Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser

von:
Bereits in den 1960er Jahren wurde das Instrument des Parkpflegewerks entwickelt, um in der Nachkriegszeit die Denkmalwürdigkeit von Gartendenkmalen nachhaltig zu sichern, Pflege und Unterhalt zu begründen und für die Wissenschaft ein praxisnahes Planungs- und Steuerinstrument zur Verfügung zu stellen.

Im Jahr 1990 stellte der AK Historische Gärten der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur, DGGL, methodische Leitlinien für das "Parkpflegewerk" auf und trug so maßgeblich zur Etablierung der Gartendenkmalpflege bei. Heute wird häufig der Begriff "gartendenkmalpflegerische Zielplanung" eingesetzt, der durch die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau, FLL, in ihren Fachberichten verwendet wird.

Wesentlich für das Parkpflegewerk ist die genaue Kenntnis der historischen Entwicklung der Anlage, ihre kunsthistorische Bewertung sowie die Aufstellung von Planungszielen mit den entsprechenden Pflegemaßnahmen. Insbesondere der Nutzungsdruck (etwa durch Veranstaltungen) sowie der Klimawandel machen den empfindlichen Gartendenkmalen schwer zu schaffen. Viele Gründe, diese wertvollen Grünanlagen und Biotope ausreichend mit finanziellen Mitteln und qualifiziertem Personal auszustatten.

Mit besten Grüßen,
Ihre Mechthild Klett

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M. A. Mechthild Klett
Autorin

Stadt+Grün, Redaktionsleiterin

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