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Im rechtskräftigen Urteil des LG Düsseldorf vom 26.11.2019 - 2b O 45/17 - geht es um die Haftung der Kommune als Baumeigentümerin eines Straßenbaums für durch Astabbruch von einem Bergahorn verursachte Schäden an einem auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellten Fahrzeug. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:Am 07.08.2016 fiel bei Windstille von einem Straßenbaum, einem Bergahorn, ein Ast herunter und beschädigte das auf dem angrenzenden öffentlichen Parkplatz abgestellte Fahrzeug des Klägers. Die beklagte Stadt hatte den Baum zuletzt vor...