Grundstückseigentümer beauftragte Dritten
Haftung für Schäden beim Nachbarn durch Baumfällarbeiten
von: Ass. jur. Armin BraunIm rechtskräftigen Hinweisbeschluss des OLG Hamm vom 02.10.2025 i.V.m. dem Beschluss vom 27.10.2025 – 7 U 35/25, BeckRS 2025, 33718 = NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW) geht es um die Haftung eines Grundstückseigentümers für Schäden an einem auf dem Nachbargrundstück abgestellten Fahrzeug bei Beauftragung eines Dritten mit Baumfällarbeiten.
Im Mittelpunkt der Entscheidung…





