EU-Kommission

Grünflächen sollen rechtsverbindlich bis 2040 um drei Prozent wachsen

Ökosysteme Grünflächen
Nach Vorstellungen der Europäischen Kommission soll es bis 2030 keinen Verlust von öffentlichen Grünflächen mehr geben. Aktuell wird die neue Verordnung im Umweltausschuss des Europaparlaments verhandelt. Dort stehen mit höheren Quoten für das Grün noch ambitioniertere Ziele und Verpflichtungen für die Mitgliedsstaaten auf der Agenda. Foto: Ikar.us, Creative Commons BY-SA. 3.0

Durchbruch für die grüne Infrastruktur: Die Europäische Kommission hat rechtsverbindliche Ziele zu Ökosystemen in der Stadt vorgelegt. Nach dem Nature Restoration Law darf es in Städten bis 2030 keinen Nettoverlust an städtischer Grünfläche geben, etwa bei Stadtwäldern, Parks und Gärten, Stadtbauernhöfen, Alleen, städtischen Wiesen und Hecken. Auch die städtische Baumüberschirmung darf bis 2030 netto nicht schrumpfen.

Stattdessen sollen städtische Grünflächen bis 2040 um insgesamt 3 Prozent wachsen. Bis 2050 sollen sie um weitere 5 Prozent zunehmen. Mindestens 10 Prozent der Stadtfläche muss dann über eine Baumbedeckung verfügen. Grüne Infrastruktur und naturbasierte Lösungen sollen in die Stadtplanung einbezogen und grüne Infrastruktur wie grüne Dächer und Wände in die Gestaltung von Gebäuden integriert werden.

Die Europäische Union beabsichtigt, die Fläche der Grünflächen und der Baumbedeckung in den Städten ab dem Inkrafttreten der neuen Verordnung effektiv zu überwachen: Zum Einsatz kommen dabei unter anderem elektronische Datenbanken und geografische Informationssysteme, Daten und Dienste aus Fernerkundungstechnologien sowie aus der Erdbeobachtung (Copernicus-Dienste). Die EU-Staaten müssen der EU-Kommission mindestens alle drei Jahre die Fortschritte bei der Umsetzung der Verordnung genau belegen.

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