Stadtgrün-Studie des BBSR

Bundesinstitut formuliert Handlungsziele, Kennwerte und Mindeststandards

BBSR Grünflächen
Broschüre des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung: Handlungsziele für Stadtrün und deren empirische Evidenz. Abbildung: BBSR

Unter dem Titel: "Handlungsziele für Stadtgrün und deren empirische Evidenz" hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Januar eine Studie zur Aufstellung von Indikatoren, Kenn- und Orientierungswerte veröffentlicht.

Städte handhaben die Aufgabe Grün in der Stadt sehr unterschiedlich. Große Städte haben meist Ziele und konkrete Kennwerte, um Qualität und Quantität von Stadtgrün zu sichern. Diese Vorgaben geben meist verschiedene Dienststellen oder Institutionen innerhalb einer Stadt vor. Eine umfangreiche Erhebung und Analyse dieser Angaben und deren Anwendung fehlt bisher.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeit standen daher folgende zentrale Fragestellungen zur Grünen Infrastruktur:

  • Welche systematischen Erhebungen zu Grünausstattung und -qualitäten gibt es?
  • Wie entwickelte sich die Grünausstattung und -zugänglichkeit, welche Trends sind absehbar?
  • Welche Funktionen lassen sich empirisch ableiten?
  • Welche Handlungsziele/Standards zu Stadtgrün in der Stadtentwicklung gibt es bereits heute?
  • Welche Standards zum Grün sind für Kommunen systematisch ableitbar?
  • Welche Städte/Stadttypen arbeiten mit Zielen der Grünausstattung?
  • Geht es um (noch) mehr Stadtgrün? Wenn ja, wo? -
  • Geht es um bessere Grünqualitäten? Und wenn ja, in welcher Form?
  • Wie ist die GALK (Gartenamtsleiterkonferenz)-Liste von 1973 aus heutiger Sicht zu beurteilen?
  • Ist deren Fortschreibung sinnvoll?
  • Welche Empfehlungen für Grünstandards lassen sich erarbeiten?
  • Welche zentralen, politisch kommunizierbaren Kernbotschaften/Handlungsziele lassen sich ableiten?

Für die Bearbeitung wählte das Projektteam drei übergeordnete methodische Zugänge:

  • 1. Analyse und Ableitung von Handlungszielen
  • 2. Empirische Grundlagen
  • 3. Überprüfung der Ergebnisse in der Praxis
  • 4. Herleitung von Empfehlungen für die Umsetzung in der Praxis

Das Projektteam untersuchte Praxisbeispiele zu elf kommunalen Fallstudien unterschiedlicher Stadtgrößen und stellte diese in Steckbriefen dar. Hierbei ermittelte es in engem Kontakt mit den betroffenen Kommunen den Umgang mit Stadtgrün in der Planungspraxis in Bezug auf konzeptionelle Planungsansätze, wesentliche Handlungsziele und den Einsatz von Indikatoren, Kennwerten und Monitoring. Parallel dazu wurde in Kooperation mit der Universität für Bodenkultur Wien (BOKU), Institut für Vermessung, Fernerkundung und Landinformation die empirische Erfassbarkeit ausgewählter stadtgrünrelevanter Indikatoren mittels Fernerkundungsmethoden überprüft und ein Vorschlag für ein praktikables fernerkundliches Grünmonitoring erarbeitet.

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Aus der breiten Analyse von Handlungszielen für Stadtgrün leitete das Projektteam 15 Handlungsfelder ab und bündelte diese zu fünf inhaltlich zusammenhängenden Themenbereichen: Klima und Gesundheit, Umwelt und Naturraum, Gesellschaft und Sozialraum, Organisation und Finanzierung sowie Stadtraum.

Mehr als ein Drittel, nämlich 38,5 Prozent der Städte, nutzen Richtwerte, um die quantitative Grünraumversorgung zu ermitteln (Böhm, J. et al. 2016: Urbanes Grün in der doppelten Innenentwicklung. Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.). Dazu tragen vermutlich nicht zuletzt die übergeordneten Orientierungswerte der GALK (Gartenamtsleiterkonferenz) aus dem Jahr 1973 bei. Vor allem Metropolen und große Großstädte sind Vorreiter in der Anwendung von Kenn- und Orientierungswerten (z. B. in Bezug auf Grünraumversorgung, Grünerreichbarkeit, Klimaaktive Flächen; siehe Abbildung 10). Je kleiner die Kommunen, umso eher werden qualitative Vorgaben zur Grünraumentwicklung statt quantitative Kennwerte verwendet.

Derzeit sind kommunale Planungsrichtwerte je nach Stadt in Dokumentenarten verankert und weisen unterschiedliche Verbindlichkeiten auf. Die Einführung bundesweiter Indikatoren und Kennwerte mit einem gewissen Maß an Flexibilität für stadtstrukturelle Besonderheiten könnte Mindeststandards schaffen. Dies würde dazu beitragen, den Kommunen zentrale Anhaltspunkte im Umgang mit Stadtgrün zu geben, den Stellenwert von Stadtgrün in Politik und Gesellschaft zu verbessern, die Grünziele zu stärken und eine bundesweite Vergleichbarkeit zwischen Städten für Forschungszwecke (z. B. Evaluierungen), aber auch für kommunale Zeitreihenanalysen zur Grünflächenentwicklung, zu ermöglichen.

Einige Vorschläge für Mindeststandards wurden für die in der Forschungsstudie identifizierten fünf zentralen Indikatoren ausgearbeitet, die in der Studie als "Kernindikatoren" bezeichnet werden. Es handelt sich um die Indikatoren Grünausstattung (Quantität), Grünraumversorgung, Grünerreichbarkeit, Klimaaktive Flächen und Grünflächenpflege.

In der kommunalen Planungspraxis wenden viele Großstädte bereits standardmäßig für einige Kernindikatoren Richtwerte an, die zum Teil mit den Richtwerten der GALK (Gartenamtsleiterkonferenz) kompatibel sind. Für bundesweite Mindeststandards wurden folgende Hauptkennwerte für eine einheitliche Berechnungsgrundlage zur bundesweiten Messbarkeit abgeleitet (siehe Tabelle auf Seite 6)

Empfehlungen für Bund und Kommunen

Die im Zuge der Forschungsstudie abgeleiteten Empfehlungen auf strategischer Ebene umfassen aus Sicht des Projektteams insbesondere:

  • die Erhöhung des Stellenwerts von Stadtgrün durch Modifikation gesetzlicher Rahmenbedingungen, insbesondere eine partielle Novellierung des Baugesetzbuchs
  • die Novellierung der Baunutzungsverordnung: z. B. Änderung § 17 Absatz 2 BauNVO: Verzicht auf die Ausnahmeregelung im Zusammenhang mit Obergrenzen, um eine stärkere gesetzliche Verankerung geltender Kennwerte (Grundflächenzahl) und damit ein wirksameres Instrument für die Grün- und Freiraumplanung zu erwirken; Einführung einer "Grünkennzahl" in der BauNVO als Mindestwert für die Grünausstattung auf Grundstücken zur Erhöhung des Grünflächenanteils
  • die stärkere Ausnutzung bestehender rechtlicher Rahmenbedingungen durch die Kommunen zur Förderung einer höheren Grünqualität auf privaten Grundflächen (z. B. über Landschaftspläne mit Grünkennwerten, städtebauliche Verträge für private Investitionen mit erweiterten Grünfestsetzungen, Freiflächengestaltungssatzungen, kommunale Satzungen für nachhaltige Bodenordnungen)
  • den Ausbau der Förderlandschaft für Stadtgrün (z. B. zur Schaffung finanzieller Anreize für Kommunen zur Anwendung bestehender und Entwicklung neuer Planungsinstrumente)
  • eine gezieltere Vermittlung der Vorbildwirkung des Bundes in Bezug auf grüne Architektur, Aufwertung von Verkehrswegen als Grün- und Lebensräume, Bewirtschaftung von Außenanlagen und Übertragung bestehender wirksamer Instrumente auf nicht bundeseigene Liegenschaften (z. B. Leitfaden "Nachhaltig geplante Außenanlagen")
  • die Stärkung der Rolle der Länder betreffend Beratung, Best-Practice-Beispielen und Förderungen.

Die Empfehlungen für die operative Umsetzung betreffen:

  • die Verabschiedung kommunalpolitischer Beschlüsse zur Einführung von Kernindikatoren und Kennwerten
  • die Schaffung von mehr Bewusstsein und Wertschätzung für Grünraum in der Öffentlichkeit
  • die Nutzung von Synergien mit anderen Planungen (z. B. Verkehrsplanung: Ausgleichsmaßnahmen für Infrastrukturprojekte) zur Finanzierung von Maßnahmen zum Stadtgrün über weitere Mittel/Fördertöpfe
  • die Überprüfung der Ergebnisse zur Grünplanung/Grünentwicklung durch Monitoring
  • die Verwaltungsmodernisierung der "grünen" Stadtverwaltung, etwa durch Änderung von Zuständigkeiten und Strukturen zur Organisation, Umsetzung und Verwaltung von Grünflächen sowie Reformierung institutioneller Rahmenbedingungen (z. B. Kompetenzbündelung unter einer Leitung/Organisationseinheit, Flexibilisierung bestehender Strukturen und Regeln) und Ausweitung der "grünen" Kompetenzen auf andere öffentliche bzw. private Zuständigkeitsbereiche
  • den Aufbau von geeigneten Kooperations- und Beteiligungsstrukturen
  • die Betrachtung des Grünraums im Laufe des gesamten Lebenszyklus

Darüber hinaus formulierte das Projektteam zahlreiche konkrete Handlungsempfehlungen für Bund wie auch für Kommunen für eine operative Umsetzung der Kernindikatoren und zugehöriger Kennwerte. Die Aktualisierung und Fortschreibung der noch immer weit verbreiteten Kennwerte der Gartenamtsleiterkonferenz, zum Beispiel in Hinblick auf Änderungen im Baurecht oder neue Aneignungsformen von Stadtgrün, könnte dabei eine Schlüsselrolle einnehmen. Download der Studie unter: https://stadtundgruen.de/handlungsziele-stadtgruen.htmlstadtundgruen.de/handlungsziele-stadtgruen.html

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