Kommentar

Grünes Beiwerk

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Sind Stadtgrün und Freiraum tatsächlich wesentliche Bestandteile unserer Städte, wenn deren Stellwert in den Stadtentwicklungsstrategien bis heute nur selten deutlich wird? Zwar wurden bereits vor zehn Jahren in der Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt ganzheitliche Strategien und ein abgestimmtes Handeln aller am Prozess der Stadtentwicklung beteiligten Personen und Institutionen gefordert. Neu und zukunftsweisend begegnet uns dieses Ansinnen derzeit regelmäßig bei der Aufstellung integrierter Stadtentwicklungskonzepte in unseren Städten. Allerdings bedarf es noch immer eines großen Engagements Einzelner aus den kommunalen Grünflächenverwaltungen, die Belange von Stadtgrün und Freiraum in den Stadtentwicklungsprozessen zu verankern. An zentralen Stellen finden sich diese Belange verbunden mit den Begriffen "grüne und blaue Infrastruktur" oder "doppelte Innenentwicklung" allerdings nur, wenn gleichzeitig aufgeschlossene Kolleginnen und Kollegen der Stadtplanung oder eine besonders aktive Stadtgesellschaft diese Themen mit ausreichender Priorität platzieren. Hier ist die Bundes- und Landesgesetzgebung gefragt, denn die Freiraum- und Stadtgrünentwicklung bedarf einer ausdrücklichen und im Sinne einer ganzheitlichen Stadtentwicklung umfassenden Aufnahme in die jeweiligen Baugesetzgebungen des Bundes und der Länder.

Unabhängig davon, sind eigene Strategien und Konzepte, Pläne und Visionen für das Stadtgrün der Zukunft gefragt. Wie Freiraum und Umwelt sich in unseren Städten entwickeln, hierfür tragen die kommunalen Fachverwaltungen Verantwortung. Deshalb müssen wir uns auf den Weg machen, aktiv Beiträge zur grünen und nachhaltigen Stadtentwicklung gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern zu entwickeln. Dies gilt trotz der gern zitierten Sachzwänge, die von Personalmangel bis zur nicht zu bewältigenden Aufgabenvielfalt reichen. Wir, die Vertreterinnen und Vertreter der Grünflächenverwaltungen, sind gefordert, aktive Beiträge zur Diskussion und Entwicklung der Stadt von morgen zu leisten - die lebenswerte Zukunftsstadt braucht mehr Stadtgrün. Dies entbindet den Gesetzgeber selbstverständlich nicht, die Belange des Stadtgrüns und deren Umsetzung als Pflichtaufgabe in den jeweiligen Gesetzen aufzunehmen und deutlich zu formulieren.

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Dipl.-Ing. Rüdiger Dittmar
Autor

Leiter Amt für Stadtgrün und Gewässer, Leipzig und Vizepräsident der GALK

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