Das Planwerk ist zentrales Instrument für den Naturschutz

Ein Vierteljahrhundert Landschaftsplan Köln

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Kartenausschnitt des Landschaftsplans Köln. Foto: Angelika Schmitten

Der Landschaftsplan der Stadt Köln trat am 13. Mai 1991 als kommunale Satzung in Kraft und feiert im Jahr 2016 sein 25-jähriges Jubiläum. Die Aufstellung des Landschaftsplans ist ein Meilenstein für Naturschutz und Landschaftspflege in der Stadt Köln, da der Landschaftsplan erstmals eine ökologische Planungsgrundlage für das gesamte Stadtgebiet darstellt, in der Entwicklungsziele, Schutzgebiete und konkrete Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden. Das Jubiläum dient als Anlass, sich in diesem Artikel mit den erreichten Zielen und umgesetzten Maßnahmen auseinanderzusetzen.

Der Landschaftsplan in Nordrhein-Westfalen

Der Landschaftsplan in Nordrhein-Westfalen setzt die Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes auf örtlicher Ebene um. Anders als in anderen Bundesländern wird der Landschaftsplan von den Kreisen und kreisfreien Städten als Träger der Landschaftsplanung als kommunale Satzung beschlossen und ist damit allgemeinverbindlich. Er besteht aus einem Textteil und einer Karte und beplant flächendeckend den baulichen Außenbereich. Kreise oder kreisfreie Städte können ihr Gebiet in mehrere Landschaftspläne aufteilen. Im Landschaftsplan werden Entwicklungsziele für die Landschaft festgelegt, hochwertige Teile von Natur und Landschaft unter Schutz gestellt und Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen festgesetzt. Die Entwicklungsziele für die Landschaft stellen die Schwerpunkte und Leitlinien der zukünftigen Landschaftsentwicklung dar und sind behördenverbindlich. Das bedeutet, dass sie nicht unmittelbar von jedem Einzelnen zu beachten, aber in allen behördlichen Planungen und Entscheidungen zu berücksichtigen sind. Die Unterschutzstellung besonders geschützter Teile von Natur und Landschaft erfolgt im Landschaftsplan über Festsetzungen als Natur- und Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale. Diese Schutzfestsetzungen mit ihren jeweiligen Ge- und Verboten sind für jedermann verbindlich. Um die Entwicklungsziele und die Schutzzwecke der geschützten Teile von Natur und Landschaft zu erreichen, werden im Landschaftsplan konkrete Maßnahmen festgesetzt.

Landschaftspläne in Köln und festgesetzte Schutzgebiete

Für das Gebiet der Stadt Köln gibt es zwei Landschaftspläne, den Landschaftsplan für die Stadt Köln und den Landschaftsplan Wahner Heide. Ursprünglich hatte die Stadt Köln nur einen Landschaftsplan, der den baulichen Außenbereich des gesamten Stadtgebietes umfasste. Im Jahr 2006 trat für die Wahner Heide ein eigener Landschaftsplan in Kraft, um den besonderen Anforderungen an ein einheitliches Management des kreisübergreifenden FFH-Gebietes Wahner Heide gerecht zu werden.
Die beiden Landschaftspläne der Stadt Köln umfassen eine Fläche von knapp 250 Quadratkilometern und damit 55 Prozent des Kölner Stadtgebietes. Die anderen 45 Prozent gelten als Innenbereich und liegen außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplans. Von der Gesamtfläche Kölns sind mittlerweile 51 Prozent als Schutzgebiet ausgewiesen, davon 9 Prozent als Naturschutzgebiet, 40 Prozent als Landschaftsschutzgebiet und 2 Prozent als geschützter Landschaftsbestandteil (siehe Abb. 2). Damit sind über 90 Prozent des Außenbereichs beziehungsweise des Geltungsbereiches des Landschaftsplans naturschutzrechtlich geschützt. Dieser hohe Schutzgebietsanteil spiegelt die Zielsetzung der Millionenmetropole Köln wider, möglichst viele unbebaute Außenbereichsflächen zu erhalten. Deshalb ist auch das Kölner System der Grüngürtel über den Landschaftsplan flächendeckend als Landschaftsschutzgebiet geschützt.

Neben den allgemeinen Verbotsbestimmungen, die für alle Schutzgebiete der jeweiligen Schutzgebietskategorie gelten, gibt es gebietsspezifische Verbotsbestimmungen, die den speziellen Charakter und Schutzzweck eines Schutzgebietes berücksichtigen. Für die 23 Naturschutzgebiete sind relativ umfangreiche Verbotsbestimmungen, wie zum Beispiel ein allgemeines Verbot, die gekennzeichneten Wege zu verlassen, festgesetzt. Gebietsspezifische Verbotsbestimmungen sind zum Beispiel im Naturschutzgebiet Rheinaue Worringen-Langel das Verbot zu baden sowie am Ufer anzulanden. In den 29 Landschaftsschutzgebieten sind die Verbotsbestimmungen nicht so umfangreich, es gibt allerdings ein generelles Bauverbot und ein Verbot, Bäume, Sträucher und sonstige Pflanzen zu beschädigen. Im Geltungsbereich des Landschaftsplans gibt es 103 Naturdenkmale, die als besondere Einzelschöpfungen der Natur, wie zum Beispiel sehr alte Einzelbäume, gegenüber Beschädigung und Zerstörung geschützt werden. Die 172 geschützten Landschaftsbestandteile sind in der Regel kleinräumige, überschaubare Strukturen wie Hecken, Baumgruppen, Feldgehölze, Bachläufe oder alte Hofstellen. Zusätzlich wird im Landschaftsplan der Baumbestand in der freien Landschaft pauschal geschützt, sobald der Stammumfang der Bäume mehr als 60 Zentimeter beträgt. Diese Regelung ergänzt die städtische Baumschutzsatzung, die für Bäume im Innenbereich ähnliche Schutzvorgaben macht.

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Eine etablierte Baumreihe sorgt für neue Strukturen in der ausgeräumten Agrarlandschaft. Foto: Angelika Schmitten
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Geltungsbereich der Landschaftspläne Kölns und Anteile von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen. Foto: Angelika Schmitten
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Zu- und Abnahmen des Geltungsbereichs der Landschaftspläne von 1991.2016. Foto: Angelika Schmitten

Veränderungen des Landschaftsplans in 25 Jahren

Im Vergleich zum In-Kraft-Treten des Landschaftsplans im Jahr 1991 hat sich der Geltungsbereich der Landschaftspläne um rund 180 Hektar erhöht. Diese Nettozunahme setzt sich zusammen aus Zunahmen von 830 Hektar insbesondere durch ehemals militärisch genutzte Flächen (z. B. die Wahner Heide) und die Flughafenfläche, die in den Geltungsbereich aufgenommen wurden und Abnahmen von 650 Hektar aufgrund der Überplanung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung (siehe Abb. 4). Die in die Landschaftspläne aufgenommenen Flächen waren teilweise schutzwürdig, sodass rund 30 Hektar als Naturschutzgebiet, 100 Hektar als Landschaftsschutzgebiet und 20 Hektar als geschützter Landschaftsbestandteil festgesetzt wurden. Die aufgrund des Wachstums der Stadt Köln im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung aus dem Geltungsbereich des Landschaftsplans herausgefallenen Flächen umfassen rund 270 Hektar Gewerbe- und Industriegebiete, 250 Hektar Wohngebiete, 70 Hektar Grünfestsetzungen im Innenbereich, 40 Hektar Verkehrsfläche und 20 Hektar Mischfläche.

Im Rahmen der FFH-Richtlinie wurden für das Stadtgebiet Köln insgesamt sechs Gebiete gemeldet, die über nationale Schutzgebietsausweisungen oder vertragliche Regelungen gesichert werden mussten. Dazu wurden in Köln vier Landschaftsplanänderungsverfahren durchgeführt. Für die FFH-Gebiete Knechtstedener Wald mit Chorbusch und Königsforst beinhaltete das Änderungsverfahren jeweils die Neuausweisung als Naturschutzgebiet. Für die FFH-Gebiete Thielenbruch und Worringer Bruch, die schon den Schutzstatus eines Naturschutzgebietes hatten, wurden im Änderungsverfahren Schutzgegenstand und -zweck und die gebietsspezifischen Ver- und Gebote an die europäischen Anforderungen angepasst. Für das FFH-Gebiet Wahner Heide wurde ein eigener Landschaftsplan aufgestellt. Das FFH-Gebiet Rhein-Fischschutzzonen umfasst mehrere Fischlaichgebiete entlang des Rheins und wird kreisübergreifend über eine Verordnung der Bezirksregierung Köln gesichert. Die FFH-Gebiete Königsforst und Wahner Heide sind gleichzeitig Vogelschutzgebiete, deren avifaunistische Belange in den geänderten Festsetzungen der zugehörigen Naturschutzgebiete berücksichtigt werden. Weitere Vogelschutzgebiete sind nicht im Kölner Stadtgebiet vorhanden.

Welche Maßnahmen des Landschaftsplans wurden bisher umgesetzt?

Die Maßnahmen, die im Landschaftsplan der Stadt Köln festgesetzt sind, umfassen insbesondere die Anpflanzung von Baumreihen, Baumgruppen, Einzelbäumen und Feldgehölzen, die Anlage von Wiesen, die Anlage von Wanderwegen, die Rekultivierung beziehungsweise Renaturierung von Kiesgruben und die naturnahe Ausgestaltung von Fließgewässern und Landschaftsräumen. Neben den aufgeführten Entwicklungs- und Erschließungsmaßnahmen werden Pflegemaßnahmen für bestimmte Biotope durchgeführt. Die Pflanzung von Gehölzen dient in der oftmals stark ausgeräumten und intensiv genutzten Agrarlandschaft des Kölner Umlandes der Anreicherung der Landschaft und der Steigerung ihres Erholungswertes. Sie bringt vielfältige ökologische Funktionen mit sich, wie zum Beispiel die Schaffung neuer Lebensstätten für Tiere und Pflanzen. Zusätzlich beleben und strukturieren Baumreihen, Baumgruppen und Einzelbäume den Landschaftsraum und haben einen hohen landschaftsästhetischen Wert. Daher sind sie im dicht besiedelten Kölner Raum von hoher Bedeutung für die Erholungsnutzung. Die Anlage von Streuobstwiesen und Kopfweiden als ehemals feste Bestandteile dörflicher Landschaften mit vielseitigem Nutzen für Arten und für die Bevölkerung soll diese vielerorts verlorengegangenen Elemente der Kulturlandschaft in Teilen wiederherstellen. Als Lebensraum zahlreicher Tierarten sind Obstgehölze und Kopfweiden von großem ökologischem Wert für die auch heute noch zumindest in Teilen ländlich anmutenden städtischen Randzonen. Die Pflanzung von Feldhecken und Feldgehölzgruppen hat eine hohe Bedeutung im Hinblick auf die Belebung und Strukturierung der Landschaft. Sie haben als lineare Landschaftselemente eine Verbindungsfunktion zwischen vorhandenen Gehölzbeständen und anderen Biotoptypen. Zusätzlich haben sie eine Landschaftsbild prägende Wirkung und erhöhen den Erholungswert der Landschaft. In den Auenbereichen des Rheins und an Bächen ist aus naturschutzfachlichen und landschaftsästhetischen Gründen vorgesehen, Ackerflächen in extensiv genutztes Grünland und Auwälder umzuwandeln, um die dort ehemals typischen Auengrünländer und -wälder wiederherzustellen. Die Realisierung der Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen ist in erster Linie Aufgabe der Stadt Köln und wird vom Land Nordrhein-Westfalen finanziell gefördert. Die Stadt verpflichtet sich, die im Landschaftsplan festgesetzten Maßnahmen auf den städtischen Flächen umzusetzen. Maßnahmen auf privaten Grundstücken werden in der Regel im Einvernehmen mit dem Eigentümer auf freiwilliger Basis umgesetzt.

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Durchgeführte Gehölzpflanzungen und anlage von Wiesen seit In-Kraft-Treten des Landschaftsplans
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Sand- und Heideflächen auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Wahner Heide. Foto: Angelika Schmitten
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Eine neu angelegte Baumreihe im Grünzug West erhöht die Erholungseignung. Foto: Angelika Schmitten
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Beweidung im Naturschutzgebiet Wahner Heide. Foto: Angelika Schmitten

Beweidungskonzept für Grünlandbereiche

Als Pflege für einige Grünlandbereiche hat die Stadt Köln ein Beweidungskonzept aufgestellt und Verträge mit drei Schäfern abgeschlossen, die insgesamt eine Fläche von 358 Hektar beweiden. Das Beweidungskonzept gehört nicht zu den rechtsverbindlich festgesetzten Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen, sondern ergibt sich aus gebietsspezifischen Geboten und den Erläuterungen zur Pflege der einzelnen Schutzgebiete. Die Schäfer ziehen mit ihren Schafherden von einer Fläche zur nächsten und beweiden diese mit einer vertraglich festgelegten Intensität. Ein Schäfer hält eine Herde mit Moorschnucken, die sehr genügsam sind und speziell für die Beweidung von Moor- und Feuchtgebieten gezüchtet wurden. Die Moorschnucken, die zu den gefährdeten Haustierrassen zählen, werden in Köln speziell auf nährstoffarmen Flächen wie Heiden, Mooren und Magerrasen eingesetzt. Da die Schafe auch Grünland entlang des Rheins beweiden, das intensiv von der städtischen Bevölkerung für die Erholung genutzt wird, hat die Beweidung positive Auswirkungen auf das Landschaftserleben. Die Anwesenheit von Tieren, wie in diesem Fall Schafen, wird von den Erholungssuchenden in der Regel sehr positiv beurteilt. Einige Beweidungsmaßnahmen, wie zum Beispiel in der Wahner Heide, werden mit Ziegen durchgeführt, da diese auch von Schafen verschmähte Kräuter und dornige Sträucher fressen.

Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen

Im Landschaftsplan der Stadt Köln ist für die Naturschutzgebiete und für einige geschützte Landschaftsbestandteile die Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen vorgeschrieben, die eine Zielkonzeption aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes darstellen und die textlichen Festsetzungen des Landschaftsplans zu den jeweiligen Schutzgebieten konkretisieren. Sie beinhalten in der Regel neben einer Biotop- und Artenkartierung die naturschutzfachliche Bewertung des Ist-Zustandes und konkrete Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Zur Veranschaulichung der Inhalte werden im Folgenden zwei Pflege- und Entwicklungspläne für die Rheinauen im Kölner Norden vorgestellt, bei denen es sich um Gleithangbereiche des Rheins mit überwiegend unverbauten Kies- und Sandufern handelt. Besonders schützenswert sind die Reste natürlicher Auenvegetation wie Weichholzauengebüsche, Röhrichte, Flutrasen und die Altwasser des Rheins. Die Rheinauen haben zudem eine hohe Bedeutung für die Naherholung.
Für die Naturschutzgebiete Rheinaue Langel-Merkenich und Rheinaue Worringen-Langel besteht seit dem Jahr 2000 ein Pflege- und Entwicklungsplan, der Zielsetzungen und Maßnahmen für den Schutz und die Entwicklung der Gebiete vorsieht, von denen mittlerweile viele umgesetzt sind. Derzeit erfolgt eine Überarbeitung des Pflege- und Entwicklungsplans, um veränderte Rahmenbedingungen in Bezug auf das Arteninventar, die Erholungsnutzungen und die naturschutzfachlichen Zielvorstellungen zu berücksichtigen. Allgemein wird für die Rheinauen die Entwicklung einer möglichst naturnahen Landschaft mit Funktionen als überregionaler Brut-, Rast- und Überwinterungsort für Wiesen- und Watvögel und als Biotopverbund entlang der Rheinauenschiene angestrebt. Die Ziele setzen sich zusammen aus den Ansprüchen an die Landschafts- und Biotopentwicklung, den faunistischen Artenschutz und die Besucherlenkung. Als Maßnahmen sind zum Beispiel die Entwicklung und Pflege von Kopfweiden und die Umwandlung von Ackerflächen in extensiv bewirtschaftetes Grünland festgelegt. Die Zielbiotope und die Maßnahmenplanung sind zum großen Teil auf die Bedürfnisse von Leitarten wie Flussregenpfeifer, Kiebitz, Teichrohrsänger und Schwarzmilan ausgerichtet.

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Ausschnitt aus dem Beweidungskonzept. Foto: Angelika Schmitten
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Hochflutrinne bei Worringen. Foto: Viebahn & Sell
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Kiesbänke und Weichholzaue in der Flittarder Rheinaue. Foto: Wissmann

Für die Flittarder Rheinaue wurden die im Landschaftsplan festgesetzten Maßnahmen zur naturnahen Ausgestaltung durch den im Jahr 1994 aufgestellten Pflege- und Entwicklungsplan konkretisiert. Die Umsetzung der Maßnahmen wie beispielsweise die Umwandlung von Acker in Grünland, die Umwandlung von Pappelforsten in Hartholzauenwald und die Anlage von zwei Obstwiesen ist größtenteils erfolgt. Bei den noch nicht realisierten Maßnahmen stand die Frage im Raum, ob diese aus den 1990er-Jahren stammenden Vorgaben aufgrund der inzwischen vollzogenen Entwicklung des Gebietes und des hier anzutreffenden Arteninventars noch zielführend sind. Daher wurden im Jahr 2012 vegetationskundliche und faunistische Untersuchungen in Auftrag gegeben, auf deren Grundlage konkrete Entwicklungsmaßnahmen entwickelt wurden, unter anderem die Anlage dauerhaft wasserführender Kleingewässer für den Erhalt beziehungsweise die Förderung der Fischfauna in Form einer besseren Habitatvernetzung. Da durch vorangegangene Waldumbaumaßnahmen ein überwiegend guter ökologischer Zustand der Auwälder erreicht werden konnte, wurde als weitere Maßnahme das Vorgehen gegen gebietsfremde Baumarten wie Robinie, Götterbaum und Eschenahorn und die Pflanzung standortgerechter Kirschbäume als wichtige Nahrungsquelle für die Zielart Pirol geplant.

Optimierte Besucherlenkung und Kompensationsmaßnahmen

Da die intensive Erholungsnutzung in dem Gebiet - zum Beispiel die Störung von Bodenbrütern durch freilaufende Hunde im Grünland und die Nutzung von Trampelpfaden durch den Auwald - die Erreichung der naturschutzfachlichen Ziele gefährdet, ist die erfolgreiche Umsetzung der Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen eng an eine Beruhigung des Naturschutzgebietes gekoppelt. Daher sieht der neue Pflege- und Entwicklungsplan eine optimierte Besucherlenkung vor. Dazu soll an einigen Stellen eine Beschilderung mit ausdrücklichem Hinweis auf das Wegegebot und die Anleinpflicht erfolgen. Die Schilder sollen auch eine kurze Erläuterung beinhalten, warum das Betreten verboten ist. Um auch der Erholungsnutzung gerecht zu werden, soll der Rundweg im Naturschutzgebiet weiterhin uneingeschränkt nutzbar sein. Um die Maßnahmen des Pflege- und Entwicklungsplans umzusetzen, werden Fördermittel und Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung in das Gebiet gelenkt. Dazu wurden die Rheinauen als Kompensationsflächenpool der Stadt Köln festgelegt. Bei Eingriffen wird Vorhabenträgern im Rahmen der Eingriffsregelung angeboten, die Kompensationsverpflichtungen in den Flächenpools abzuleisten. In den Naturschutzgebieten Rheinaue Langel-Merkenich und Rheinaue Worringen-Langel wurde dadurch beispielsweise ein Kompensationsflächenanteil von über 20 Prozent an der Gesamtfläche erreicht. Durch dieses Vorgehen wird eine Finanzierung der Maßnahmen des Pflege- und Entwicklungsplans über andere gesetzliche Verpflichtungen erreicht, ohne dass der Haushalt der Stadt Köln belastet wird.

Änderungsverfahren und Ausblick

Seit In-Kraft-Treten wurde der Landschaftsplan bereits mehrfach durch Ratsbeschluss geändert. Insgesamt wurden elf Änderungsverfahren durchgeführt, die jeweils einen bestimmten Teilbereich des Landschaftsplans, wie die Neuausweisung von Naturschutzgebieten betrafen. Die von Bauleitplanverfahren überplanten Bereiche des Landschaftsplans werden regelmäßig ohne ein förmliches Verfahren redaktionell angepasst. Derzeit läuft ein grundlegendes Änderungsverfahren, in dem eine Aktualisierung und Fortschreibung der allgemeinen Ver- und Gebote für alle Schutzgebietskategorien vorgesehen ist.
Auch nach 25 Jahren hat der Landschaftsplan als zentrales Instrument des Naturschutzes zur Planung, Koordinierung und Realisierung von konkreten Maßnahmen nicht an Bedeutung verloren. In der geplanten Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen soll der Landschaftsplan seine besondere Stellung als die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege rechtverbindlich festsetzender Plan behalten. Auch in Bezug auf Zukunftsthemen wie Biodiversität, Biotopverbund, Klimaschutz und Klimawandelanpassung kann der Landschaftsplan einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung von übergeordneten politischen Zielen und Strategien leisten.

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