Übergangsbereiche von Freiflächen zu Gebäuden

FLL veröffentlicht neue Empfehlungen

Außenanlagen
Die durch den Hochbau erstellte Außenhaut darf durch die anschließenden Leistungen des Garten- und Landschaftsbaus nicht beschädigt werden. Foto: Hans-Jürgen Beeg, pixelio.de

Aufbauend auf der "Richtlinie Fassadensockel/Außenanlagen" von FAS und VGL Baden-Württemberg hat sich der Regelwerksausschuss (RWA) "Übergangsbereiche Freiflächen/ Gebäude" mit Unterstützung verschiedener Fachverbände des Hochbaus in den letzten Jahren intensiv mit dem Thema "Übergangsbereiche" befasst, um erstmals bundesweit gültige Empfehlungen für den Umgang mit der sensiblen Schnittstelle des Fassadensockels zu erarbeiten.

Die durch den Hochbau erstellte Außenhaut darf durch die anschließenden Leistungen des Garten- und Landschaftsbaus nicht beschädigt werden. Je nach Art und Ausführung der erdberührten Gebäudeteile können bei der Herstellung der landschaftsgärtnerischen Leistungen ergänzende Maßnahmen zum Schutz des Gebäudes in diesem Bereich, zum Beispiel besondere Bauweisen und individuelle Ausführungsdetails erforderlich sein.

Das neue Regelwerk gilt für den Anschluss von Freiflächentypen an unmittelbar oberhalb und unterhalb der Geländeoberfläche angrenzende Außenwände sowie an Zugänge von Gebäuden. Zweck dieser Empfehlungen ist die Beschreibung und Darstellung von Anschlüssen der unterschiedlichen Freiflächentypen an die gebräuchlichsten Außenwand- und Sockelkonstruktionen. Hierzu werden in den Empfehlungen technische Ausführungen in einer Vielzahl von Varianten dargestellt. Da die Anzahl der Ausführungsvarianten und deren Kombinationen in der Praxis nicht überschaubar sind, können die dargestellten und erläuterten Bauweisen nicht immer in genau dieser Form umgesetzt werden und sind daher als Prinzipskizzen zu betrachten. Sie ermöglichen damit die fachgerechte Planung, Ausführung und Instandhaltung für die Bereiche der Freianlagen, in denen diese an Gebäude angrenzen.

Während der Einspruchsphase vom 16.01.2012 bis 16.04.2012 konnte die Entwurfsfassung der neuen Empfehlungen der Fachwelt bereits vorgestellt werden. Viele Verbände, Kommunen und Sachverständige nutzten die Gelegenheit zur Stellungnahme und haben Anregungen und Hinweise für die Fertigstellung des Regelwerkes eingebracht.

Anfang Juli 2012 hat der RWA Übergangsbereiche Freiflächen/Gebäude die eingegangen Stellungnahmen ausführlich beraten und Änderungen im Regelwerk vorgenommen. Nach Einarbeitung der Änderungen wird der Weißdruck der Empfehlungen ab Anfang September über die FLL-Homepage zu beziehen sein.

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