FLL-Gelbdruck

Empfehlungen für Skate- und Bikeanlagen liegen vor

Forschung und Bildung
Der Skaterpark in Wanne/Herne im Ruhrgebiet. Foto: JordiCuber, eigenes Werk, CC BY-SA 4.0

In den vergangen Jahrzehnten sind aus den Trendsportarten Skateboard, BMX und Mountainbike anerkannte und etablierte Sportarten geworden. Neben dem Profibereich entwickeln sich die Rollsportarten aber auch zunehmend zu einem Breitensport und sind nun feste Bestandteile der Jugend- und Bewegungskultur im öffentlichen Raum. Infolgedessen werden verstärkt Skate- und Bikeanlagen errichtet.

Jedoch werden bei deren Planung und Bau die Weiterentwicklung der sportlichen Anforderungen und die Beteiligung von Fachplanern und Sportlern häufig nicht hinreichend berücksichtigt, so dass teils bis heute noch Anlagen entstehen, die von den Sportlern kaum oder gar nicht angenommen werden.

Die unter Beteiligung der verschiedenen Nutzer- und Interessengruppen entstandenen Empfehlungen beschreiben die wesentlichen Grundlagen und Anforderungen für Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Skate- und Bikeanlagen im Freien als Entscheidungshilfe für die Konzeption zukünftiger Anlagen. Sie sollen die sicherheitstechnischen Anforderungen der Rollsportnorm DIN EN 14974 ergänzen und die unterschiedlichen Bauweisen für die verschiedenen Anlagentypen mit ihren Vor- und Nachteilen beschreiben.

Im Rahmen des offiziellen Einspruchsverfahrens vom 02.05.2016 bis 01.08.2016 können Interessierte den Gelbdruck für 7,50 Euro bei der FLL anfordern und Hinweise/Stellungnahmen geltend machen. Diese sollten als solche kenntlich gemacht und möglichst nachvollziehbar formuliert werden. Die FLL nimmt auch Stellungnahmen per E-Mail entgegen.

Bei der Zusammenstellung der Hinweise/Stellungnahmen sollte eine spezielle "Word-Datei" der FLL genutzt werden. Sie ist sowohl in der zip-Datei des Gelbdrucks enthalten als auch auf www.fll.de (Fachgremien/Aktuelles aus Gremien- und Regelwerksarbeit) zum Download eingestellt. Der Regelwerksausschuss wird nach dem öffentlichen Einspruchsverfahren in einer gesonderten Sitzung am 8. August 2016 alle eingegangenen Stellungnahmen beraten.

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