Ein Garten vergisst nichts!

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Baumschutz
Oft wird für Großevents das unmittelbare Schlossumfeld genutzt. Insbesondere dann, wenn das Umfeld befestigt ist, das heißt, asphaltiert oder gepflastert. Auch die Hauptachsen und zentralen, großflächigen Wiesenräume werden für Events genutzt wie zum Beispiel bei dem Konzert von André Rieu im jetzigen UNESCO Welterbe Kassel-Wilhelmshöhe. Foto: Siegfried Hoss

Mit ihren repräsentativen Partien, die nicht nur einen festlichen Rahmen, sondern auch malerische Bildmotive für das heimische Fotoalbum und das Gefühl der Exklusivität bieten, sind historische Gärten begehrte Orte für Veranstaltungen: Hochzeiten, Stehempfänge, Gartenmessen, Weihnachtsmärkte, Reitturniere, Oldtimershows, Theater, Kleinkunst und Konzerte finden in Gartenkunstwerken statt. Nicht immer handelt es sich um Kleinveranstaltungen mit überschaubarer Besucherzahl. Historische Gärten bieten auch für Großveranstaltungen mit mehreren tausend Gästen eine beliebte Kulisse.

Schönheit und Exklusivität der Anlagen reizen dabei. Ebenso scheinen das altehrwürdige Ambiente der über Jahrhunderte konstant bestehenden Anlagen, die häufig einen adeligen Hintergrund aufweisen, auf Veranstaltung, Veranstalter und Gäste abzufärben und bei kommerziellen Events zudem als besonderer Motor der Vermarktung zu wirken.

Diejenigen, die sich der Erhaltung der Anlagen verschrieben haben, sind gefordert, sich mit dem bestehenden Interesse auseinanderzusetzen, bringt die Vermietung doch Einnahmen, die für die Pflege und Instandsetzung benötigt werden. Ein Garten vergisst nichts. Daher ist im Vorfeld, während und nach der Veranstaltung einiges zu beachten, damit die oft denkmalgeschützten Gartenkunstwerke nicht leiden oder sogar zerstört werden. Es geht im Folgenden nicht um die Grundsatzfrage, ob und welche Art von Veranstaltungen in historischen Gärten vertretbar sind. Vielmehr stehen Nutzungsgrenzen und die sogenannte "denkmalgerechte Nutzung" im Vordergrund.1Daher werden Erfahrungen mit Veranstaltungen in historischen Gärten zusammengefasst sowie Strategien und Argumente der Schadensminimierung aufgezeigt.

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Wie am Schloss Ludwigslust bedarf esoft nicht nur eines Stellplatzes für die Bühne sowie Sitzflächen für die Besucher, sondern auch Zufahrts- und Rangiermöglichkeiten für Kran und Tieflader, um etwa Bühnenaufbauten zu installieren. Foto: Dietmar Braune
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Ein schnell entstandener Schaden, der lange nachwirkt: Beim Durchfahren einer historischen Tordurchfahrt mit einem 7,5-Tonner im Schloss Bad Homburg wurde die Durchfahrtshöhe nicht beachtet. Das Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, den gesamten Auf- und Abbau durchgängig zu begleiten. Foto: Inken Formann
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Schaden an einer Brücke durch Befahren mit einem Lastwagen im Schlosspark Favorite in Rastatt-Förch. In einemhistorischen Garten kann man sich nicht darauf verlassen, dass die Straßenbreite DIN-genormt ist und mit den üblichenFahrzeugbreiten übereinstimmt. Foto: Kai Uwe Vonderschmitt
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Poller werden wie hier im Staatspark Hanau-Wilhelmsbad gerne übersehen, ebenso Zäune oder Kniegeländer. Den nicht historischen Poller kann man ersetzen. Die Arbeit würde der Gärtner aber lieber in Tätigkeiten stecken, bei denen auch eine Verbesserung des Gartens sichtbar wird. Foto: Inken Formann

Eignungsprüfung

Zunächst muss sorgfältig abgewogen werden, ob und in welchem Umfang die entsprechende Anlage oder Partie eine Veranstaltung überhaupt verträgt. Nicht alle Gartenbereiche sind für alle Arten von Veranstaltungen geeignet. Und zwar nicht nur aufgrund der Menge an Menschen, die den Garten dann betreten oder im Umfeld ihre Pkw und Fahrräder abstellen, sondern auch aufgrund der vorhandenen, sensiblen, historischen Substanz oder der Menge der notwendigen Vorarbeiten, die gemacht werden müssen, um den Bereich für Veranstaltungen tauglich zu machen. Vor Genehmigung müssen daher die räumlichen Möglichkeiten in Bezug auf die Gartengröße im Verhältnis zur erwarteten Besuchermenge geprüft werden sowie die Möglichkeiten Ausweichräume und Fluchtwege anzubieten. Abzuwägen ist dabei auch, ob die Beschaffenheit der Räume Veranstaltungen zulässt, ohne ein erhöhtes Verletzungsrisiko - etwa in der Dunkelheit bei Abendveranstaltungen - und damit mögliche Schadensersatzklagen oder Zerstörung historischer Substanz in Kauf zu nehmen. Historische Pflasterbeläge sind oft so uneben, dass der Einbau von Bühne und Sitzplätzen nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand und genauer Anpassung an den Raum zu bewerkstelligen ist. Die Ausleuchtung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit durch notwendige Beleuchtungsstärke, Kabel und Schaltkästen lässt jegliche Romantik verschwinden.

Auch eine schlechte Besucheranbindung, fehlende Parkmöglichkeiten, die Unmöglichkeit, Toiletten, Wasser oder Strom einzubringen sowie negative Erfahrungen mit dem Veranstalter können Argumente gegen die Genehmigung einer Veranstaltung in einem historischen Garten sein.

Unabdingbar für den sicheren und geordneten Ablauf einer Großveranstaltung und zur eigenen Absicherung ist ein Sicherheitskonzept. Es kann, mit Rückendeckung durch andere Behörden, auch bei der Argumentation gegenüber Veranstaltern helfen. Neben Fragen der Verkehrslenkung, der Verkehrssicherheit oder der Begrenzung der Besucherzahl kann das Sicherheitskonzept helfen, unliebsame Begleiterscheinungen zu unterbinden, etwa Grillpartys oder Picknickveranstaltungen, die besonders bei Konzerten immer wieder ein Ärgernis und eine Gefahr sind.

Aus gartendenkmalpflegerischer Sicht ist relevant, dass einige Partien so gestaltet sind, dass sie nicht ohne Schäden im Bestand zu hinterlassen, von größeren Besuchermengen zu nutzen oder für Auf- und Abbau zu erreichen sind. Daher ist zu klären und vor allem anschaulich und für den Laien verständlich zu vermitteln, welche historische Substanz geschützt werden muss, aus welchen Gründen dies passieren sollte und welche Maßnahmen erforderlich sind. Der Schutz historischer Substanz betrifft bauliche Objekte in den Gartenanlagen wie Vasen, Figuren, Brücken, Gebäude oder Brunnen, Schilder, Bänke, Poller, Zäune, Wegeflächen, Wegekanten, Tordurchfahrten, ebenso wie pflanzliche Elemente wie Bäume, Sträucher, Beete und sonstige Pflanzflächen, Rasenflächen, Wiesen, Spaliere oder Kübelpflanzen.

Vertragliche Rahmenbedingungen

Soll eine Veranstaltung stattfinden, müssen gegebenenfalls Tabuzonen/Bereiche, die für Veranstaltungen genutzt werden dürfen, ausgewiesen werden. Tabuzonen dürfen nicht betreten werden, weil sie der Nutzung nicht gewachsen sind - etwa Wiesen mit Orchideen oder frisch angelegte Bereiche. Dabei muss während der Veranstaltung und auch während Auf- und Abbau gewährleistet sein, dass diese Zonen so abgesperrt sind, dass sie nicht als Ausweichflächen genutzt werden, wenn es auf den Veranstaltungsflächen zu eng wird.

Vertraglich zu vereinbaren ist, welche Aufbauten geplant sind, in welchen Gartenräumen sie untergebracht werden dürfen, welche optische Qualität sie haben und wie diese eingebracht werden. Meistens ist es nicht mit einer Bühne getan. Hinzu kommen elektronische Aufbauten, Verkaufsstände, Bestuhlung, Lagerflächen, Technik, Überdachungen oder Toiletten.

Verkaufsstand ist zudem nicht gleich Verkaufsstand. Unter Umständen kann es notwendig sein, vertraglich Einfluss auf Menge, Farbigkeit, Design und Werbepartner zu nehmen, um den Garten nicht zu entwerten.

Bei der Entscheidung über geeignete Stellplätze für Aufbauten spielen die Beschaffenheit des Bodenbelags sowie die Zuwegung eine Rolle. Geregelt werden muss eindeutig, über welche Wege der Auf- und Abbau erfolgen soll, aber auch, wo Pkw und Fahrräder der Besucher abgestellt werden dürfen. Wichtig ist ferner, welche Durchfahrtshöhen auf dem Gelände für die Anlieferung bestehen und welche Wege befahren werden dürfen. Dabei sind Durchfahrtsbreite, Wenderadien sowie das Lichtraumprofil eindeutig anzugeben, damit es nicht zu Schäden an Baulichkeiten, an Stämmen oder in Kronen kommt.

Für Anlieferungen ist zu beachten, welche Wege mit welchem Gewicht beziehungsweise welcher Bereifung befahren werden dürfen. In der Praxis wird, wenn sich zwei Fahrzeuge entgegen kommen, schnell auf die Rasenflächen ausgewichen. Dabei werden insbesondere bei feuchten Witterungsverhältnissen die Rasenflächen zerstört oder die Wegekanten zerfahren. Nicht nur, dass dadurch der historische Verlauf des Weges gestört wird, ist bedenklich. Vor dem Hintergrund, dass in vielen historischen Gärten die Wege regelmäßig per Hand geharkt oder Wegekanten aufwändig mit dem Spaten abgestochen werden, ist es zudem noch respektlos den Gärtnern gegenüber, wenn die Wegedecke durch unbedachtes Befahren zerstört wird. Sinn ergeben daher die Sperrung einzelner Wege, Einbahnstraßenregelungen, feste Zu- und Abfahrtszeiten und Größenbeschränkungen. Letzteres bedeutet, dass große Elemente eventuell auf kleinere Hänger umgeladen und einzeln transportiert werden müssen. Es empfiehlt sich deshalb, dem Vertragswerk einen Plan beizulegen, in dem die Tabuflächen, die befahr- und nutzbaren Flächen und die Rahmenbedingungen markiert sind.

Da das Aufbaupersonal meist gezwungen ist, die Veranstaltung schnellstmöglich und unter Zeitdruck aufzubauen, ist der Blick auf die Umgebung oft sehr eingeschränkt. Historische Gärten sind jedoch sehr individuell und nicht DIN-genormt. Erst die ge-naue Kenntnis der Gegebenheiten lässt die notwendigen - nicht immer praktischsten und schnellsten - Lösungen zu. Da weder die Zeit noch das Wissen vorausgesetzt werden können, müssen fachliche Vorgaben gemacht werden und im Idealfall Begleitpersonal zur Verfügung gestellt werden. Es hat sich bewährt, den Auf- und Abbau immer durch eigenes Personal zu begleiten und auch während der Veranstaltung Personal mit Ortskenntnis als Ansprechpartner und Aufsichtspersonal vor Ort zu haben. Gerade zu Beginn des Aufbaus ist Präsenz wichtig, um Fehlverhalten direkt zu unterbinden.

Damit die Verabredungen auch eingehalten werden, ist es zusätzlich sinnvoll, dass der Veranstalter eine sogenannte "Torwache" stellt, die die Anlieferer einweist und für geregelten Verkehr auf dem Veranstaltungsgelände sorgt. So fahren keine Fahrzeuge ein, ohne zu wissen, wo sie abladen sollen und können außerhalb warten, bis die Zufahrt frei ist. Alles wird einfacher, wenn immer derselbe Veranstalter in einer Anlage tätig ist.

Wichtigstes Ziel ist es, dass alles unternommen wird, damit nichts zerstört oder beeinträchtigt wird und wenn dennoch etwas passiert ist, geregelt wird, wer dafür aufkommt. Daher ist es notwendig, bei einem gemeinsamen Rundgang mit dem Veranstalter ein Übergabe- und Abnahmeprotokoll zu machen und eine der Wertigkeit der genutzten Partien angemessene Kaution zu vereinbaren, die bei Schäden greift. Letztere erleichtert die Schadensabwicklung und veranlasst den Veranstalter zu einem sorgsameren Umgang. Auch die Miete beziehungsweise das Entgelt muss die Wertigkeit des in Anspruch genommenen Parks in etwa widerspiegeln. Denkmäler unter Wert herzugeben impliziert: "Kostet nichts, taugt nichts".

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Die Zwischenräume quer zu Alleebäumensollten nicht befahren oder massiv betreten werden. Bei der Nutzung der Baumreihe als Fahrradstellflächen im Schlossgarten Bruchsal sind neben der Baumscheibenverdichtung auch Schäden an den Stämmen vorhersehbar. Foto: Brigitte Ihns
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Das Abstellen von Fahrzeugen im Wurzelbereich von Bäumen sollte im Vorfeld oder notfalls vor Ort unterbunden werden. Foto: Brigitte Ihns, Bruchsal
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Bodenschutz ist nicht nur bei nasser Witterung zwingend. Foto: Dorothee Ahrendt, Weimar
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Steinplatten sind nicht auf die Gewichte von Schwertransportern ausgelegt, so dass es zu Verschiebungen oder zum Springen kommen kann. Bodenschutz betrifft daher auch befestigte Flächen. Foto: Inken Formann, Hanau-Wilhelmsbad
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Bodenschutz durch Lastverteilungsplatten aus Stahl. Foto: Dietmar Braune, Ludwigslust

Schutz von Kübelpflanzen

Der Standort von Kübelpflanzen ist bei Veranstaltungsplanungen zu überdenken. Sie stehen in der Regel im Weg, wenn auf- und abgebaut wird. Anfahrschäden an den handgefertigten Holzkübeln sind vorhersehbar. Außerdem werden sie, zumal sie bei Nachtveranstaltungen oft im Dunkeln stehen, gerne zum Ausdrücken von Zigaretten und Abstellen oder Ausschütten von Getränken genutzt, was die empfindlichen Pflanzen nicht gut vertragen. Besonders bei sehr alten oder seltenen Beständen ist das nicht nur ausgesprochen schade, sondern kann auch zu einem Verlust an per Gesetz geschützter Denkmalsubstanz führen. Im Schutz anonymer Menschenmengen werden leichtfertig Früchte geerntet oder beschädigt sowie Zweige versehentlich oder mutwillig abgeknickt. An abgeknickten oder abgerissenen Zweigen, sei es nun an Kübelpflanzen oder an ausgewachsenen Bäumen und an Sträuchern, bildet sich Fäule, die bis in den Holzkörper reicht und gute Bedingungen für zersetzende Pilze bieten. Die Pflanze wird dadurch geschwächt. Im Extremfall stirbt sie ab. Da Pflanzen zu den Hauptbestandteilen des historischen Gartens gehören, den Wert des Gartendenkmals in der Regel entscheidend mitbegründen und nicht selten sehr alt sind, können sie nicht einfach ersetzt werden. Es ist nicht nur eine Frage des Geldes. Viele Pflanzen gibt es nicht in identischer Qualität zu kaufen. Außerdem ist es eine Frage des ideellen Werts der Pflanzen als Lebewesen und Kunstwerk wie auch dem Respekt denjenigen gegenüber, die ihr Leben der Pflege verschrieben haben. Gärtnern ist Liebe. Ungeduld und Unachtsamkeit sind Gift.

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Die weiträumige Absperrung der Baumscheiben und Pflanzflächen verhindert das Anfahren von Stämmen oder Überfahren von Beeten im Auf- und Abbaustress sowie das Parken oder Lagern von Material. Nicht umsonst ist bei Baustellen, in denen Lkw-Verkehr notwendig ist, ein umfangreicher Baumschutz vorgesehen.

Der Baumschutz betrifft mechanische und chemische Schäden. Letzere entstehen nicht nur durch Ausschütten von giftigen Substanzen, die auf dem Bau anfallen, sondern auch durch Urinieren an Bäume. Mit dem "wüsten Wildpinkeln" (Die ZEIT, 09.07.1998) bei der Loveparade in Berlin 1998 haben die rund eine Million Besucher etwa 800.000 Liter Urin im Tiergarten, einem Gartenkunstwerk von Peter Joseph Lenné, hinterlassen. Dadurch kam es zu einer Überdüngung, an der die Pflanzen erheblichen Schaden nehmen können. Man frischte mit Spülfahrzeugen die in Grund und Boden getanzten Pflanzen auf und verdünnte den Urin im Boden. Doch die Feinwurzeln wurden verseucht, was zu Wachstumseinbußen führt. Auch bei kleineren Veranstaltungen ist das Einplanen von ausreichend vielen und sinnvoll aufgestellten Toiletten zwingend.

Zu den vermeidbaren mechanischen Schäden gehört die Verdichtung des Wurzelraumes der Gehölze. Ein Baum nimmt durch Wurzeln und oberflächennahe Feinwurzeln Nährstoffe auf, die er zum Leben braucht. Für diesen Prozess muss der Boden sauerstoffdurchlüftet und wasserdurchlässig sein. Dies ist er nicht, wenn die Poren der Erde durch Belastung zusammengepresst werden. Ein Bereich in etwa so groß wie die Krone sollte nicht befahren werden. So wird es auch regelmäßig bei Baumaßnahmen praktiziert.

Baumschutz nach der DIN 18920 "Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen" ist dann erfolgreich, wenn die Bäume nach einem Zeitraum von mindestens drei Vegetationsperioden nach Beendigung der Maßnahme keine Schädigungen aufweisen. Diese Norm sollte man nicht nur bei Baustellen berücksichtigen, sondern auch, wenn es um Veranstaltungen in historischen Gärten geht. Denn drei Jahre später ist der Veranstalter außen vor. Der Schaden und falls er finanziell aufzuwiegen ist, die damit verbundenen Kosten, bleiben dem Eigentümer.

Gerade bei Bäumen ist eine unmittelbare Schadensaufnahme nach einer Veranstaltung schwierig, da erst in einem längeren Abstand zum Zeitpunkt des Schadens zu erkennen ist, wie der Baum den Schaden verkraftet. Nach dem Versuch der Regeneration ist das Absterben möglicherweise erst im nächsten kalten Winter, bei Trockenperioden oder mit einsetzendem Schädlingsbefall sichtbar. Der eigentliche Auslöser ist dann bereits vergessen.

Bodenschutz

Das Befahren birgt nicht nur für Pflanzflächen Gefahren, auch der Schutz der Rasenflächen und wassergebundenen Wegedecken ist zu gewährleisten. Ist das Befahren nicht zu verhindern, müssen geeignete Vorkehrungen getroffen werden, da bei nasser Witterung schon weniges Befahren zu erheblichen Schäden führt. Nicht immer entstehen nur oberflächliche Schäden an der Wegedecke, die durch Abstreuen schnell retuschiert sind. Im schlimmsten Fall ist der Wegeaufbau durch die Verdichtung so gestört, dass der Wasserabfluss nicht mehr gewährleistet ist. Die Schäden bleiben dauerhaft, bis der Weg komplett ausgekoffert und neugebaut ist. Die Wiederherstellung ist nicht nur kostenintensiv. Wege im historischen Garten gehören oft zur historischen Substanz: Wenn das Wegebaumaterial aus der Gründungszeit vorhanden ist, legt es den vom Gartenschöpfer erdachten Verlauf exakt fest. Muss dieser restauriert oder gar neu gebaut werden, können historische Substanzwerte wie Schichten oder Wegekanten verloren gehen. Es geht also nicht nur um ein sauberes Erscheinungsbild, das mit geeigneten technischen Maßnahmen des Garten- und Landschaftsbaus schnell wieder hergestellt ist, sondern um den Schutz von Denkmalsubstanz gemäß gesetzlich verankerten Richtlinien. Es geht um die Vermeidung eines erheblichen Eingriffs in ein Kunstwerk, den bei einem Gemälde oder einer Statue niemand wagen würde. Gartenkunstwerke sind zwar durch ihre Weiträumigkeit und ihre allgemeine Nutzbarkeit für die Öffentlichkeit weniger als Kunstwerke im Denken verankert, es lohnt sich aber, den Umgang mit ihnen sowie die persönliche Aneignung der Räume und ihre Wertschätzung zu reflektieren.

Um zu verhindern, dass Schäden im Boden oder im Rasen entstehen, müssen sensible Flächen abgedeckt werden. Damit findet nicht nur ein oberflächlicher Schutz der Flächen, sondern auch eine Lastverteilung statt, die in den Boden wirkt. Verdichtung führt zur erheblichen Reduzierung von Luft im Boden, die die Wurzeln von Pflanzen zum Leben benötigen. Alle von Schwerlastverkehr befahrenen Flächen sollten mit Stahlplatten oder Alu-Fahrplatten, die auch auf Baustellen benutzt werden, abgedeckt werden. Eine Alternative bilden Sechseckplatten oder sogenannte Rasenwaben, die mittlerweile von mehreren Herstellern und aus verschiedenen Materialien gefertigt werden. Für nicht abgedeckte Rasenflächen gilt ansonsten, dass nur mit Radladern mit Ballonreifen befahren werden darf.

Der Schutz des Bodens hat sich auch beim Abstützen von Kranwagen bewährt. Dafür werden mehrere Lagen Lastplatten eingebracht, die die Kräfte verteilen. Die Flächen sollten dabei großzügig bemessen und die Lasten genau berechnet werden. Man kann nicht verlangen, dass jeder Messebauer weiß, was sinnvoll und bei Anlieferung von Baustoffen und Erden Usus ist. Deshalb ist es das A und O, Auf- und Abbau durch wissendes (das heißt gärtnerisch geschultes, am besten eigenes) Personal zu begleiten sowie die Schutzmaßnahmen vertraglich zu verankern.

Trotz des Schutzes vor tiefgründiger Zerstörung kommt es durch das Abdecken zum Absterben der Rasenflächen. Man wird die Folgen der Veranstaltung je nach Wachstumsbedingungen noch mindestens drei Wochen, oft länger, sehen können. Ein Nachsäen führt nicht selten auch zu einer Veränderung der Artenzusammensetzung, so dass der Eingriff auch langfristig sichtbar bleibt.

Wenn die oberflächlichen Schäden auch durch Bodenbelüftung und Neueinsaat beziehungsweise Ausbringen von Rollrasen vermeintlich schnell wieder behoben werden können, zeigen sich die nachhaltigen Schäden immer erst über einen längeren Zeitraum und sind nicht nachzuweisen, wenn die Veranstalter nicht mehr vor Ort sind. Bodenverdichtung steht hier wieder an erster Stelle. Die Folge ist ein ungleichmäßiges Wachstum der Gräser und die Förderung eher Verdichtung vertragender Wildkräuter mit tiefen Wurzeln wie zum Beispiel Löwenzahn. Der optische Zustand erscheint dadurch zunehmend ungepflegter. Der Aufwand zur Revitalisierung des Rasens ist groß. Belüftung, Düngemittel oder Bodenhilfsstoffe müssen zum Einsatz kommen. Die Arbeitsleistung liegt dann meist beim eigenen Personal.

Hinzu kommt auch dabei das Argument, dass viele Rasenflächen ebenfalls seit Jahrzehnten oder sogar Jahrhunderten etabliert sind und eine besondere Artenzusammensetzung aufweisen, die nicht schnell durch Rollrasen oder Neuaussaat ersetzt werden kann. Besonders artenreiche Wiesenbestände sollten daher von vornherein Tabuzonen sein, in denen keine Veranstaltungen stattfinden dürfen.

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Um Rasenflächen zu schützen, eignen sich Sechseckwaben, die im Handel erhältlich sind. Fotos: Siegfried Hoss, Kassel-Wilhelmshöhe
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Trotz Abdecken der Rasenflächen sind die Folgen des Befahrens mit Schwerlasten noch Wochen später sichtbar. Foto: Ludwig Trauzettel, Wörlitz

Wiederherstellungen und Kostenregelung

Einfach ist die Regelung der Wiederher-stellung bei direkt sichtbaren Nutzungsschäden wie ausgetretenen Wegekanten. Sie lassen sich bereits im Vorfeld regeln, indem vertraglich vereinbart wird, dass derartige Schäden mit Neueinsaat oder Rollrasen wiederhergestellt werden müssen. Hier kann auch die Kaution greifen und zeitfressende Diskussionen unterbinden.

Nach dem Abbau ist der Veranstalter nicht mehr vor Ort und die Gärtner müssen entweder die Wiederherstellung des Gartens übernehmen oder aber den ausführenden Betrieb überwachen. Dabei hat es sich bewährt, neben der Kautionsregelung, bereits vorab zu vereinbaren, zu welchen Kosten das eigene Personal die Arbeiten übernimmt. Es sollte üblich sein, die Kosten, die beim Aufbau, während der Veranstaltung und beim Abbau sowie bei der Beseitigung von Schäden entstehen, selbstbewusst in Rechnung zu stellen und nicht abzuwinken und zu sagen: "Das machen wir schon." Zu diesen Kosten gehören auch das Aufsammeln und die Abfuhr von Müll.

Entscheidungen für Veranstaltungen im Kunstwerk Garten

Festzuhalten ist, dass einer Veranstaltung eine umfassende Planung voraus gehen muss und dass einige Bereiche auch bei bester Planung nicht für Veranstaltungen geeignet sind. Dennoch ist es möglich, in einem historischen Garten Veranstaltungen durchzuführen, wenn die Bedenken thematisiert werden und gemeinsam nach Lösungen gesucht wird.

Wichtig bleibt - neben der Schadensbegrenzung -, dass die Besucher noch etwas von dem besonderen Ort spüren können, an dem sie sich befinden. Die Veranstaltung darf ihm also nicht wesensfremd sein. Das Gartenkunstwerk ist kein beliebiger Sportplatz oder eine wilde Wiese. Das ist eher der Fall, wenn die Veranstaltung so konzipiert ist, dass sie überhaupt nur an diesem besonderen Ort, in diesem Garten, stattfinden kann. Ziel sollte daher eine Anpassung an die Anlage sein und nicht das Übertragen von Events, die in gleicher Form bereits anderswo stattfanden und in denen in erster Linie das atmosphärische Umfeld vermietet wird.

Das Konzipieren einer Veranstaltung für den konkreten Ort, wie es etwa bei der Potsdamer Schlössernacht getan wird, ist zwar zunächst deutlich mehr Aufwand, verspricht aber als Alleinstellungsmerkmal und Exklusivrecht auch einen höheren Erfolg. Auch das Kleine Fest im Großen Garten Hannover-Herrenhausen und der dortige Internationale Feuerwerkswettbewerb zeigen, dass es möglich ist, sowohl Einnahmen zu erwirtschaften als auch Bezug zur historischen Nutzung herzustellen. Damit dies gelingt, ist das Zusammenwirken von Gartendenkmalpflegern, Marketing- und Tourismusexperten, Veranstaltungsmanagern und Gärtnern sowie mehr Planungszeit als üblich erforderlich.

Überzeugungsarbeit sollte auch bei Anfragen fremder Veranstalter, etwa renommierter Konzerne, die ihr Sommerfest in einer historischen Gartenanlage veranstalten wollen, geleistet werden. Viele der Mieter, die sich für den Garten als Ort für eine Großveranstaltung interessieren, sind in der Lage den Aufwand zu bezahlen, der damit verbunden ist, auf den besonderen Ort zu reagieren.

Im Idealfall enden die Diskussionen, die über Sinn und Unsinn einzelner Vorhaben geführt werden, in Veranstaltungen, die keine nachhaltigen Schäden und ein positives und wertschätzendes Garten-Bild in den Köpfen und in der Presse hinterlassen. Dies gelingt nur, wenn aktiv Rücksicht auf die Bestandteile des Gartens genommen wird, das heißt wenn ein Schloss nicht vollständig mit Bühnenaufbauten verstellt, Wege nicht zugeparkt und Pflanzen pfleglich behandelt werden und dem besonderen Ort auch in der inhaltlichen Konzeption eine besondere, allein dort mögliche Nutzung angepasst wird. Ist dies nicht möglich, wäre es sinnvoller, auf die Veranstaltung zu verzichten.

Es ist immer aufwändig, eine Veranstaltung in einem historischen Garten stattfinden zu lassen. Man muss auf den Ort reagieren. Dafür sind Veranstaltungen in historischen Gärten aber einmalig und ein Privileg, das nur unter sorgfältiger Abwägung gewährt werden sollte und wenn sowohl Veranstalter als auch Gartenbetreiber davon profitieren.

Der Artikel basiert auf einem Vortrag, der für das Fachgespräch "Veranstaltungen und Sicherheit in historischen Schloss- und Gartenanlagen" am 20.02.2014 in Bad Homburg vor der Höhe vorbereitet wurde, zu dem der Verein Schlösser und Gärten in Deutschland und die Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten Hessen eingeladen hatten. Ich danke Dorothee Ahrendt (Klassik Stiftung Weimar), Dietmar Braune (Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten Mecklenburg-Vorpommern), Siegfried Hoss (Museumslandschaft Hessen Kassel), Reinhard Kraus (Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten Hessen), Prof. Dr. Michael Rohde (Stiftung Preußische Schlösser und Gärten), Eike Schwarz (Hessisches Immobilienmanagement, Schlossgarten Wiesbaden-Biebrich), Ludwig Trauzettel (Kulturstiftung DessauWörlitz) und Prof. Dr. Hartmut Troll (Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg) für Anregungen, Diskussion und Unterstützung mit Bildmaterial.

ANMERKUNGEN

1 Vgl. hierzu auch: Michael Rohde: Nutzungsgrenzen in historischen Gärten. Erhaltungspflicht, qualifizierte Pflege und denkmalgerechte Nutzung, in: Arno Brandt, Wilken von Bothmer, Michael Rohde (Hg.): Diesseits von Eden. Europäische Marketingkonzepte für Gärten und Schlösser. Rostock 2006, S. 36-46.

Prof. Dr. Inken Formann
Autorin

Professorin für Geschichte der Landschaftsarchitektur und Gartendenkmalpflege

Leibniz Universität Hannover

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