Bundeshaushalte 2025/26
Weniger Geld für das Stadtgrün

Vollmundig hatte die schwarz-rote Koalition im Koalitionsvertrag angekündigt, die vom Kabinett Scholz im Dezember 2024 beschlossene "Klimaanpassungsstrategie umsetzen und dazu die bestehenden Förderprogramme zielgerichtet und effizient nutzen und gegebenenfalls anpassen" zu wollen. Im Bundeshaushalt davon geblieben sind viele kleine Förderprogramme, darunter die "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen", die sich im Entwurf des Bundeshaushalts 2025 zusammen auf 38,57 Millionen Euro addieren.
Sonderrahmenprogramm Naturschutz und Klimaanpassung
Als Prüfauftrag hatte sich die schwarz-rote Koalition ein neues "Sonderrahmenprogramm Naturschutz und Klimaanpassung" vorgenommen. Von 2025 bis 2028 sollte es dafür jährlich eine Milliarde Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) geben. So hatte es die Arbeitsgruppe "Ländliche Räume, Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt" der schwarz-roten Koalition veranschlagt. Nun wird es das Programm im Haushalt 2025 noch nicht geben, sondern erst ab dem Haushalt 2026. Die Mittel dafür betragen im ersten Jahr 50 Millionen Euro. Bis 2029 wird es fortgesetzt. Dafür stehen insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung.
Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) der Ampel-Koalition sollte in dieser Legislaturperiode verstetigt werden. Neben Moorschutzstrategien gehört dazu auch ein "Maßnahmenpaket Stadtnatur", um Flächen zu entsiegeln, bestehende Grünflächen naturnah umzugestalten und Stadtbäume zu pflanzen. Auch die Förderung von Solargründächern gehörte ursprünglich dazu. Die Arbeitsgruppe "Ländliche Räume, Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt" der schwarz-roten Koalition hatte für die Verstetigung des Programms einen einmaligen Aufwuchs um 1,5 Milliarden Euro vorgeschlagen. Herausgekommen sind im Haushaltsjahr 2025 aber lediglich 579,24 Millionen Euro. 2026 sollen es dann 821,56 Millionen werden. Solargründächer werden nicht gefördert.
Investitionspakt Sportstätten wird abfinanziert
Für Maßnahmen der Nationalen Wasserstrategie sieht der Koalitionsvertrag eine Förderung der blau-grünen Infrastruktur vor, die mit den Bundesländern vor dem Hintergrund des Klimawandels weiterentwickelt werden soll. Die Arbeitsgruppe "Ländliche Räume, Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt" der schwarz-roten Koalition hatte dafür von 2025 bis 2028 jährlich 250 Millionen Euro vorgesehen. Im Bundeshaushalt 2025 steht zur Nationalen Wasserstrategie jedoch nichts. Die Auenrenaturierung an Bundeswasserstraßen und das Bundesprogramm Biologische Vielfalt gehören im Haushalt zum Bundesnaturschutzfonds und summieren sich lediglich auf 56,16 Millionen Euro.
"Mindestens eine Milliarde Euro" wollte die schwarz-rote Koalition für die Modernisierung und Sanierung von Sportstätten zur Verfügung stellen. Auch Sportplätze sollten förderfähig sein. Das Eine-Milliarde-Förderprogramm gibt es jedoch nicht. Der vor zwei Jahren eingestellte "Investitionspakt Sportstätten" zur Ergänzung der Städtebauförderung sowie das Programm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK) werden in diesem Jahr noch mit 369,48 Millionen Euro sowie 229 Millionen Euro abfinanziert. 2026 gibt es dann 160 Millionen Euro für die Förderung innovativer Sport- und Bewegungsräume.
Ebenfalls im Klima- und Transformationsfonds ist für die Programme Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK) und Urbane Räume die Finanzierung aller bereits durch den Haushaltsausschuss beschlossenen Projekte gesichert. Zusätzliche Programmmittel von 160 Millionen Euro sind für die Förderung innovativer Sport- und Bewegungsräume im Einzelplan 25 des BMWSB vorgesehen.
"Parkprogramm" wird wieder aufgelegt, aber stark gekürzt
Wider Erwarten wird das legendäre Förderprogramm "Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel", im Bundestags-Jargon auch "Parkprogramm" genannt, für 2025 mit 80 Millionen Euro doch aufgelegt. Auch 2026 soll es fortgeführt werden. Allerdings lag das stark nachgefragte Programm von 2020 bis 2024 bei insgesamt 580 Millionen Euro, förderte 435 Stadtgrün-Vorhaben in Städten und Gemeinden und lag damit deutlich über dem jetzt beschlossenen Limit.
Bleibt noch das Stadtgrün in der Städtebauförderung. Seit einer Umstrukturierung der Förderung im Kabinett Merkel 2020 sind Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung, vor allem durch eine Verbesserung der grünen Infrastruktur, zur Fördervoraussetzung für die Durchführung von Gesamtmaßnahmen geworden. Die schwarz-rote Koalition wollte das Finanzvolumen der Städtebauförderung schrittweise verdoppeln. Von 790 Millionen Euro in 2024 sollte die Förderung bis 2028 auf jährlich 1,58 Milliarden Euro steigen. Eine Steigerung hat es im Bundeshaushalt 2025 jedoch nicht gegeben. Tatsächlich bleibt es auch in den Haushalten für 2025 und 2026 wie in 2024 bei 790 Millionen Euro.
KTF hat wenig finanziellen Handlungsspielraum
Zerstoben sind alle Erwartungen zur Finanzierung großer Investitionen in das Stadtgrün aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Er erhält 2025 und 2026 jeweils satte zehn Milliarden Euro aus dem Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität". Das hängt mit dem geringen finanziellen Handlungsspielraum des KTF zusammen, den der Bundesrechnungshof in einem Bericht Mitte Juli feststellte. Die Ursache sehen die unabhängigen Finanzkontrolleure in den aus dem Fonds bezahlten Verbindlichkeiten und geplanten Ausgaben in Milliardenhöhe für Entschädigungszahlungen an die Betreiber von Kohlekraftwerken sowie zur Finanzierung von Entlastungen beim Gaspreis. cm/mk
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