Betonpflasterdecken

Die regelgerechte Herstellung

von:
Beton Beläge und Pflaster
Pflastersteine verfügen über eine große gestalterische Vielfalt. Foto: Betonmarketing Deutschland

Pflasterdecken haben im Bereich kommunaler und privater Flächenbefestigungen den weitaus größten Anteil im Vergleich zu anderen Befestigungsarten, zum Beispiel mit Asphalt- oder Ortbetondecke. Dies ist insbesondere auf die gestalterische Vielfalt, mit der Pflastersteine angewendet werden können, aber auch auf eine Reihe von bautechnischen Vorteilen zurückzuführen.

Zur Vermeidung von Schäden an Pflasterbauweisen sind die Kenntnis der einschlägigen Technischen Regeln und deren Anwendung eine unabdingbare Voraussetzung. Dies gilt bei der Planung, der Ausschreibung, der Auswahl und Festlegung der zu verwendenden Baustoffe und der Bauausführung gleichermaßen. Pflasterbauweisen müssen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, der zu erwartenden Verkehrsbeanspruchung und der vorgesehenen Nutzungsdauer hergestellt werden.

Dieser Artikel beschreibt die regelgerechte Herstellung von Pflasterdecken aus Betonsteinen kann jedoch nicht auf jedes Regelwerkdetail eingehen. Es behandelt ausschließlich die ungebundene Ausführung, welche die Regelbauweise darstellt.

Planung und Ausführung

Typischer Aufbau einer Pflasterbefestigung und zugehörige wesentliche Regelwerke: Die Bemessung von Verkehrsflächenbefestigungen erfolgt prinzipiell auf der Grundlage der RStO. Die Unterlage muss tragfähig, standfest, wasserdurchlässig, frostsicher sowie profilgerecht und eben sein. Trifft nur eine dieser Eigenschaften nicht zu, ist die Unterlage mangelhaft, und die Pflasterdecke sollte darauf nicht ohne entsprechende Nacharbeiten hergestellt werden. Betonpflasterdecken sind mit einer abflusswirksamen Neigung von in der Regel. 2,5 Prozent herzustellen. Dies kann durch Querneigung oder durch kombinierte Quer- und Längsneigung erfolgen.

Entwässerungsrinnen sind vor der Herstellung der Flächenbefestigungen auszuführen und dabei auf ein Fundament aus Beton zu setzen. Sie müssen eine Längsneigung von mindestens 0,5 Prozent aufweisen und sind - sofern sie auch als Randeinfassung dienen - mit einer Rückenstütze auszuführen. Entwässerungsrinnen sind mit Bewegungsfugen im Abstand von höchstens zwölf Metern, bei befahrenen Rinnen von vier bis sechs Metern, herzustellen. Ist eine Entwässerungsrinne Teil einer Randeinfassung, sind die Bewegungsfugen auch durchgehend durch die Randeinfassung anzuordnen.

Pflasterdecken benötigen eine stabile und dem Verwendungszweck angepasste Randeinfassung. Einfassungen sind vor der Herstellung der Flächenbefestigungen auszuführen und dabei auf ein Fundament aus Beton zu setzen und mit einer Rückenstütze aus Beton zu versehen.

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Beton Beläge und Pflaster
Typischer Aufbau einer Pflasterbefestigung und zugehörige wesentliche Regelwerke. Abbildung: Dietmar Ulonska, grafische Bearbeitung Verlag Bau+Technik

Betonpflasterdecken müssen tragfähig, standfest und eben sein. Dicke und Form der Pflastersteine sowie deren geometrische Anordnung in der Fläche (Verband) haben erheblichen Einfluss auf die Standfestigkeit der Pflasterdecke und sind in Abhängigkeit von der zu erwartenden Verkehrsbelastung zu wählen. Für Verkehrsflächen, welche von Schwerfahrzeugen befahren werden, sollte die Stein-Nenndicke mindestens 80 Millimeter betragen. In Bauklasse III (RStO) sollten Pflastersteine mit einer Nenndicke von mindestens 100 Millimetern verwendet werden. Zudem sollten Steinformen und/oder Verbände gewählt werden, die eine gute Lastverteilung in vertikaler Richtung gewährleisten. Sind hohe Schubbeanspruchungen zu erwarten, zum Beispiel bei Bushaltestellen, in Bereichen mit häufigen Brems- und/oder Beschleunigungsvorgängen, in Bereichen mit Längsneigung ab sechs Prozent, bei Wendestellen, sind Verbundpflastersteine vorzuziehen.

Die Verbundwirkung von speziellen Verbundpflastersteinen vermindert die Gefahr von Schäden, wie etwa das Kippen der Steine (so genanntes Sägezahnpflaster). Dem kann auch bzw. zudem entgegengewirkt werden, wenn die Steine im Diagonal- oder Fischgrätverband angeordnet werden. Wichtig bei allen diesen Überlegungen ist, dass sich eine Verbundwirkung im Pflaster nur dann aufbauen kann - und zwar unabhängig von Art, Form und Größe der Steine - wenn die Fugen die richtige Breite aufweisen und vollständig sowie kompakt gefüllt bleiben.

Als Bettungsmaterial ist ein kornabgestuftes Baustoffgemisch 0/4, 0/5 oder 0/8 gemäß den TL Pflaster-StB zu verwenden. Dabei sind die anwendungsbezogenen Anforderungen bzw. Empfehlungen gemäß den ZTV Pflaster-StB zu beachten. Das Bettungsmaterial muss so beschaffen sein, dass es ein gutes Einrütteln der Steine ermöglicht und im verdichteten Zustand ausreichend wasserdurchlässig ist. Als Fugenmaterial ist ein kornabgestuftes Baustoffgemisch 0/2, 0/4, oder 0/5 gemäß den TL Pflaster-StB zu verwenden. Dabei sind die anwendungsbezogenen Anforderungen bzw. Empfehlungen gemäß den ZTV Pflaster-StB zu beachten.

Die Einhaltung der richtigen Fugenbreiten und dauerhaft vollständig gefüllte Fugen sind die wichtigsten Voraussetzungen für eine standfeste Pflasterdecke. Bei Betonpflastersteinen mit Nenndicke unter 120 Millimetern beträgt die Fugenbreite mindestens drei Millimeter und höchstens fünf Millimeter mit Nenndicke ab 120 Millimeter mindestens fünf Millimeter und höchstens acht Millimeter. Die Untergrenze stellt sicher, dass sich die Fugen gut (vollständig) füllen lassen. Die Obergrenze stellt sicher, dass die Abstützung der Steine untereinander noch in ausreichendem Maße erfolgen kann.

Die Verbundwirkung von speziellen Verbundpflastersteinen vermindert die Gefahr von Schäden, wie etwa das Kippen der Steine (so genanntes Sägezahnpflaster). Dem kann auch bzw. zudem entgegengewirkt werden, wenn die Steine im Diagonal- oder Fischgrätverband angeordnet werden. Wichtig bei allen diesen Überlegungen ist, dass sich eine Verbundwirkung im Pflaster nur dann aufbauen kann - und zwar unabhängig von Art, Form und Größe der Steine - wenn die Fugen die richtige Breite aufweisen und vollständig sowie kompakt gefüllt bleiben.

Als Bettungsmaterial ist ein kornabgestuftes Baustoffgemisch 0/4, 0/5 oder 0/8 gemäß den TL Pflaster-StB zu verwenden. Dabei sind die anwendungsbezogenen Anforderungen bzw. Empfehlungen gemäß den ZTV Pflaster-StB zu beachten. Das Bettungsmaterial muss so beschaffen sein, dass es ein gutes Einrütteln der Steine ermöglicht und im verdichteten Zustand ausreichend wasserdurchlässig ist. Als Fugenmaterial ist ein kornabgestuftes Baustoffgemisch 0/2, 0/4, oder 0/5 gemäß den TL Pflaster-StB zu verwenden. Dabei sind die anwendungsbezogenen Anforderungen bzw. Empfehlungen gemäß den ZTV Pflaster-StB zu beachten.

Die Einhaltung der richtigen Fugenbreiten und dauerhaft vollständig gefüllte Fugen sind die wichtigsten Voraussetzungen für eine standfeste Pflasterdecke. Bei Betonpflastersteinen mit Nenndicke unter 120 Millimetern beträgt die Fugenbreite mindestens drei Millimeter und höchstens fünf Millimeter mit Nenndicke ab 120 Millimeter mindestens fünf Millimeter und höchstens acht Millimeter. Die Untergrenze stellt sicher, dass sich die Fugen gut (vollständig) füllen lassen. Die Obergrenze stellt sicher, dass die Abstützung der Steine untereinander noch in ausreichendem Maße erfolgen kann.

Beton Beläge und Pflaster
Nicht-Fachgerechte Fugenausbildung bei Betonpflastersteinen mit Abstandshilfen. Abbildung: Dietmar Ulonska, grafische Bearbeitung Verlag Bau+Technik
Beton Beläge und Pflaster
Fachgerechte Fugenausbildung bei Betonpflastersteinen mit Abstandshilfen. Abbildung: Dietmar Ulonska, grafische Bearbeitung Verlag Bau+Technik

Hinweise für die Praxis

Das Bettungsmaterial sollte gleichmäßig gemischt und gleichmäßig durchfeuchtet angeliefert und zügig eingebaut werden. Es ist überhöht einzubauen, so dass die Sollhöhe der Pflasterdecke nach dem Abrütteln erreicht wird. Die Bettung sollte im verdichteten Zustand durchgängig eine gleichmäßige Dicke aufweisen. Diese sollte mindestens 30 Millimeter, höchstens aber 50 Millimeter betragen. Die Bettungsdicke darf dort, wo sich Unebenheiten der oberen Tragschicht und der Pflasterdecke ungünstig überlagern geringer als 30 Millimeter sein, den Wert von zwei Zentimeter aber nicht unterschreiten. Der obere Wert von 50 Millimeter darf nicht überschritten werden, da sonst die Gefahr von Verformungen der Decke unter Lasteinfluss besteht.

Das abgezogene Pflasterbett darf weder betreten noch befahren werden. Betonpflastersteine werden von der verlegten Fläche aus verlegt. Auf gleichmäßige Fugenbreiten und -verlauf ist zu achten.

Gegebenenfalls vorhandene Abstandhalter an den Betonsteinen ersetzen nicht die Einhaltung der vorgeschriebenen Fugenbreiten (Abbildung 2). Die Press- oder Knirschverlegung ist nicht fachgerecht und nicht zulässig. Sie würde das flexible Tragverhalten der Pflasterdecke verhindern und birgt die Gefahr von Kantenabplatzungen an den Steinen. Maschinell verlegte Steinlagen sind bei Bedarf auszurichten, dabei aber nicht press zusammen zu treiben.

Die Steine sind fluchtgerecht, höhengleich und im vereinbarten Verband zu verlegen. Dieser ist über die gesamte Fläche gleichmäßig auszuführen. Dies gilt auch bei maschineller Verlegung. Vom vereinbarten Verband darf nur in Anschlussbereichen abgewichen werden - zum Erreichen handwerklich einwandfreier Anschlüsse, zum Beispiel an Schrägen oder Rundungen. Das Rastermaß der Steine und die Verlegebreiten sind aufeinander abzustimmen, um unnötige Schneidearbeiten zu vermeiden. Wenn möglich, ist der genaue Abstand der Randeinfassungen durch Auslegen einzelner Steinreihen vor Beginn der eigentlichen Verlegearbeiten zu ermitteln. Müssen Pass-Steine hergestellt werden, dürfen diese nicht zu klein und nicht zu spitzwinklig sein.

Das Verfüllen der Fugen muss kontinuierlich mit dem Fortschreiten der Verlegearbeiten erfolgen. Dazu wird Fugenmaterial auf das Pflaster aufgebracht, gleichmäßig verteilt und in die Fugen eingefegt. Um eine vollständige Fugenfüllung zu erreichen, wird das Fugenmaterial unter begrenzter Wasserzugabe eingeschlämmt. Nach dem Abrütteln sind die Fugen bei Bedarf erneut zu füllen. Fugenachsen müssen einen gleichmäßigen Verlauf aufweisen.

Das Abrütteln der Betonpflasterdecke kann vor oder nach dem Einschlämmen des Fugenmaterials erfolgen. Erfolgt es vorher, müssen die Fugen mit Fugenmaterial soweit gefüllt sein, dass sich die Steine durch den Rüttelvorgang nicht verschieben können. Erfolgt es nachher, müssen die Bettung und deren Unterlage zunächst ausreichend abgetrocknet sein.

Dipl.-Ing. Dietmar Ulonska, Betonverband Sraße, Landschaft, Garten e. V.

Autor

Geschäftsführer Betonverband Straße, Landschaft, Garten e.V.

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