Rechtsberatung für den Bdla

Dr. Sebastian Schattenfroh neuer Justiziar

Landschaftsarchitektur
Seit März dieses Jahres stellt Dr.Sebastian Schattenfroh die Rechtsberatung für den Bund Deutscher Landschaftsarchitekten. Foto: GGSC

Dr. Sebastian Schattenfroh, Partner in der Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll., wurde vom Präsidium zum Justitiar des bdla bestellt. Er steht damit seit 1. März 2015 bdla-Mitgliedern für eine kostenlose Erstberatung für Fragen zum Architekten-, Honorar- und Vergaberecht zur Verfügung. Darüber hinaus wird er den Berufsverband bei Angelegenheiten von berufsständischer Bedeutung beraten und die Bundesgeschäftsstelle bei rechtlichen Fragen unterstützen.

Die Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. ist schwerpunktmäßig beratend in den Bereichen Umwelt, Bauen und Planen sowie kommunale Ver- und Entsorgung tätig. Dr. Schattenfroh ist seit 1997 Rechtsanwalt und seit 2007 Anwalt bei GGSC Berlin mit den Tätigkeitsschwerpunkten Privates Baurecht, Architekten- und Ingenieurrecht, Vergaberecht, ÖPP-Vorhaben. Seit 2004 ist er zudem Justitiar der Brandenburgischen Architektenkammer.

"Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht begleitet Dr. Schattenfroh sowohl Planungsbüros als auch öffentliche und gewerbliche Auftraggeber bei zahlreichen Bauprojekten. Dabei sind seine Referenzen im Bereich der Landschaftsarchitektur umfangreich", erläutert bdla-Präsident Till Rehwaldt und setzt auf eine konstruktive Zusammenarbeit bei der Bearbeitung und Durchsetzung rechtlicher Belange der Landschaftsarchitekten. bdla-Präsident Till Rehwaldt dankt noch einmal Dr. Herbert Franken für sein herausragendes und unermüdliches Engagement für die Profession der Landschaftsarchitekten. Er hatte nach 43 Jahren Arbeit für den Verband und seine Mitglieder zum 31. Dezember 2014 seine Tätigkeit für den bdla beendet. Von 1971 bis 1977 lenkte Dr. Franken als Geschäftsführer des Bundes Deutscher Gartenarchitekten BDGA, später bdla, die Geschicke des Verbandes. Seit 1977 begleitete der Rechtsanwalt den bdla als Justitiar und viele seine Mitglieder als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Dr. Herbert Franken wird am 24. April 2015 in Hannover die bdla-Ehrenmitgliedschaft verliehen.

bdla/brs

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