bdla

Deutscher Landschaftsarchitektur-Preis 2019 ausgelobt

Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen (BDLA)
Eine hochkarätige Jury wird über die eingereichten Projekte entscheiden. Zu ihr gehören unter anderem Prof. Arch. DI Maria Auböck, Maik Böhmer, Jan-Dieter Bruns, Prof. Dr. Swantje Duthweiler, Josephine Facius, Cordula Fay, Prof. Inga Hahn, Gesa Loschwitz-Himmel, Till Rehwaldt, Prof. Rainer Sachse und Petra Wesseler. Abb.: bdla

Der bdla hat zum 14. Mal den Deutschen Landschaftsarchitektur-Preis ausgelobt. Bis 22. Januar können noch Projekte online eingereicht werden. Mit der intensiveren Nutzung städtischer und landschaftlicher Räume werden an die Leistungsfähigkeit der Umwelt immer höhere Anforderungen gestellt. Urbanes Wachstum und gleichzeitige Entleerung ländlicher Regionen, Klimaveränderungen, Energiewende und ökonomische Herausforderungen erzeugen Anpassungsdruck und Konflikte.

Unter großen Anstrengungen werden derzeit vorhandene Infrastrukturen den veränderten Bedingungen angepasst, ganze Systeme umgebaut. Für die Entwicklung und Realisierung dieser neuen Systeme ist ein grundsätzliches Umdenken auf allen Planungsebenen erforderlich. Mit dem Preis werden beispielhafte Projekte und deren Verfasser ausgezeichnet. Gegenstand ist eine sozial und ökologisch orientierte Siedlungs- und Landschaftsentwicklung sowie eine zeitgemäße Freiraumplanung. Gewürdigt werden herausragende, auch konzeptionelle Planungsleistungen, die ästhetisch anspruchsvolle, innovative, ökologische und partizipative Lösungen aufweisen.

Als Schirmherr ist der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer angefragt.

Teilnahme und Teilnehmer

Die Teilnahme am beziehungsweise die Einreichung von Projekten zum Wettbewerb Deutscher Landschaftsarchitektur-Preis 2019 erfolgt online. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.

Teilnahmeberechtigt sind deutsche oder in Deutschland ansässige Landschaftsarchitekten, Personen mit einem Studienabschluss in den Fachrichtungen Landschaftsarchitektur/Landespflege, Angehörige anderer Fachdisziplinen, soweit sie Mitglied im bdla sind und Arbeitsgemeinschaften unter Beteiligung vorstehend Genannter. Insbesondere Auftraggeber sind eingeladen, Arbeiten von Teilnahmeberechtigten einzureichen.

Pro Projekt ist eine Teilnahmegebühr in Höhe von 200 Euro zu entrichten. Für eingereichte Projekte, deren Plan-/ Entwurfsverfasser bdla-Mitglieder sind, entfällt die Teilnahmegebühr; sie ist mit dem bdla-Mitgliedsbeitrag abgegolten.

Weitere Informationen unter www.deutscher-landschaftsarchitektur-preis.de/wettbewerb-2019

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