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Im rechtskräftigen Urteil des LG Arnsberg vom 18.03.2020 - I-2 O 473/19 - geht es um die Haftung der Kommune als Baumeigentümerin eines Straßenbaums für durch Baumumsturz von einer Weide verursachte Schäden an einem geparkten Fahrzeug. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:Am 13.01.2019 stürzte ein Straßenbaum, eine etwa 16 Meter hohe Weide, auf das geparkte Fahrzeug der Klägerin und beschädigte dieses. Die beklagte Stadt hatte die Weide regelmäßigen Sichtkontrollen unterzogen, so zuletzt vor dem Schadeneintritt ohne Befund am 26.11.2018, also...