Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt

Einige Hinweise zu finanziellen Fördermöglichkeiten

Nach Artikel 1 der Charta von Florenz "ist ein historischer Garten ein mit baulichen und pflanzlichen Mitteln geschaffenes Werk, an dem aus historischen oder künstlerischen Gründen öffentliches Interesse besteht. Als solches steht er im Rang eines Denkmals". (Kulturdenkmal)

In der Bundesrepublik Deutschland ist die Sicherung, Erhaltung und Wiederherstellung von Kulturdenkmälern, zu denen auch historische Gärten und Parks gehören, unter anderem auch ein Schwerpunkt der Kulturpolitik des Bundes. Für diesen Aufgabenbereich gibt es verschiedene Förderprogramme.

Die Hauptlast für die Sicherung, den Erhalt und die Wiederherstellung von historischen Garten- und Parkanlagen tragen jedoch die Bundesländer gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag. Stiftungen tragen darüber hinaus mit ihren Förderprogrammen auch zum Erhalt, zur Sicherung oder zur Wiederherstellung von historischen Garten- und Parkanlagen bei.

Im Folgenden werden nur einige Fördermöglichkeiten exemplarisch aufgeführt, die dazu beitragen können, dass historische Gärten und Parks erhalten oder wieder hergestellt werden können.

Förderung durch die Europäische Union und durch den Bund

Cultural Contact Point - Seit 1998 informiert die Kontaktstelle Cultural Contact Point Germany über die aktuellen Förderprogramme der Europäischen Union auf dem Gebiet von Kultur- und Denkmalschutzförderung. Träger ist der Deutsche Kulturrat e. V.

Denkmalförderung des Bundes - Hier sind die Staatsministerin für Kultur und Medien = Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zu nennen:

  • Förderung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM): Das Programm "National wertvolle Kulturdenkmäler" fördert Baudenkmäler, archäologische Stätten sowie historische Parks und Gärten, die herausragende kulturelle, politische, geschichtliche, architektonische, städtebauliche oder wissenschaftliche Leistungen des Gesamtstaates verdeutlichen oder für die kulturelle oder historische Entwicklung der deutschen Kulturlandschaften entscheidend sind.
  • Förderung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur: Die Städtebauförderung ist ein wichtiges Instrument zur Förderung zukunftsfähiger und nachhaltiger Stadtentwicklung. Für den bewussten Umgang bei der Erhaltung und Wiederherstellung des baukulturell wertvollen historischen Erbes stehen verschiedene Förderprogramme des Ministeriums zur Verfügung.

Förderung durch die Bundesländer

In den Bundesländern sind unterschiedliche Ressorts der Landesministerien und Landesbehörden Ansprechpartner für die Förderprogramme der Denkmalpflege. Meistens sind die Förderprogramme der Städtebauförderung zugeordnet, die nach den Richtlinien des jeweiligen Bundeslandes die finanzielle Förderung zum Erhalt oder zur Wiederherstellung von historischen Gärten und Parks regeln. Allerdings wird darauf hingewiesen werden, dass der finanziellen Ausstattung der Denkmalförderung in den meisten Bundesländern enge Grenzen gesteckt sind. Die aktuellen Fördermöglichkeiten sind bei den jeweiligen Landesdenkmalämtern zu erfragen.

Stiftungen

Ergänzend zur Denkmalförderung des Bundes und der Länder unterstützen zahlreiche Länderstiftungen und private Stiftungen die Erhaltung des kulturellen Erbes. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Deutsche Bundesstiftung Umwelt - gefördert werden Modellvorhaben zum Schutz und zur Bewahrung umweltgeschädigter Kulturdenkmäler
  • Denkmalstiftung Baden-Württemberg - diese Einrichtung gibt es nur in Baden-Württemberg, sie unterstützt private Initiativen auf dem Gebiet der Denkmalpflege
  • Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege - das Vorbild dieser Stiftung ist der National Trust in Großbritannien. Die Stiftung engagiert sich breit gefächert für kleinere und mittlere Baudenkmäler mit kultur-, sozial- und wirtschaftsgeschichtlicher Bedeutung
  • Deutsche Stiftung Denkmalschutz - sie ergänzt staatliche Förderungen im Bereich der Denkmalpflege durch Stiftungsmittel
  • Wüstenrot Stiftung - diese Stiftung verfolgt durch eine finanzielle Unterstützung ausschließlich gemeinnützige Zwecke unter anderem auch bei der Erhaltung und Wiederherstellung von Denkmälern
  • Bayerische Landesstiftung - der Schwerpunkt dieser Stiftung liegt auf dem Gebiet der Denkmalpflege in Bayern.

Diese Zusammenstellung der möglichen Förderungen für den Erhalt oder für die Wiederherstellung historischer Gärten und Parks ist als Hilfe bei der Suche nach finanzieller Unterstützung derartiger Projekte anzusehen. Sie kann nicht vollständig sein. Vielfach gibt es auch zeitlich befristete Fördermöglichkeiten. Häufig lohnt es sich auch, in Nachbarbereichen des Denkmalschutzes wie Baukultur, Naturschutz, Wirtschaftsförderung, Integrationsprojekten .... nach Fördermöglichkeiten zu suchen - es kommt immer auf die Sichtweise an. Der Phantasie der Antragsteller sind keine Grenzen gesetzt.

Wolfgang Gaida

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