UNESCO

Friedhofskultur in Deutschland ist immaterielles Kulturerbe

Unesco-Weltkulturerbe Friedhöfe
Mit der Ernennung ist die Verpflichtung verbunden, die Friedhofskultur in Deutschland nicht nur zu pflegen und zu bewahren, sondern auch zeitgerecht zu gestalten und weiterzuentwickeln. Foto: Initiative Kulturerbe Friedhof

Die Friedhofskultur in Deutschland ist immaterielles Kulturerbe. Auf Empfehlung der Deutschen UNESCO-Kommission hat die Kultusministerkonferenz im März die Aufnahme in das bundesweite Kulturerbe-Verzeichnis beschlossen.

Damit würdigt die Bundesrepublik den identitätsstiftenden, lebendigen und vielschichtigen Wert der Friedhofskultur für die Gesellschaft, und das nicht nur in kultureller Hinsicht, sondern beispielsweise auch unter sozialen und historischen Aspekten oder in Bezug auf Klimaschutz, Integration und Völkerverständigung.

"Diese Ernennung ist vor allem auch eine große Anerkennung für unsere Arbeit als Friedhofsgärtner, ohne die das Friedhofswesen nicht denkbar ist", erklärte Birgit Ehlers-Ascherfeld, Vorsitzende des Bundes deutscher Friedhofsgärtner (BdF) im Zentralverband Gartenbau (ZVG). Der BdF war Mitglied der Initiative Kulturerbe Friedhof, die den entsprechenden Antrag bei der UNESCO gestellt hat.

Detaillierte Informationen zum Inhalt des Erbes, aber auch der Antrag selbst, stehen auf der neu gestalteten Internetseite www.kulturerbe-friedhof.de. Mit der Ernennung ist zugleich die Verpflichtung verbunden, die Friedhofskultur in Deutschland nicht nur zu pflegen und zu bewahren, sondern auch zeitgerecht zu gestalten und weiterzuentwickeln. Die bundesweiten Aktivitäten wird künftig das "Kuratorium Immaterielles Erbe Friedhofskultur in Deutschland" koordinieren.

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