Grünschnitt

Gartenabfälle überdüngen Böden

Grünschnitt, Gras, und Laub, derer sich Gartenbesitzer entledigen möchten, gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur und auf kommunalen Grünflächen entsorgt werden. Oft wird die Meinung vertreten, man füge der Natur keinen Schaden zu, da es sich um verrottbares Material handelt. Was banal klingt ist jedoch kein Kavaliersdelikt. "Diese Art der Entsorgung ist illegal. In den Pflanzenabfall-Verordnungen der Länder ist vorgeschrieben, dass Gartenabfälle ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Pflanzliche Abfälle sind entweder - wie der übrige Müll - dem öffentlichen Entsorgungsträger zu überlassen oder können im eigenen Garten kompostiert werden", sagte Prof. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Denn Wald- und Grünflächen der freien Natur sind in der Regel eine gut abgestimmte Lebensgemeinschaft. "Bringt man zusätzliche Komponenten in dieses Gleichgewicht ein, verändert sich das Nährstoffangebot und die sensiblen Ökosysteme werden langfristig gestört", erklärt Jessel. "Die Verrottung der Pflanzen sorgt für einen verstärkten Nährstoffeintrag", so die BfN-Präsidentin.

Damit wird die Zusammensetzung der Böden empfindlich gestört. Pflanzen, die auf nährstoffarmen Böden zurechtkommen wie Veilchen oder viele Wiesenblumen werden durch Nährstoff liebende Allerweltspflanzen wie Brennnesseln oder Brombeersträucher vertrieben. Mit Sorge beobachtet das BfN auch, dass mit der illegalen Entsorgung auch gebietsfremde Pflanzenarten in die freie Natur eingebracht werden, die die Lebensgemeinschaften im Wald, am Waldrand oder in Schutzgebieten negativ beeinflussen können. Nicht selten treiben auch Wurzelreste mancher Gartenpflanzen wieder aus und verdrängen somit die ursprüngliche Pflanzenwelt. Die rechtlichen Vorgaben können je nach Land und Kommune unterschiedlich sein. Im Einzelnen gibt die örtlich zuständige Behörde gerne Auskunft.

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