FLL: Regelwerksausschuss "Bauen mit Holz im GaLaBau"

Holz GaLaBau
Die FLL richtet einen neuen Regelwerksausschuss zum Bauen mit Holz im GaLaBau ein. Foto: Gerhard Giebener, pixelio.de

Da es in der Vergangenheit zu zahlreichen Schadensfällen an Holzbauwerken im Freiraum gekommen ist, die auf Fehler in der Baukonstruktion und der Holzartenwahl zurückzuführen sind, hat das FLL-Präsidium die Einsetzung eines neuen RWA zur Ausarbeitung von normativen Empfehlungen zum Bauen mit Holz im Garten- und Landschaftsbau beschlossen.

In dem Gremium sollen die Grundsätze und Anforderungen an den Baustoff Holz und dessen Verwendung im GaLaBau zu folgenden Aspekten beschrieben und zusammengefasst werden:

  • Holzbeeinflussende und -zerstörende Faktoren;
  • Rechtliche Aspekte zu Einsatz und Verwendung verschiedener Holzarten;
  • baulich-konstruktive und chemische Holzschutzmaßnahmen;
  • Eignung von Holzarten und Holzverbundstoffen im Außenbereich;
  • Verwendung von Holz und Holzverbundstoffen im Freiraum;
  • Anforderungen an Verbindungselemente aus Metall;
  • Instandhaltung von Holzbauwerken.

Damit sollen in den "Empfehlungen zum Bauen mit Holz im Garten- und Landschaftsbau" für Planer und Ausführende Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie mit den im Handel erhältlichen Holzarten und Baustoffen die fachlichen Anforderungen erfüllt werden können. Sie sollen eine fundierte Hilfe zum besseren Verständnis für den Baustoff Holz im Freiraum sein und so einen Beitrag zur Vermeidung von zukünftigen Baufehlern leisten.

Als Leiter des RWA "Bauen mit Holz im Garten- und Landschaftsbau" wurde von Seiten des FLL-Präsidiums Dipl.-Ing. Wolf Meyer-Ricks, ö.b.v. Sachverständiger und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Sachverständigen Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (AGS), eingesetzt, der sich in der Vergangenheit bereits intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und dessen Bearbeitung initiiert hat. Die konstituierende Sitzung ist für den 2. Juli 2014 in der FLL-Geschäftsstelle in Bonn geplant. Die FLL wird in Kürze das Delegierungsverfahren einleiten und die fachlich betroffenen Kreise zur Mitarbeit einladen.

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