturellen Ansprüche des Menschen an die Nutzung städtischer Ballungsräume zu entwickeln, ohne dabei Grünflächen, Brachen und andere "Hotspots der biologischen Vielfalt" im städtischen Raum zu verlieren, braucht das Zusammenwirken vieler. Naturschutz, Stadtplanung und -entwicklung, Tourismus, Politik und Wirtschaft aber auch jeder einzelne kann dabei aktiv werden.

Und die Kommunen stehen mit den Herausforderungen nicht allein auf weiter Flur: Die föderal aufgebauten Naturschutzverbände NABU und BUND, private Fördermittelgeber und engagierte Einzelinitiativen bieten ein breites Beratungs- und Unterstützungspotential, das oftmals nur der mutigen Ansprache und der Zusammenarbeit jenseits von Feindbildern und gewohnten Abwehrreflexen bedarf, um Erfolge zu schaffen und dauerhaft zu sichern. Die Naturschutzverbände sind mit mehreren tausend Orts- und Kreisgruppen aktiv und bieten damit konkrete Ansprechpartner und bundesweite Vernetzung. Sie bieten eine Vielzahl von Aktionen und Veranstaltungen, wie Exkursionen, Führungen und Vorträge an und bilden damit eine wichtige Säule der kommunalen Umweltbildung und des praktischen Naturschutzes.

Und Aktionsmöglichkeiten finden sich viele:

  • Die Entwicklung und Umsetzung kommunaler Artenschutzprogramme zusammen mit der Fachexpertise aus den Naturschutzverbänden.
  • Eine am Erhalt der biologischen Vielfalt orientierte Kompensationspraxis.
  • Die Einrichtung eines Biotopverbundsystems, so dass die typischen Lebensräume und deren Pflanzen- und Tierpopulationen künftig im Austausch miteinander stehen können.
  • Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie an kommunalen Gewässern.
  • Die finanzielle Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung sowie innerstädtischer Flächenentsiegelung.
  • Ein ökologisches Grünflächenmanagement, das die naturnahe Pflege der öffentlichen Grünflächen mit einem Verzicht auf Pestizide und weitgehender Reduzierung von Düngemitteln sowie der Schnittfrequenz organisiert.
  • Die ausschließliche Verwendung gebietsheimischer Pflanzen auf naturnahen Flächen.
  • Die Erarbeitung von Innenentwicklungskonzepten unter Berücksichtigung der Kriterien biologische Vielfalt, Anpassung an den Klimawandel und Lebensqualität der Einwohner unter anderem auf der Grundlage von Brachflächenkatastern.
  • Eine Umstellung der Stadtbeleuchtung auf insektenfreundliche Leuchtmittel.
  • Die Gründung außerschulischer Naturerlebnisstätten, um Kindern und Jugendlichen die Bedeutung der Natur näher bringen zu können.

Und dann gilt es:

  • Gemeinsam zeigen was man hat: offensive Öffentlichkeitsarbeit,
  • Zusammen tun was man kann, auch gegen Widerstände,
  • Über die Grenze hinaus: Planungsverbünde schaffen und zusammenarbeiten,
  • Verbündete suchen: Öffentlichkeitsbeteiligung als Chance nutzen, um Expertise und Akzeptanz zu bekommen,
  • Konsequent den bestehenden Rahmen des Ordnungsrechts nutzen!


Der NABU begleitet dafür mit dem knapp zweijährigen Projekt "Lokale Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie" Entscheidungsträger vor Ort dabei, die in der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt beschlossenen Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt auch regional zu verankern. Durch die Einbindung bestehender Initiativen, die Aktivierung von kommunalen Akteuren aus verschiedenen Bereichen wie Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Tourismus und Umweltbildung, aber auch von Unternehmen, Kirchen und anderen Gruppen soll in Beratungsangebot und Praxisleitfäden gezeigt werden, wie die Nationale Strategie kommunal umgesetzt und damit die Vielfalt der eigenen Heimat geschützt werden kann.

Auch das neu gegründete Bündnis der Kommunen für biologische Vielfalt wird in der Zusammenarbeit mit den großen Naturschutzverbänden zusätzlich eine große Wirkung entfalten können, wenn es diese Gelegenheit zur Zusammenarbeit sucht und ergreift. Die Partner sind da, sie sind bereit für die Zusammenarbeit, aber es müssen Resultate folgen, die über die Öffentlichkeitsarbeit hinausgehen. Denn der Erhalt der biologischen Vielfalt ist zusammen mit dem Klimawandel und der Minimierung des Ressourcenverbrauchs die wesentliche Herausforderung des 21. Jahrhunderts. Eine Herausforderung die nicht in Sitzungssälen und Broschüren gewonnen wird, sondern im praktischen Tun und der verantwortlichen Entscheidung vor Ort, in den Kommunen.

Autor

Geograph, Leiter Naturschutzpolitik

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