Naturstein

DIN-gerechte Verarbeitung von Pflastersteinen

Beläge und Pflaster
Steine, die als Pflastermaterial für Verkehrswege verwendet werden, müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Foto: DNV

Naturstein ist der Baustoff unserer Erde und jeder einzelne von besonderer Schönheit und Einzigartigkeit. Naturstein prägt das Bild unserer Städte und ist als Gestaltungsmittel auf unseren Straßen nicht wegzudenken. Doch müssen Steine, die als Pflastermaterial für Verkehrswege verwendet werden, bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese Anforderungen an (neue) Pflastersteine sind in der DIN EN 1342 geregelt, die im März 2013 neu erschienen ist.

DIN EN 1342 Pflastersteine aus Naturstein für Außenbereiche

Anforderungen und Prüfverfahren: In dieser harmonisierten europäischen Produktnorm werden neben den Grenzabmaßen und erforderlichen Prüfungen die Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung geregelt. Nach DIN EN 1342 wird ein Pflasterstein definiert als ein kleiner, aus Naturstein bestehender Quader mit Nennmaßen über 40 Millimeter und Flächenmaßen, die im Allgemeinen das Zweifache der Dicke nicht überschreiten.

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Beläge und Pflaster

Bei besonderen Anforderungen an die Passgenauigkeit sind geringere Abweichungen zu vereinbaren. Entsprechend DIN EN 1342 sollen Lieferungen von Pflastersteinen für Bogenverlegungen eine unbestimmte Anzahl trapezförmiger und quaderförmiger Pflastersteine enthalten. Hierbei dürfen 10 Prozent der Pflastersteine bis zu 10 Millimeter die zulässigen Toleranzen überschreiten. Nach der TL Pflaster-StB 06 müssen 15 bis 20 Prozent trapezförmiger und quaderförmiger Pflastersteine enthalten sein. Hierbei dürfen fünf Prozent der Pflastersteine bis zu zehn Millimeter die zulässigen Toleranzen überschreiten.

Nach der TL Pflaster-StB 06 darf bei Pflastersteinen mit einer Nenndicke < 120 Millimeter die Differenz zwischen dem Flächeninhalt der Oberseite und dem Flächeninhalt der Unterseite 30 Prozent nicht überschreiten.

Weiterhin gelten nachstehende Definitionen für die Geometrie von Pflastersteinen sowie für die relevanten Prüfwerte bei Naturstein: Fein bearbeitet - Werksteintechnisch bearbeitete Oberfläche, auf der zwischen den Scheitelpunkten und tiefsten Punkten ein Abstand von höchstens einem Millimeter vorhanden ist (zum Bespiel geschliffen, poliert). Grob bearbeitet - Werksteintechnisch bearbeitete Oberfläche, auf der zwischen den Scheitelpunkten und tiefsten Punkten ein Abstand von mehr als einem Millimeter vorhanden ist (zum Beispiel gestockt, geflammt). LEV (Lower Expected Value) - Unterer Erwartungswert (5-%-Quantilenwert) entsprechend der statistischen Auswertung der Prüfergebnisse. Dies ist der Prüfwert, der theoretisch von 95 Prozent aller Prüfkörper erreicht wird. HEV (Higher Expected Value) - Oberer Erwartungswert (95-%-Quantilenwert) entsprechend der statistischen Auswertung der Prüfergebnisse. Dies ist der Prüfwert, der theoretisch von 95 Prozent aller Prüfkörper unterschritten wird.

Beläge und Pflaster
Beläge und Pflaster

Um sicherzustellen, dass Pflastersteine aus Natursteinen den erforderlichen Anforderungen entsprechen, müssen diese einer Reihe von Prüfungen durchlaufen und bestimmte Kriterien erfüllen:

  • Beständigkeit gegen Frost-Tau-Wechsel
    Prüfung nach DIN EN 12371 mit 56 Zyklen. Die mittlere Druckfestigkeit (MW) vor und nach 56 Frost-Tau-Wechseln ist anzugeben.
  • Gesteinsbeschreibung
    Die Benennung der Natursteine muss nach DIN EN 12440 (Handelsname, petrografische Familie, typische Farbe, Herkunftsort) erfolgen. Der petrografischer Name ist nach EN 12407 zu bestimmen.
  • Wasseraufnahme
    Prüfung nach DIN EN 13755. Der obere Erwartungswert (HEV) ist auf Anforderung anzugeben.
  • Rohdichte und offene Porosität
    Prüfung nach DIN EN 1936. Der Mittelwert (MW) ist anzugeben.
  • Chemische Behandlung (Steinbehandlung)
    Die Art der Behandlung (Imprägnierung, Tränkung, Rissverfüllung, Spachtelung etc.) ist anzugeben.

Reiner Krug, Geschäftsführer Deutscher Natursteinverband e.V. (DNV)

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