Frankfurt am Main beschließt neue Kleingarten- und Freizeitgärtenstrategie
Die große Lust am Gärtnern
Freizeitgärten und Kleingärten nehmen zusammen 1100 Hektar Stadtfläche ein. Ist damit der Bedarf gedeckt? Stehen diese Flächen auch in Zukunft gesichert zur Verfügung? Wie passen sich die Gärten den wachsenden Einwohnerzahlen an? Das waren die zentralen Fragen. Welche Daten gibt es überhaupt zum Bestand? Diese Frage schließt sich an die Überlegungen unmittelbar an. Ein klassisches Kleingartenentwicklungskonzept (KEK) war gefordert, ergänzt um die Frage nach den Freizeitgärten.
Wie hoch ist der Bedarf an Gärten?
Hierzu zogen die beauftragten Landschaftsarchitekten Trüper, Gondesen und Partner (TGP) aus Lübeck die Richtwerte der GALK (Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz) für Kleingärten heran. Eine Parzelle pro acht bis zwölf Geschosswohnungen, in der Planungspraxis 5 bis 16 Quadratmeter (BBSR 2018) pro Einwohner:in wird angegeben und eine Staffelung empfohlen. Bei einer Einwohnerzahl von 750.000 und einer Bestandsfläche von 558 Hektar Kleingärten liegt die Frankfurter Ist-Versorgung bei 7,5 Quadratmetern, bis 2040 würde sie sich auf 6,7 Quadratmeter/Einwohner verringern.
Bestandsschutz und Flächenpool
In der zweiten Leitlinie ist die Versorgung angesprochen, hierzu heißt es dann weiter: Kleingärten im Bestand sind geschützt. Die dokumentierten 558 Hektar an Kleingärten bleiben grundsätzlich erhalten. Primär in besonders unterversorgten Stadtteilen sollen diese, wenn möglich, planungsrechtlich gesichert werden. Die benötigte Fläche für Kleingärten richtet sich nach der Bevölkerungsdichte.
Der Bedarf wird in Frankfurt teilweise dadurch gemindert, dass es eine große Anzahl an Freizeitgärten gibt. Kleingärten sind wohnungsnah verfüg-bar. Kleingärten sind Teil einer wohnungsnahen Infrastruktur. Auf rund 70 Prozent des Frankfurter Stadtgebiets sind Kleingartenanlagen innerhalb von maximal 1000 Meter Luftlinie zu erreichen. Die hier wohnenden Menschen haben einen fußläufigen (bis 300 m) oder einen mit dem Fahrrad erreichbaren (bis 1000 m) Zugang zu Kleingärten in der Nähe ihrer Wohnung.
Eingriffe in Kleingartenanlagen werden kompensiert. Wenn Bestandsparzellen aus wichtigen Gründen entfallen müssen, sind diese Verluste zu dokumentieren und vorausschauend Ersatz zu schaffen. In Ausnahmefällen kann es einen finanziellen Ausgleich geben (Ersatzflächen-fonds). Als Ersatz können an geeigneten Standorten neue Kleingartenanlagen entstehen. Diese sollen frühzeitig geplant und in Betrieb genommen werden.
Da besonders in der Innenstadt kaum Flächen für neue Kleingärten zu finden sind, müssen neue Ersatzanlagen in der Peripherie gut mit dem ÖPNV erreichbar sein. Potenzialflächen werden ausgewiesen. Für die Suche nach Ersatz- und Erweiterungsflächen werden vor allem in der Nähe von Wohnungsbauprojekten Potenzialflächen für neue Kleingartenanlagen festgelegt. Sie werden ämterübergreifend anhand ihrer derzeitigen Nutzung und Eigentumsverhältnisse auf Umsetzbarkeit geprüft.
Frankfurt hat sich entschieden, gestaffelte Orientierungswerte anzusetzen, der Bedarf in dicht bebauten Stadtteilen wird höher, der in Stadtrandlagen niedriger gewertet:
- Einwohnerdichte ≥ 85 EW je ha Orientierungswert 12 m² KG je EW
- Einwohnerdichte ≥ 60 EW je ha Orientierungswert 10 m² KG je EW
- Einwohnerdichte < 60 EW je ha Orientierungswert 8 m²2 KG je EW
Der Wert wurde für jeden Stadtteil gesondert ermittelt; im Ergebnis sind nur 13 der 45 Stadtteile mindestens ausreichend versorgt.
Zusätzlich wurde betrachtet, ob es im Stadtteil Freizeitgärten gibt. Allerdings kann ein Defizit bei den Kleingärten nicht einfach mit einem Bestand an Freizeitgärten verrechnet werden, da die Strukturen dafür zu unterschiedlich sind. Die meisten Kleingärten befinden sich im Besitz der Stadt. Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) besagt, dass sie eine Größe von bis zu 400 Quadratmetern haben dürfen. Die Regeln der Kleingartenordnung und das BKleingG werden von den engagierten Vereinsvorständen vor Ort durchgesetzt.
Freizeitgärten befinden sich im Gegensatz dazu überwiegend in Privatbesitz und haben eine Größe von 800 bis 1000 Quadratmetern, mindestens aber 300 Quadratmeter. Leider gibt es vor Ort keine Interessenvertretung. Für jede Parzelle wird ein einzelner Pachtvertrag zu jeweils unterschiedlichen Konditionen geschlossen.
Des Weiteren wurden die Daten der Nachbarschaft analysiert. Ein rechnerischer Überschuss an Kleingärten in einem Stadtteil kann darauf hinweisen, dass dieser die benachbarten Stadtteile mitversorgt. Dies ist in einer Karte und in einer Tabelle für jeden Stadtteil verzeichnet.
Die zunächst kompliziert erscheinende Berechnung erweist sich in der Praxis als sehr hilfreich. Durch einen Blick in die Karte und die Tabelle lässt sich die Versorgung des Stadtteils schnell und einfach ermitteln.
Wie ist der planungsrechtliche Status der Gärten?
Nach der aktuellen Erhebung ist rund ein Drittel (34 %) der Kleingartenanlagen nicht durch Bebauungspläne rechtsgültig gesichert. Einige Kleingartenanlagen sind bereits seit Jahrzehnten in Nutzung. Die ersten Anlagen wurden im Jahr 1881 gegründet. Zwischenzeitlich haben sich die Umgebung und die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert.
Nahezu jede Kleingartenanlage ist aber über das Bundeskleingartengesetz abgesichert. Im KEK wurden die Kleingartenanlagen herausgefiltert, die in einem besonders unterversorgten Stadtteil liegen. Hier soll die Sicherung über einen Bebauungsplan künftig mit hoher Priorität verfolgt werden. Freizeitgärten sind nur zu rund 7 Prozent planungsrechtlich gesichert.
Wie soll die Zukunft der Gärten aussehen?
Ein elementarer Baustein des KEK war die Beteiligung der Pächter:innen, der Kleingartenvereine und der Kleingarten-Dachverbände. Im Rahmen der Projektarbeit wurden Interviews unter dem Titel "Gartenradio" geführt und als Podcast aufgezeichnet. Im Rahmen von "Gartentischgesprächen" wurden ausgewählte Kleingartenanlagen besucht.
Die Dachverbände unterstützten die Datenermittlung, indem sie die ausgefüllten Fragebögen von ihren Vereinsvorständen einsammelten. Garteninteressierte konnten sich über ein Online-Forum an dem Prozess beteiligen. In diesem Austausch waren beispielsweise Nachbarn, Naturschutzverbände und Urban-Gardening-Gruppen vertreten.
Die Arbeit der Lenkungsgruppe
Die Sitzungen der Lenkungsgruppe hatten eine übergeordnete Bedeutung. In der Zeit zwischen 2019 und 2023 trafen sich die Verbände, die Stadtpolitik und die zuständigen Ämter, um gemeinsam das KEK zu entwickeln. In diesem Kontext wurden die Leitlinien des KEK, die Handlungsfelder sowie Ideen für den Runden Tisch entwickelt. Zudem wurden erste konkrete Maßnahmen ausgewählt. Insgesamt waren 13 städtische Ämter an dem Prozess beteiligt.
Eine erste Basis des KEK bildete die Festlegung der vier Leitlinien:
- Kleingärten sind wertvolles Stadtgrün, sie machen Frankfurt lebenswert.
- Die Versorgung der Kleingärten ist auch in Zukunft gesichert.
- Unterschiedliche Bedürfnisse zum Gärtnern finden die jeweils angemessenen Angebote
- Das Kleingartenwesen wird kooperativ organisiert.
Wie kann die Stadt neue Flächen schaffen?
Bislang ungenutzte, ausgewiesene Kleingartenflächen
Über den jetzigen Kleingartenbestand hinaus sind weitere Flächen im Frankfurter Stadtgebiet über einen Bebauungsplan als (Dauer-)Kleingärten festgesetzt. Diese Flächen werden derzeit jedoch nicht als Kleingärten genutzt, obwohl die planungsrechtlichen Voraussetzungen dazu vorliegen. Gründe sind, dass die Bebauungspläne zum Teil aus den 1950er- oder 1980er-Jahren stammen, ausgehend von der seinerzeit hohen Nachfrage, die zwischenzeitlich rückläufig war. Jetzt ist der Bedarf wieder sehr hoch, die Wartelisten sind lang. Brachen, Ackerflächen, Grünland oder Gehölzflächen, die verfügbar sind und ökologisch vertretbar für eine Neuanlage genutzt werden können, wurden ausgewählt.
Entwicklungspotenzial für Kleingärten: 32 Hektar Fläche
Mit Blick auf eine mögliche Umwandlung zu Kleingärten konnten 32 Hektar Fläche identifiziert werden. Hierfür wurden Flächen im städtischen Besitz ausgewählt, die keine hohe Lärmbelastung haben, nicht im Landschaftsschutzgebiet II, in einem Überschwemmungsgebiet und in Gewässerschutzzonen liegen, und die sich über die Jahrzehnte nicht in ein Biotop entwickelt haben. Außerdem dürfen diese Flächen nicht auf potenziellem Bauland oder Land für geplante Verkehrswege liegen. Sie dürfen nicht unerreichbar mit dem ÖPNV sein und sind augenscheinlich nicht bereits als gut funktionierende Freizeitgärten genutzt.
Neuanlage von Kleingartenanlagen bei geplanten Wohnquartieren
Werden neue Wohnquartiere gebaut, sollen künftig auch die Neuanlage von Kleingartenanlagen mit geplant und dabei die erarbeiteten Orientierungswerte von 8, 10 oder 12 Quadratmeter pro Einwohner berücksichtigt werden. Grundlage hierfür sind auch die Ergebnisse der Versorgungskarte zu Stadtteilen mit Defiziten, wenn diese nicht durch Nachbar-Stadtteile oder vorhandene Freizeitgärten im Stadtteil abgemildert werden können.
Mehr Parzellen durch Teilung und Verkleinerung
Ist ein Stadtteil stark unterversorgt, sollen Kleingärten im Bebauungsplan vorgesehen werden. Ist der Raum hierfür zu begrenzt, können mehr Gemeinschaftsgärten, Mietergärten oder Urban Gardening eine Lösung sein. In Einzelfällen können zu große Parzellen auch geteilt und verkleinert werden. Frankfurt besitzt dafür allerdings nur geringes Potenzial: Nur 1 Prozent des Parzellenbestandes ist größer als 500 Quadratmeter.
Keine Erweiterung von Freizeitgärten
Während Kleingartenflächen erweitert werden sollen, trifft das auf Freizeitgärten nicht zu. Ihre Gesamtfläche soll nicht weiterwachsen. Das liegt zum einen an der Größe von 800 bis 1000 Quadratmeter pro Parzelle, zum anderen an häufigen illegalen Nutzungen und vielen brachliegenden Grundstücken. Vielmehr gilt es, die bestehenden Mängel zu beseitigen und so die bereits vorhandenen Potenziale besser zu nutzen.
Was ist für Frankfurts Gartenkultur konkret zu tun?
Handlungsfelder und Maßnahmen
Aus der Analyse der Rahmenbedingungen und den vorgetragenen Wünschen und Sorgen aus den Beteiligungen entstanden die Handlungsfelder des Kleingartenentwicklungskonzeptes:
- Kommunikation,
- Versorgung mit Kleingärten,
- Ökologie und Klima,
- Öffnung der Anlagen,
- Abfallentsorgung.
Aus diesen Handlungsfeldern wurden konkrete Maßnahmen entwickelt:
〉> Handlungsfeld Kommunikation:
Einrichten eines Runden Tischs
Die beteiligten Vereine haben bereits das Thema der Überarbeitung der Frankfurter Kleingartenordnung von 1999 eingebracht. Es besteht der Wunsch, diese Ordnung gemeinsam mit der Stadtverwaltung zu aktualisieren. Die zu behandelnden Themen umfassen beispielsweise die Regenwasserspeicherung für die Bewässerung der Kulturen sowie die Berücksichtigung klimaangepasster Nutzungsformen. Dazu zählen beispielsweise Solarpanels für den Betriebsstrom, etwa des Rasenmähers, sowie Gemeinschaftszisternen für Brauchwasser.
〉> Handlungsfeld Versorgung mit Kleingärten: Entwickeln eines Flächenpools für neue Kleingartenanlagen
Für mögliche neue Kleingartenanlagen wurden stadtweit potenzielle Flächen gesichtet. 32 Hektar Flächen bergen gute Chancen für eine Umnutzung. Vorrangig in unterversorgten Stadtteilen und deren Nachbar-Stadtteilen sollen diese ausgewiesenen Potenzialflächen künftig differenziert überprüft werden. Das Stadtplanungsamt, das Umweltamt und das Grünflächenamt suchen bei Bedarf aus diesem Flächenpool geeignete Flächen für einen Kleingartenersatz oder eine Kleingartenerweiterung aus.
〉> Handlungsfeld Ökologie und Klima: Verbesserung des Wassermanagements und Pilotprojekt "Waldgarten"
Verbesserung des Wassermanagements
Die Kleingartennutzung, zum Beispiel am Rand von Gewässern, kann punktuell zu Konflikten mit dem Umweltschutz, dem Arten- und Biotopschutz sowie der Anpassung an den Klimawandel führen. Insbesondere der Erhalt und die Verbesserung der Gewässerrandstreifen (Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 38) sowie der Uferbereiche (Hessisches Wassergesetz (HWG) § 12) erfordern Beachtung. In den drei betroffenen Schwerpunkträumen liegt der Fokus auf dem Gewässerschutz. In Zusammenarbeit mit den Kleingartenvereinen sollen hier Anlagen zum Wasserrückhalt gebaut und Gewässerabschnitte verbreitert oder renaturiert werden.
Pilotprojekt "Waldgarten":
Streuobstwiese kombiniert mit Gemüsegarten
Für die Anlage eines Waldgartens braucht es mehr Fläche als für eine klassische Kleingartenparzelle. Als Standort könnten Flächen aus dem Flächenpool oder eine Gruppe von Freizeitgärten genutzt werden. Bisherige Pilotprojekte dazu gibt es in Berlin und Kassel, begleitet von der Universität Potsdam. In Frankfurt ist besonders die Kombination von Streuobstbeständen mit gärtnerischer Nutzung interessant. Streuobstbestände werden immer seltener professionell bewirtschaftet, sind aber ein wichtiger Bestandteil der städtischen Kultur-Landschaft. Die kombinierte Nutzung sorgt für frisches Obst vom Baum, für Beeren vom Strauch, Gemüse und Kräuter vom Feld und erhöht gleichzeitig die Artenvielfalt.
〉> Handlungsfeld Entsorgung:
Müllentsorgungskonzept für die Frankfurter Kleingärten
In einigen Kleingartenanlagen und ihrem Umfeld sind Probleme mit illegalen Müllablagerungen bekannt. Einerseits sind die Vereine sehr bemüht, wilde Ablagerungen von Müll zu entsorgen. Andererseits gibt es auch Beschwerden von Anwohner:innen, dass Kleingärtner:innen ihren Müll an Straßenrändern und auf Parkplätzen entsorgen. Der Verbleib von Grünschnitt und Müll aus Kleingartenanlagen oder ihrer Nachbarschaft muss verbindlich geregelt werden. Grundsätzlich sind Pächter:innen und Vereine für die Entsorgung von Müll selbst verantwortlich. Am Runden Tisch entwickeln Vereine/Verbände, die Frankfurter Entsorgungsbetriebe und das Grünflächenamt gemeinsam ein Entsorgungskonzept für die Frankfurter Kleingärten.
〉> Handlungsfeld Öffnung der Anlagen:
Schaffung von zusätzlichem Grünraum für Alle
Viele Frankfurter Kleingartenanlagen sind sehr attraktiv – zum Beispiel, wenn entlang der Hauptwege Staudenbeete blühen. Diese "Paradiese hinter dem Gartenzaun" sind jedoch für Außenstehende kaum erlebbar, denn so offen die Gartenanlagen nach innen sind, so abgeschottet sind sie oft nach außen.
Auf konkreten Flächen gibt es aktuell folgende Vorschläge für mögliche Maßnahmen:
- Es wird eine neue Querverbindung durch eine Kleingartenanlage vorgeschlagen. So kann ein Wohnquartier besser an öffentliche Grünflächen und Spielangebote angebunden werden.
- Es sollen attraktive Grünverbindungen an einer bestehenden Kleingartenanlage entstehen. Dazu gehört ein Wiesensaum sowie eine Aufwertung der Zäune und Heckenpflanzung.
- Die Kleingartenanlagen sollen in Stadtteilen mit Grünflächenmangel stärker öffentlich genutzt werden, um das Erholungsangebot zu verbessern. Erste Projekte können von den Vereinen und von der vorhandenen Gastronomie ausgehen.
Ausblick: Wie es weitergeht.
Mit dem Beschluss des KEK durch die Stadtverordneten sind die Ziele und Maßnahmen des KEK verbindlich geworden. Gleichzeitig stehen nunmehr jährlich 150.000 Euro für die Umsetzung von Projekten zur Verfügung. Der Runde Tisch hat sich bereits zusammengefunden. Vertreter:innen der Dachverbände und des Grünflächenamtes haben sich getroffen, um gemeinsam einen Entwurf für eine aktualisierte Kleingartenordnung auszuarbeiten.
Außerdem sind sie zu einer Ortsbegehung zusammengekommen, um an konkreten Beispielen zu besprechen, welche Öffnungen der Kleingartenanlagen in Frage kommen. Dabei war es den Beteiligten besonders wichtig, dass die Maßnahmen sich modular auf verschiedene Vereine übertragen lassen. Je nach Thema können noch "Spezialistinnen und Spezialisten" zu den Gesprächen eingeladen werden.
Die Runden Tische verlaufen sehr konstruktiv und beschleunigten den Austausch untereinander. Es ist schön zu sehen, dass die Fokussierung auf definierte Maßnahmen zügig zu konkreten Lösungen führt.
Eine Kurzfassung des KEK mit dem Titel: "Die große Lust am Gärtnern" mit allen Ergebnissen ist bei der Stadt Frankfurt unter https://frankfurt.de/themen/umwelt-und-gruen/aktivitaeten/gaertnern/kleingaerten/kleingartenentwicklungskonzept als Broschüre (PDF) im Internet abrufbar.
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