Kommentar

Förderung nichtkommerzieller Freiräume

von:

Die Bereitstellung von Fördermitteln durch Bund und Länder ist für viele Kommunen der einzige Weg, wichtige Projekte im öffentlichen Grün umsetzen zu können. Wie bedeutsam solche Projekte für die Stadtentwicklung insgesamt sind, war für die beteiligten Fachleute schon lange klar.

Die Corona-Pandemie hat nun aber auch der Öffentlichkeit und den kommunalen Entscheidungsträgern mehr als deutlich vor Augen geführt, wie bedeutsam Grünflächen für den öffentlichen Raum insgesamt sind. Als nicht kommerzialisierte Räume fällt ihnen eine ganz zentrale Rolle beim Aufenthalt außerhalb der eigenen vier Wände zu, für viele Familien in Corona-Zeiten die einzige Möglichkeit, der Enge der eigenen Wohnung entgehen zu können.

Viele, insbesondere finanzschwächere Kommunen, haben sich in den letzten Jahren immer wieder schwergetan, Projekte zur Entwicklung des öffentlichen Grüns anzugehen. Richtigerweise wurde im Jahr 2017 das Programm "Zukunft Stadtgrün" (heute: Wachstum und nachhaltige Erneuerung) in die Städtebauförderung als zunächst eigenständiges Programm implementiert. Damit trug der Bund dem Umstand Rechnung, dass die Entwicklung des öffentlichen Grüns der baulichen Entwicklung der Städte oft hinterherhinkte. Wohin das auf Dauer führen kann, zeigen nicht nur die prominenten Beispiele in Singapur, New York oder Paris, wo heute mit teilweise milliardenschweren Programmen Stadtreparatur betrieben werden muss.

In den Anfangszeiten des Programms "Zukunft Stadtgrün" wurden viele Stimmen laut, dass finanzschwache Kommunen nicht in der Lage seien, die Komplementärmittel (Eigenanteile) der Förderung bereitzustellen, oder nicht über die personellen Kapazitäten verfügten, die in dem anspruchsvollen Antragsverfahren erforderlich sind. In Bezug auf diese Problematik ist in einigen Bundesländern inzwischen nachjustiert worden, so dass teilweise die kommunalen Anteile ganz oder in größeren Anteilen durch die Länder übernommen werden.

Das im Januar erneut aufgelegte Sonderprogramm des Bundes "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" mit einer hohen Förderquote von bis zu 90 Prozent geht daher in die richtige Richtung. Die Forderung für weitere Programme des Bundes muss daher auch heißen: weiter so mit den hohen Förderquoten für die Schaffung oder den Erhalt von städtischen Grünräumen. Heike Appel

SUG-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
eine*n Landschaftsarchitekt*in/-planer*in, Schwerte  ansehen
Projektleitung Freiraum-/Grünplanung (m/w/d), München  ansehen
Landschaftsarchitekt/-in (w/m/d), Wiesbaden  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen
Dipl.-Ing. Heike Appel
Autorin

Leiterin Grünflächenamt Frankfurt am Main

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle grüne Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen