FLL

Einreichung von Einsprüchen zum Regelwerk "Bewässerung/Beregnung" bis 15. Dezember

Das FLL-Regelwerk "Bewässerungsrichtlinien – Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von Bewässerungsanlagen in Vegetationsflächen", welches für die Bewässerung von Vegetation durch Bewässerungsanlagen im privaten, halböffentlichen und öffentlichen Grün gilt, wurde durch den zuständigen Regelwerksausschuss unter der Leitung von Prof. Dr. Andreas Thon seit 2022 vollständig überarbeitet.
Bewässerungsanlagen Bewässerungssysteme
Durch die richtigen Bewässerungsmaßnahmen in Verbindung mit einer insgesamt vegetationstechnisch fachgerechten Ausführung können Qualität, Funktion und Leistungsfähigkeit landschaftsgärtnerisch angelegter und gepflegter Vegetationsflächen dauerhaft gesichert werden. Abb.: pixabay

Die Bewässerung im Garten- und Landschaftsbau bedeutet mehr als nur das Verteilen von Wasser auf Grünflächen. Durch die richtigen Bewässerungsmaßnahmen in Verbindung mit einer insgesamt vegetationstechnisch fachgerechten Ausführung können Qualität, Funktion und Leistungsfähigkeit landschaftsgärtnerisch angelegter und gepflegter Vegetationsflächen dauerhaft gesichert werden.

Dies unterstreicht sowohl die ökonomische als auch ökologische Bedeutung von Bewässerungstechniken zum Erhalt eines vitalen Grüns. So lassen sich durch angepasste Bewässerungsmaßnahmen eine gleichmäßigere und damit sparsamere Verteilung von Wasser auf der Fläche realisieren, was eine weiter zunehmende Bedeutung für den Garten- und Landschaftsbau hat, auch aufgrund sich verändernder klimatischer Einflüsse.

Die überarbeiteten FLL-Bewässerungsrichtlinien enthalten umfangreiche Informationen zur Bewässerung von bodengebundener (z. B. Hausgärten, Parkanlagen, Straßenbäume und Straßenbegleitgrün) wie auch von bodenferner Vegetation (z. B. mobiles Grün, Dachbegrünung, Fassaden- sowie Innenraumbegrünung).

Die FLL informiert hiermit die betroffenen Fachkreise sowie die Fachpresse über die Veröffentlichung des Entwurfs (Gelbdruck), der im September vorgelegt werden konnte. Im Rahmen des offiziellen Einspruchsverfahrens vom 16.09.2024 bis zum 15.12.2024 können Interessierte den Gelbdruck gegen eine Schutzgebühr von 15 Euro im Online-Shop der FLL bestellen oder per E-Mail anfordern (info@fll.de) und ihre Einsprüche geltend machen.

Die Einsprüche sind als solche kenntlich zu machen, nachvollziehbar zu formulieren und der FLL-Geschäftsstelle per E-Mail zuzusenden. Als Arbeitshilfe wird ein Formblatt für eine chronologische Zusammenstellung der Einsprüche zur Verfügung gestellt, welches während der Einspruchsphase im Online-Shop (https://shop.fll.de) zum Download bereitsteht.

Nach dem öffentlichen Einspruchsverfahren wird der zuständige Regelwerksausschuss in einer gesonderten Sitzung alle eingegangenen Stellungnahmen beraten und die Überarbeitung der "Bewässerungsrichtlinien – Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von Bewässerungsanlagen in Vegetationsflächen" abschließen.

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