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Das OLG Koblenz hat durch Urteil vom 12.07.2018 - 1 U 14/18 - (ohne Entscheidungsgründe, da abgekürzt gemäß §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 ZPO) ein nach Beweisaufnahme durch Einholung eines Sachverständigengutachtens Klage stattgebendes Urteil des LG Bad Kreuznach vom 15.12.2017 - 4 O 10/16 - bestätigt. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger ist Grabnutzungsberechtigter einer von circa 20 Grabstellen, die am 31.03.2015 beim Orkan "Niklas" durch eine über 200 Jahre alte umgestürzte Eiche auf einem städtischen Friedhof...