Grundstückseigentümer beauftragte Dritten

Haftung für Schäden beim Nachbarn durch Baumfällarbeiten

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Im rechtskräftigen Hinweisbeschluss des OLG Hamm vom 02.10.2025 i.V.m. dem Beschluss vom 27.10.2025 – 7 U 35/25, BeckRS 2025, 33718 = NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW) geht es um die Haftung eines Grundstückseigentümers für Schäden an einem auf dem Nachbargrundstück abgestellten Fahrzeug bei Beauftragung eines Dritten mit Baumfällarbeiten.

Im Mittelpunkt der Entscheidung…

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