e-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung löst gelben Schein ab

Vorerst erhalten bleibt eine ärztliche Papierbescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit als gesetzlich vorgesehenes Beweismittel. Foto: Tim Reckmann, pixelio.dde

Seit Januar hat die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bundesweit den gelben Schein abgelöst. Arbeitgeber müssen die AU-Daten ihrer erkrankten Mitarbeiter bei der jeweiligen Krankenkasse elektronisch abrufen. Ein regelmäßiger oder pauschaler Abruf von eAU-Daten durch Arbeitgeber ist nicht zulässig. Erst- und Folgebescheinigungen können nur individuell für den jeweiligen Arbeitnehmer angefordert werden.

Nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) erstellt der Arzt die AU ab sofort am PC, sein Praxisverwaltungssystem sucht anhand des Institutionskennzeichens der Krankenkasse automatisch die zuständige Kasse heraus. Anschließend versendet der Arzt die eAU über sein Praxisverwaltungssystem an die Krankenkasse.

Vorerst erhalten bleibt eine ärztliche Papierbescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit als gesetzlich vorgesehenes Beweismittel. Die Ausdrucke sollen erst Schritt für Schritt aus dem Praxisleben verschwinden. Ab Jahresmitte werden Praxen nur noch auf Wunsch des Versicherten den Arbeitsgeber- und Versichertenbeleg drucken. Ab dann ist der Versand direkt an den Arbeitgeber im sogenannten Arbeitgeberverfahren geregelt. Zuständig dafür ist der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). gematik/TK Die Techniker

Dieser Artikel erschien in der Ausgabe NEUE LANDSCHAFT 02/2023 .

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