Ein sozialer, ökologischer und ökonomischer Beitrag der Kommunen

Die Zukunftsfähigkeit des Kleingartenwesens sichern

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Fachberatergarten mit historischer Laube in der Kleingartenanlage "Fortschritt 1" Dresden. Quelle: Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft Dresden

Angesichts der sich immer schneller verändernden ökologischen, städtebaulichen, sozialen und ökonomischen Rahmenbedingungen in den Kommunen und der Gesellschaft diskutieren Fachleute, Vertreter der Kleingärtnerorganisationen, Politiker und die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner selbst seit einigen Jahren über die Zukunft des Kleingartenwesens. Dabei gibt es aus verschiedenen Richtungen mit unterschiedlichsten Zielsetzungen immer wieder Bestrebungen, die rechtliche Grundlage, das Bundeskleingartengesetz, reformieren zu wollen und damit das Kleingartenwesen in seiner sozialen und ökologischen Funktion als Ganzes zu verändern. Begründungen sind angeblich veränderte Bedürfnisse, damit notwendiger Nutzungswandel und letztendlich auch Privatisierung auf Kosten seiner öffentlichen Funktionen.

Deshalb beschäftigte sich der Arbeitskreis Kleingartenwesen beim Deutschen Städtetag und in der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK e.V.) mit diesem Thema, erstellte Leitlinien zur Zukunftsfähigkeit des Kleingartenwesens und stellte diese in mehreren Foren zur Diskussion. Das Präsidium des Deutschen Städtetages hat diese Leitlinien bereits bestätigt.

Der Arbeitskreis Kleingartenwesen hat mehr als 20 ständige Mitglieder aus verschiedenen Kommunen, so dass den unterschiedlichen regionalen Besonderheiten aus dem gesamten Bundesgebiet Rechnung getragen werden konnte.

Vorrangiges Ziel ist es, die Traditionen des Kleingartenwesens zu erhalten und seinen Fortbestand dauerhaft zu sichern, Trends und Wandel der Rahmenbedingungen zu analysieren, Ziele und Strategien rechtzeitig anzupassen. Letztendlich sollten die Kleingärtner selbst und dies in einem engen gemeinsamen Wirken mit den Kommunen den vorhandenen Rahmen, den ihnen die Rechtsgrundlagen bieten, anerkennen und ausschöpfen.

Eine gute Grundlage bildete dafür der vom Arbeitskreis veröffentlichte Fachbericht "Das Kleingartenwesen als Teil der Stadtentwicklung-Untersuchung über den Strukturwandel, Grundsätze und Tendenzen".

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Auftaktpflanzung für eine Streuobstwiese im Kleingartenpark Hansastraße mit dem Vorsitzenden des Stadtverbandes, dem Leiter des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft sowie Vertretern der Kleingärtnervereinen. Quelle: Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft Dresden
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Konzeption Hansapark Dresden. Quelle: Büro May Landschaftsarchitekten

Zu einzelnen Themen wurden weitergehende Erfahrungen in den Mitgliedsstädten analysiert, so auch in Dresden. Es gehört mit seinen 23.000 Kleingärten, 782 Hektar und 376 Vereinen zu den Zentren des Kleingartenwesens in Sachsen. Dresdens Kleingartenwesen verfügt über die notwendigen Grundlagen: ein Kleingartenentwicklungskonzept, einen Generalpachtvertrag, eine Rahmenkleingartenordnung und im Stadtrat durch einen eigenen Kleingartenbeirat über die entsprechende Lobby. Die Stadtverwaltung fördert das Kleingartenwesen durch enge Zusammenarbeit mit dem Stadtverband, finanzielle und personelle Unterstützung sowie Einbeziehung in allen wichtigen Entscheidungen, die das Kleingartenwesen betreffen. Dies wurde mit dem Abschluss einer Vereinbarung zur Förderung des Kleingartenwesens in der Landeshauptstadt bekräftigt. Sie beinhaltet eine Reihe der nachstehend formulierten Visionen und Leitlinien kommunalen Handelns zur Zukunft des Kleingartenwesens.

In die Überlegungen konnten auch die Ergebnisse der bundesweiten Studie zur "Städtebaulichen, ökologischen und sozialen Bedeutung des Kleingartenwesens", herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung 2008 sowie die 2009 veröffentlichte Studie "Zukunft des Kleingartenwesens in Nordrhein- Westfalen" des dortigen Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz einfließen.

In seiner am 13. September 2011 stattgefundenen Sitzung in Konstanz betonte das Präsidium des Deutschen Städtetages angesichts des Klimawandels die Bedeutung der Kleingärten für einen sozialen und ökologischen Städtebau unter dem Leitbild der kompakten Stadt mit Nutzungsmischung und nahm die dazu von der Hauptgeschäftsstelle vorgelegten Leitlinien für eine nachhaltige Entwicklung des Kleingartenwesens zustimmend zur Kenntnis. Des Weiteren empfiehlt das Präsidium den Mitgliedstädten, die Leitlinien als Arbeitsgrundlage zu diesem Themenfeld zu nutzen. Auch dem Bund Deutscher Gartenfreunde (BDG) als wichtigstem Interessenverband der Kleingärtner wird die Übernahme der Leitlinien für seine Verbandstätigkeit empfohlen.

Die sozialen, ökologischen, stadtgestalterischen aber auch ökonomischen Funktionen und Wirkungen der Kleingärten für eine Stadt sind unbestritten. Deshalb formulierte der Arbeitskreis als übergreifende Vision für die Leitlinien: "Kleingärten sind auch unter Bedingungen des demografischen Wandels, der städtebaulichen Umbauprozesse in unseren Städten und der sich ändernden sozialen, ökonomischen und ökologischen Erfordernisse unverzichtbarer Bestandteil kommunalen Lebens."

Schwerpunktmäßig ergeben sich, auch mit Blick auf die Zielstellungen des Bundeskleingartengesetzes, sechs wesentliche Handlungsfelder:

Kleingartenentwicklung - Kleingärten sind bedarfsgerecht zu erhalten und qualitativ aufzuwerten

Kleingartenanlagen gehören in den Städten und Gemeinden zu den sogenannten "weichen" Standortfaktoren und zur städtebaulichen Gesamtsituation. Das Kleingartenwesen unterliegt, wie auch viele andere Bereiche der Gesellschaft, ständigen Veränderungsprozessen und ist in die politischen, planerischen und finanziellen Überlegungen der strategischen und integrierten Stadtentwicklung bzw. des Stadtumbaus einzubeziehen. Ziel ist dabei konkret und regional bezogen, einerseits den Bedarf aber auch andererseits ein bestehendes Überangebot zu berücksichtigen. Die Städte und Gemeinden müssen auf die Auswirkungen von ökonomischem, gesellschaftlichem und sozialem Wandel reagieren und eine angemessene Ausstattung mit Kleingärten dauerhaft sicherstellen, damit die Voraussetzungen für ein zukunftsfähiges Kleingartenwesen gegeben sind.

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Intensiv kleingärtnerisch genutzte Parzelle in einer Dresdner Kleingartenanlage. Quelle: Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft Dresden
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Parzelle im Grenzbereich zum Wochenend- und Erholungsgarten. Quelle: Detlef Thiel

Um dieses Ziel zu erreichen ist es notwendig, Kleingartenentwicklungskonzepte als Grundlage für die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung zu erstellen und das Instrument des Dauerkleingartens effektiv zur Sicherung zu nutzen, notwendige Ersatzleistungen zur Aufwertung von Kleingartenanlagen zu verwenden, ein professionelles Verlagerungsmanagement unter Einbeziehung der Nutzer - als Form von Bürgerbeteiligung - anzuwenden sowie Kleingartenparks als Weiterentwicklung von Kleingartenanlagen zu initiieren.

Insbesondere das Instrument Kleingartenentwicklungskonzept hat sich in einer Vielzahl von Kommunen bewährt. Das Einbringen der Zielstellungen des Kleingartenwesens in die Flächennutzungs- und Bebauungsplanung sowie andere Fachkonzepte wird damit um vieles leichter. Gleichzeitig können in diesem auch qualitative sowie strategische Ziele festgeschrieben und für die Kommunen verbindlich gemacht werden. Gemäß der Studie "Städtebauliche, ökologische und soziale Bedeutung des Kleingartenwesens" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bzw. des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung von 2008 haben 42 Prozent der befragten Kommunen einen Kleingartenentwicklungsplan. Die unabhängig davon durchgeführte detaillierte Befragung der Mitgliedskommunen im Arbeitskreis und weiterer Mitglieder der GALK in 2007 ergab folgendes Bild: In rund der Hälfte der Kommunen existieren Kleingartenentwicklungskonzepte (36 von 69). In der Regel gibt es eine verbindliche Beschlusslage und die Entwicklungsziele werden in der vorbereitenden oder verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt.

Dresden verfügt über ein mit Stadtratsbeschluss verbindlich gemachtes Konzept. In Einzelfällen kann es aber auch da zu Abwägungen entgegen den kleingärtnerischen Zielen kommen. Dafür sollte es Regeln des konstruktiven Miteinanders festlegen. Unter den Aspekt der Bestandserhaltung zählt auch die Notwendigkeit planerischer und bedarfsgerechter Vorhaltung von Ersatzland. Dies ist in vielen Fällen für Kommunen aus finanzieller Sicht ein großes Problem, zumal temporär gesehen, die Erweiterung angesichts mancher Leerstände nicht sinnvoll erscheint. Der Arbeitskreis empfiehlt deshalb den Kommunen, durch Ausgleichszahlungen und -leistung in die Aufwertung bestehender Kleingartenanlagen zu investieren. Die Leerstandsproblematik könnte so auch als Chance qualitativer Aufwertung von Kleingartenanlagen verstanden werden, zum Beispiel durch Schaffung von Kleingartenparks, die bessere Einbindung und Vernetzung mit Grünzügen sowie Biotopverbindungen, die Erhöhung des naturschutzfachlichen und ökologischen Wertes sowie zur Schaffung von mehr Freiraum für Erholung, Spiel und öffentlicher Nutzung. Die Schaffung neuer Kleingartenanlagen sollte im Umfeld von Wohngebieten erfolgen.

Kleingärtnerische Nutzung - Die kleingärtnerische Nutzung als wichtigste Grundlage sichern

Als vielleicht wichtigste Grundlage eines zukunftsfähigen Kleingartenwesens gilt die Sicherung der kleingärtnerischen Nutzung. Durch permanente Nichteinhaltung seitens der Nutzer aber auch behördlicher Untätigkeit entstehen die größten Gefahren für das Kleingartenwesen. Dabei ist nicht vordergründig das Verhältnis der vorgeschriebenen Komponenten gärtnerische Nutzung und Erholung untereinander wichtig, sondern die Möglichkeit der kleingärtnerischen Nutzung einer Parzelle überhaupt.

Kleingärten
Beispiel für Artenschutz und Umweltbildung in einer Kleingartenanlage in Castrop-Rauxel. Quelle: Detlef Thiel
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Kleingärten können einen großen Beitrag zur Artenvielfalt leisten, hier ein Beispiel aus Dortmund. Quelle: Detlef Thiel

Nicht akzeptabel sind deshalb Verstöße gegen die Einhaltung der Regeln der Überbauung und eine unangemessene Ausstattung der Laube, die anhaltende Wohnnutzung im Kleingarten und damit die Aufhebung des entscheidenden Abgrenzungsmerkmales zum Erholungsgarten oder Wochenendgrundstück. Aus ökologischer und städtebaulicher Sicht muss insbesondere der Überbauung von Parzellen entschieden entgegen getreten werden. Die Nichtachtung führt zwangsläufig auch zum Verlust des Status als Grünfläche und damit unter anderem auch zum Verlust der sozial so wichtigen Pachtpreisbindung. Das kann auch nicht im Interesse der Kleingärtner selbst sein, denen bei der Durchsetzung der Regeln durch eigenes Tun eine entscheidende Rolle zukommt. Letztendlich werden Parzellen durch entstandenen Luxus immer teurer, damit für einen immer kleiner werdenden Kreis von Interessenten erschwinglich und die soziale Funktion, eine Wurzel des Kleingartenwesens infrage gestellt. Zur Ausstattung von Lauben wollte der Arbeitskreis keine detaillierte Empfehlungen geben und formulierte in den Leitlinien: "Die Ausstattung und Erschließung der Laube hat sich entsprechend dem Bundeskleingartengesetz an einem einfachen, aber zeitgemäßem Standard zu orientieren. Lauben müssen sich jedoch deutlich von zum Wohnen geeigneten Baulichkeiten abgrenzen und dürfen nicht als Wohnsitz, sondern nur für vorübergehende Aufenthalte geeignet sein. Sie sind daher insbesondere nicht an Fernwärmeleitungen anzuschließen oder mit ortsfesten Heizungsanlagen auszustatten." Auch zu weiteren Erschließungs- und Entsorgungsanlagen können aufgrund unterschiedlicher vor Ort geltender landesrechtlicher Regelungen zum Umweltschutz keine einheitlichen Empfehlungen abgegeben werden. Dies sollte in den Pachtverträgen zwischen Kommune oder anderem Eigentümer und der Kleingärtnerorganisation sowie in Kleingartenordnungen geregelt werden.

Eine Anpassung an veränderte Bedürfnisse durch vernünftige Gewichtung der Komponenten Kleingärtnerischer Nutzung, wie Anbau von gärtnerischen Kulturen und zur Erholung für Gartennutzer sind dagegen als Chance unter Nutzung von Ermessungsspielräumen des Bundeskleingartengesetzes zu verstehen.

Soziale Aufgaben - Die sozialen Funktionen als Stärke des Kleingartenwesens weiter ausbauen

Die Gesellschaft befindet sich in einem demografischen und sozialen Wandel, der Prozesse der städtebaulichen Schrumpfung, der Überalterung der Gesellschaft und der finanziellen Umverteilung mit sich bringt.

Kinderreiche Familien, Familien Alleinerziehender, Rentner und Menschen bestimmter Berufsgruppen oder Regionen mit wachsender Erwerbslosigkeit leben zunehmend am Existenzminimum. Diesen Menschen, mit einem Bedarf an gesunden und preiswerten Lebensmitteln, sollte der Einstieg in das Kleingartenwesen durch Vergabeverfahren unter Berücksichtigung sozialer Kriterien ermöglicht werden.

Vor diesem Hintergrund ist die Bedeutung des Kleingartenwesens neu zu positionieren. Vorhandene soziale Potenziale sollen in Zukunft stärker entwickelt und der Öffentlichkeit besser zugänglich gemacht werden. Hierzu gehören beispielsweise, die Familienfreundlichkeit in den Anlagen zu erhöhen, die Integration von Bürgern mit Migrationshintergrund zu fördern und Kleingärten zur Förderung der Gesundheit zu nutzen. Insbesondere haben sich in letzter Zeit Kooperationen zwischen Vereinen und städtischen Einrichtungen als Formen der sozialen und Bildungspartnerschaft bewährt. Die Erfüllung dieser, insbesondere durch die Vereine zu leistenden Aufgaben ist durch die Kommune zu unterstützen.

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Kindergruppe präsentiert ihre Arbeit zum Thema Kleingarten im Kleingärtnerverein "Immergrün" Dresden. Quelle: Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft Dresden
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Vom Kleingärtnerverein "Alte Elbe-Frauensteiner Platz" intensiv gestalteter und gepflegter öffentlicher Weg. Quelle: Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft Dresden

Ökologische Aufgaben - Die ökologischen Chancen als Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel nutzen

Die ökologische Funktion von Kleingartenanlagen wurde bisher unterschätzt und deren Beitrag nicht umfassend genutzt. Ökologische Funktionen bestehen nicht nur in deren ausgleichenden Wirkung auf das innerstädtische Klima, sondern insbesondere in deren Potenzial zur Stärkung der Biodiversität.

Die Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landespflege wird bereits vom Bundeskleingartengesetz verlangt. Sie werden über die Fachberatungen der Verbände in die Vereine und an die Mitglieder vermittelt und mit Inhalt gefüllt. Es zeigt sich jedoch im Kleingartenwesen wie auch in anderen Lebensbereichen, dass das erforderliche Bewusstsein im Umgang mit den Naturgütern noch auf eine breitere Basis gestellt werden muss.

Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit - Imagepflege durch breit angelegte Öffnung und Lobbyarbeit forcieren

Eine umfangreiche, zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit ist auch im Kleingartenwesen erforderlich, um Interesse zu wecken und dessen Bedeutung breiten Bevölkerungsschichten näher zu bringen.

Hier reicht es nicht aus, den bereits engagierten Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern entsprechende Informationen zu vermitteln. Vielmehr ist jedwede, nicht nur medienwirksame, Möglichkeit der Darstellung zu nutzen, um die vielschichtigen Effekte, wie die Bedeutung für das öffentliche Grün, die sozialen Komponenten und vorhandene Integrationsmöglichkeiten zu vermitteln. Von erheblicher Bedeutung ist Öffentlichkeitsarbeit und hier insbesondere die Inanspruchnahme moderner Medien für die Gewinnung jüngerer Bevölkerungsschichten wie auch von Familien mit Kindern.

Auch damit wird eine Möglichkeit eröffnet, der erkennbaren Tendenz eines zunehmenden Durchschnittsalters der Kleingärtner zu begegnen. Die dem Arbeitskreis als am wichtigsten erscheinenden Maßnahmen sind, die Zugänglichkeit der Kleingartenanlagen als wirksamste Form der Öffentlichkeitsarbeit zu verbessern und das Wettbewerbswesen auch auf kommunaler Ebene weiter auszubauen sowie die Integration der Vereine in das gesellschaftliche Leben der Kommune voran zu bringen. Diese sind nur gemeinsam und in enger Abstimmung zwischen Kleingärtnervereinen und Kommunen effektiv.

Organisation und Finanzierung - Für eine ausreichende Finanzierung und Förderung des Kleingartenwesens sorgen

Für eine sach- und fachgerechte, aber auch zweckmäßige Bearbeitung aller Angelegenheiten des Kleingartenwesens sind zielgerichtete Rahmenbedingungen der Organisation, Förderung und Finanzierung zu schaffen. Diese sollen im Interesse aller Beteiligten bis hin zu den Kleingartenpächtern dazu dienen, eine Umsetzung von Maßnahmen und Erfordernissen möglichst frei von Reibungsverlusten zu gewährleisten.

Hierzu zählt, das gesetzlich vorgegebene Stufenpachtvertragssystem zu erhalten, durch Bündelung der Aufgaben, die Verwaltung des Kleingartenwesens effizient sowie effektiv zu gestalten und zur Erfüllung der Aufgaben im Kleingartenwesen für angemessene Finanzierung und Förderung zu sorgen. Ein Teil der Finanzierung muss durch kontinuierliche Bereitstellung kommunaler Mittel, allerdings unter Berücksichtigung der jeweils örtlichen finanziellen Situation, erfolgen. Und diese werden bekanntlich nicht günstiger. Deshalb ist diese Grundfinanzierung mit anderen Möglichkeiten zu kombinieren. Der Schaffung von Förderprogrammen auf Landes- und Bundesebene sowie Nutzungsmöglichkeiten vorhandener Förderprogramme kommt eine zunehmende Bedeutung zu. Dabei sollten Landesparlamente dem nordrhein-westfälischen Beispiel folgen, Landesförderprogramme aufzulegen. Auch die Nutzung der naturschutzrechtlichen Eingriffs- und Ausgleichsregelungen unter Beachtung des Status Grünflächen ist möglich.

Eine weitere Möglichkeit besteht in der Ausgestaltung der Pachtverträge, zum Beispiel durch Rückführung von Teilen der Pachteinnahmen an die Kleingärtnerorganisationen. In Dresden werden 20 Prozent der Pacht dem Verband zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Allerdings sind natürlich auch die Pflichten aus den Verträgen durch die Kleingärtner selbst zu erfüllen, insbesondere die tatsächliche kleingärtnerische Nutzung. Eine vierte Säule der Finanzierung sind zweckgebundene Einnahmen aus Veranstaltungen vor Ort, durch Betreiben von Vereinsheimen oder das verstärkte Einwerben von Spenden und Sponsoren. Auch dabei können Kommunen durch Know-how und ihre Netzwerke helfen.

Das Vereinsleben im Kleingarten erfordert und ist ganz wesentlich von ehrenamtlichem Engagement geprägt. Die ehrenamtlich Tätigen arbeiten uneigennützig und widmen einen beträchtlichen Teil ihrer Arbeitskraft für die Gemeinschaft. Dies sollte auch mit Blick auf eine weitergehend dringend erforderliche Erhöhung des bürgerschaftlichen Engagements durch die Kommunen, Länder und des Bundes gefördert werden.

Aufgrund der Bedeutung des Kleingartenwesens, nicht zuletzt als Bestandteil des öffentlichen Grüns, macht es Sinn, auf Dauer eingerichtete Gremien in den Kommunen zu installieren. Dies kann zum Beispiel als eigenständiger Kleingartenbeirat oder in der Form einer Kommission angebunden an Fachausschüsse von Stadt- bzw. Landräten erfolgen. Eine Einbindung der kleingärtnerischen Interessen in dieser Form steigert nicht zuletzt den Stellenwert durch eine dauerhafte Präsenz in der Öffentlichkeit, eröffnet Möglichkeiten, Entscheidungsprozesse mit zu gestalten und fördert eine konsensorientierte Problemlösung.

Die beschriebenen Handlungsfelder wirken in der Praxis komplex und untereinander in vielfältigen Bezügen. Notwendige städtebauliche Umbauprozesse aufgrund des demografischen, ökologischen und ökonomischen Wandels bewirken zugleich soziale Veränderungsprozesse. Diese Prozesse werden sich über lange Zeiträume vollziehen. Deshalb beauftragte das Präsidium den Arbeitskreis Kleingartenwesen, die Anwendung der Leitlinien fortlaufend zu analysieren und die Leitlinien bei Bedarf fortzuschreiben.

Mit großem Interesse begleitet der Arbeitskreis die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Auftrag gegebene Studie zum Leerstand in Kleingartenanlagen und die in Bezug auf den demografischen Wandel zu ziehenden Schlussfolgerungen. Die Wirkung der Leitlinien wird auch ganz wesentlich von der Akzeptanz der Kleingärtner und seiner Interessenverbände abhängen. So wird sich der Landesverband Sachsen des BDG, dessen Präsident Paschke auch Vizepräsident des BDG ist, auf seinem Verbandstag intensiv mit deren Umsetzung in Sachsen beschäftigen.

Umfassende Informationen wie Analysen und Empfehlungen zu Themen des Kleingartenwesens und der Leitlinien sind auf der Homepage des Arbeitskreis unter www.galk.de erhältlich.

 Detlef Thiel
Autor

Vorsitzender des GALK-Arbeitskreises Kleingärten, Leiter des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft Dresden

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