Hoher Begrünungs- und geringer Versiegelungsgrad gefordert
"Gestaltungssatzung Freiraum und Klima" in Frankfurt am Main
von: Klimareferat Stadt Frankfurt am Main Lara-Maria MohrDenn als dicht bebaute Großstadt ist Frankfurt vom städtischen Hitzeinseleffekt betroffen und hat in den letzten Jahren gleich mehrere traurige Rekorde eingefahren. 2018 war sie mit 12,9 Grad Celsius im Jahresmittel die heißestes Stadt Deutschlands, 2019 wurde die bis dato höchste Temperatur in Hessen gemessen: 40,2 Grad Celsius (mittlerweile an anderer Stelle überboten). Und angesichts des Klimawandels sind die Aussichten für die Zukunft nicht rosig, sondern eher fiebrig rot (s. Abb. 1).
Um dem entgegenzuwirken benötigt es mehr Grün und Blau. Das heißt, Begrünung in allen Dimensionen und einen bewussten und verantwortungsvollen Umgang mit Wasser in der Stadt. Konkret gilt es, Flächen auf dem Boden zu entsiegeln und zu begrünen, Fassaden und Dächer zu bepflanzen sowie Zisternen und Versickerungsmulden anzulegen. Die Pflanzen bringen Verdunstungskühle und somit mehr Lebensqualität, die Regenwasserspeicher und offenen Böden beugen Schäden durch Starkregenereignisse vor. Verschattete Flächen verhindern ein zu starkes Aufheizen von Gebäuden und Wegen, und Trinkbrunnen sorgen für Abkühlung unterwegs.
Die Stadt selbst arbeitet in vielerlei Hinsicht auf eine Verbesserung der Situation hin. So beschloss die Stadtverordnetenversammlung bereits 2014 die erste "Anpassungsstrategie an den Klimawandel", die Ziele, Strategien und Maßnahmen für die nächsten Jahre festlegte. Die Strategie wurde 2022 novelliert und wird derzeit in Form eines "Umsetzungsplans" konkretisiert. Zahlreiche Maßnahmen daraus sind bereits realisiert, weitere noch in der Umsetzung, wozu beispielsweise eine klimaangepasste Stadtplatzgestaltung gehört. Es entstand ein kommunaler Leitfaden, der für neue Plätze angewendet wird. Auf dieser Grundlage baut Frankfurt außerdem seine heißesten Bestandsplätze Stück für Stück klimaangepasst um.
Gleichzeitig pflanzte die Kommune 2023 und 2024 rund 3200 neue Bäume, um die Trockenschäden der letzten Jahre auszugleichen und mehr Grün im öffentlichen Raum zu schaffen. Zahlreiche weitere Pflanzungen werden folgen. Bestehende Grünflächen lässt die Stadt weniger häufig mähen, um somit wichtige Räume für Biodiversität zu schaffen. Neue, klimawandelresistente Baumarten entsprechend der "Frankfurter Baumliste" werden gepflanzt und es wird auf eine größere Varianz Wert gelegt. Bäume - und wo das nicht möglich ist Sonnenschirme - werden gezielt auch auf Kinderspielplätzen platziert. Auch das öffentliche Trinkbrunnennetz wächst. Mittlerweile sind im Stadtgebiet 25 Orte zur Erfrischung dieser Art zu finden.
Städtische Gebäude müssen Vorgaben erfüllen, die sich aus den selbst auferlegten "Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen" ergeben. Hier geht es sowohl um Gebäudebegrünung als auch um technische Vorgaben, wie Verschattung oder Nachtlüftungsklappen.
Prozesse, die bei extremer Hitze gestartet werden, sind im Klimawandelaktionsplan (KWAP) festgehalten, der ebenfalls stetig erweitert wird. Ganz neu ist das Projekt der "Klimalots:innen": Hier wurden Multiplikator:innen aus der Stadtbevölkerung geschult, um in ihren Stadtteilen für Aufklärung zu sorgen und Wissen zum richtigen Verhalten bei Hitze oder bei Notfällen zu vermitteln.
Fördern und Fordern
Seit 2018 gibt es darüber hinaus ein Förderprogramm, welches Privatpersonen und Unternehmen motiviert, aktiv zu werden, da diese einen Großteil der Stadtfläche besitzen. Um für einen gewissen Anreiz im Bestand zu sorgen wurden unter dem Titel "Frankfurt frischt auf" Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Hofbegrünungen und Regenwasserspeicher mit 50 Prozent der Kosten bezuschusst. Aber der Dringlichkeit des Klimawandels kann ein Förderprogramm allein nicht begegnen.
SUG-Stellenmarkt



Deswegen gibt es Verpflichtungen. In jüngeren Bebauungsplänen sind Vorgaben zur Dach- und Fassadenbegrünung für Neubauvorhaben zwar längst Standard, jedoch nicht im unbeplanten Innenbereich, im Geltungsbereich älterer Bebauungspläne und im Bestand. Insgesamt reicht das nicht, um den (Privat-)Bestand schnell genug anzupassen und klimafit zu machen.
So entstand bereits 2018 im Umweltamt, Sachgebiet Stadtklima / Klimawandel die Überlegung, mit einer Gestaltungssatzung Abhilfe zu schaffen. Dieses rechtliche Werkzeug, welches sich aus dem Bauordnungsrecht ableitet (§ 91 HBO), kann – ausreichend begründet – Vorgaben für die Grundstücksfreiflächen und die äußere Gestaltung baulicher Anlagen im gesamten Stadtgebiet festsetzen. Gesagt, getan.
Vertretungen aus dem Umweltamt, dem Grünflächenamt, der Bauaufsicht, dem Stadtplanungsamt und dem Amt für Bauen und Immobilien erarbeiteten den Entwurf einer solchen Satzung, bauten alles ein, was zu diesem Zeitpunkt "state of the art" war und legten es den politischen Gremien vor. Ein Wahlkampf, eine Wahl und zahlreiche intensive Diskussionen und Überarbeitungsrunden später wurde die "Gestaltungssatzung Freiraum und Klima" im März 2023 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und trat am 10. Mai des Jahres in Kraft.
Frankfurt am Main hat das Instrument der Gestaltungssatzung nicht erfunden und war auch keineswegs die erste Stadt, die Vorgaben zur Begrünung macht. So ist beispielsweise die Münchner Satzung seit 1996 in Kraft und oft zitiert. Dennoch hat die Mainmetropole Neuland betreten. Das fällt bereits mit dem Titel auf, der mit dem Begriff "Klima" eine klare programmatische Zielsetzung formuliert.
Außergewöhnlich ist zudem die umfassende Verpflichtung zu Grün in allen Dimensionen und die Ausgestaltung im Detail. Zum Vergleich: Die Aachener Satzung von 2017 macht beispielsweise Vorgaben zu Dächern, nicht aber zu Fassaden. Das soll sich dort ändern und viele andere Städte schauen auf das Beispiel Frankfurt am Main.
Dafür wurde zusammen mit dem beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) angesiedelten Fachzentrum Klimawandel und Anpassung im Anschluss an den Beschluss in Frankfurt ein Praxisleitfaden entwickelt, der die Entstehungsgeschichte der Satzung, rechtliche Einschätzungen zu einzelnen Vorgaben und praktische Hinweise für die Umsetzung umfasst.
Die Rechtseinschätzung wurde vom Informationsdienst Umweltrecht e. V. (IDUR) vorgenommen. Das gebündelte Wissen soll anderen – nicht nur hessischen – Kommunen helfen, ähnliche Satzungen zu erstellen. Die konkrete Ausgestaltung hängt dabei von den Spielräumen der eigenen Landesbauordnung ab. Diese berücksichtigend, darf Frankfurt gerne als Vorlage dienen.
Räumlicher und sachlicher Geltungsbereich
Die Frankfurter Satzung gilt für alles, was von der Sonne berührt wird, sowie für Tiefgaragen und andere unterirdische Gebäudeteile. Im Satzungstext selbst steht: "für die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke einschließlich der unterbauten Freiflächen". Sie ist anzuwenden bei der Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Gebäuden oder Gebäudeteilen, wenn diese genehmigungspflichtig sind. In der Praxis heißt das, immer dann, wenn ein Bauantrag gestellt werden muss – und das im gesamten Stadtgebiet und von allen, egal ob Privatperson, Unternehmen oder öffentliche Stelle.
Darüber hinaus gilt sie aber auch, wenn die Vorhaben genehmigungsfrei oder genehmigungsfreigestellt sind. Das bedeutet, auch wenn für die Erneuerung von Dachteilen, für den Bau eines Fahrradschuppens oder einer Terrassentrennwand kein Bauantrag gestellt werden muss und auch keine Anzeigepflicht gilt, müssen die Vorgaben der Satzung erfüllt sein. Dies bedeutet eine zusätzliche Sorgfaltspflicht, die Verantwortliche zu beachten haben.
Die Vorgaben gelten jeweils für das Bauteil oder den Teilbereich einer Fläche, die in direktem baulichem Zusammenhang steht. Wenn ein Gebäude aufgestockt wird, so ist die Satzung auf das Dach anzuwenden, aber nicht auf die unveränderte Fassade darunter. Ein Anbau muss eine grüne Fassade erhalten, es ist aber keine Umgestaltung des gesamten Hofs nötig, obwohl dort nun ein Stück fehlt. Ein qualifizierter Freiflächenplan sorgt für Verbindlichkeit und muss bei genehmigungspflichtigen Vorhaben und darüber hinaus auf Anfrage vorgelegt werden.

Bestehende Vorgaben aus Bebauungsplänen oder örtlichen Denkmalschutzbestimmungen gelten unabhängig von der Satzung weiter. Nur die Bereiche, die nicht bereits von einer bauplanungsrechtlichen Vorgabe betroffen sind, werden durch die Satzung geregelt. Wer sich nicht an die Satzung hält, kann mit Ordnungswidrigkeitstrafen rechnen. Vorher ist es aber ebenfalls möglich, eine Ausnahmeregelung zu erwirken – gegebenenfalls müssen in diesem Fall kompensierende Ersatzmaßnahmen umgesetzt werden.
Für die Umsetzung und Kontrolle all dessen ist die Bauaufsicht Frankfurt am Main zuständig und steht von Beginn an beratend zur Seite. Eine begleitende Broschüre erläutert die Regelungen der Satzung und gibt darüber hinaus einen technisch-fachlichen Überblick, wie eine Gebäudebegrünung und eine klimaangepasste Gestaltung umgesetzt werden. Die Broschüre ist online abrufbar und bietet zahlreiche positive Beispiele, Umsetzungstipps und Pflanzenlisten (s. Quellenverzeichnis).
Die Satzung selbst beinhaltet vier Regelungsbereiche mit jeweils mehreren Abschnitten, die im Folgenden näher erläutert werden: Grundstücksfreiflächen, Stellplätze und Garagen, Gestaltung von Dächern und Gestaltung von Fassaden.
Freiflächen, Stellplätze und Garagen
Der Paragraf zur "Gestaltung der Grundstücksfreiflächen" legt fest, dass diese grundsätzlich unversiegelt und begrünt sein sollen. Mit Begrünung ist eine dauerhafte Bepflanzung bestehend beispielsweise aus Bäumen, Stauden, Sträuchern oder Wiesenflächen gemeint. Kies, Schotter, Rasengittersteine, Folien und ähnliche Materialien sind damit ausgeschlossen.
Pro angefangene 200 Quadratmeter ist ein standortgerechter Laubbaum zu pflanzen (s. Abb. 6). Er muss einen Mindeststammumfang von 14 Zentimetern haben. Bei einer Grundstücksfläche kleiner als 50 Quadratmeter besteht noch keine Pflanzpflicht, da hier ein Baum oft nicht genügend Raum zum Wachsen hat. Außerdem sind auf 10 Prozent der Grundstücksflächen standortgerechte Sträucher zu pflanzen. Vorhandene Bäume und Sträucher werden angerechnet und müssen darüber hinaus bei Bauarbeiten – auch auf angrenzenden Grundstücken – besonders geschützt werden.
Der Kernabsatz der Satzung schreibt die Herstellungsart der Freiflächen vor:
"Die Grundstücksfreiflächen sind wasserdurchlässig zu belassen oder herzustellen. Zulässig befestigte Flächen sind so herzustellen, dass Niederschläge entweder versickern, verdunsten, gesammelt werden oder in angrenzende Pflanzflächen abfließen können."


Dabei ist klar, dass Mülltonnenstellplätze, Terrassen und auch Feuerwehrstellflächen auf Grund ihrer Funktionalität nicht in Gänze "überwachsen" werden können. Hier ist darauf zu achten, dass Versiegelungen möglichst gering ausfallen und dort anfallendes Wasser anderweitig in den Kreislauf einfließt, zum Beispiel durch ein Gefälle in das benachbarte Grün.
Versiegelungen für Stellplätze sind außerdem durch Begrünungen gutzumachen. Je vier angefangener Stellplätze ist ein Baum zu pflanzen, damit die Oberfläche und die parkenden Autos verschattet werden. Dächer von Carports, Garagen und Nebenbauten sind mit einer Vegetationstragschicht von mindestens acht Zentimetern zu begrünen. Tiefgaragen und andere unterirdische Bauteile sind niveaugleich mit dem restlichen Gelände zu planen und mit einer mindestens 0,8 Meter hohen Vegetationstragschicht auszuführen. Sollen an dieser Stelle Bäume gepflanzt werden, so ist in einem Radius von mindestens 2,5 Metern um den Baum die Bodenschicht auf mindestens 1,2 Meter zu erhöhen.
Dächer und Fassaden
Alle anderen Dächer sind, sofern sie flach geneigt sind, mit einer mindestens 12 Zentimeter hohen Substratschicht plus Drainageschicht zu begrünen. Auch hier gibt es definierte Ausnahmen, zum Beispiel für Bereiche mit technischen Anlagen sowie für Dächer mit statischen Mängeln. Letzteres greift hauptsächlich bei Bestandsgebäuden. Dann sind alternativ mehr Bäume und Sträucher oder eine Fassadenbegrünung vorzusehen.
Die Kombination mit Solaranlagen wird begrüßt. Die Broschüre zur Satzung und die städtische "Leitlinie Solaranlagen auf Gründächern" erläutern, wie die korrekte Ausführung auszusehen hat. Die PV-Module müssen über einen Abstand von rund 35 Zentimeter von Modulunterkante zur Substratoberkante und über Wartungsgänge zwischen den Modulreihen verfügen. Somit werden die Module nicht überwachsen und die Sedumpflanzen des Daches können weiter bestehen.
Fassaden in Frankfurt sind zu 50 Prozent zu begrünen und zwar bis zu einer Höhe von drei Metern. Somit entfaltet sich die kühlende Wirkung der Pflanzen direkt in Bereichen, in denen sich Personen aufhalten. Gleichzeitig ist die Pflege auf diese Weise deutlich einfacher zu bewältigen. Türen und Fenster sind bei der Berechnung auszunehmen. Wenn die Pflanzen mit Bodenanschluss gepflanzt werden, bedarf es eines Pflanzstreifens von mindestens 50 Zentimeter Breite. Die Verpflichtung greift nicht, wenn es sich um eine rein energetische Sanierung der Fassade handelt. Sollte eine Begrünung nicht möglich sein, kann auch hier alternativ anderweitig begrünt werden (Bäume/ Sträucher/ Dachbegrünung).
Fassaden ohne Begrünung sind möglichst hell und blendfrei zu gestalten. Dunkle Farben heizen sich stärker auf und sollen deswegen weitgehend vermieden werden. Dies passt sich gleichzeitig in die allgemeine Gestaltung der Stadt mit viel Sandstein ein.



Viel hilft viel
Weitere Regelungsbereiche der Satzung betreffen die Grundstückseinfriedungen, die offen, licht- und luftdurchlässig gestaltet werden müssen. Plastikflechtwerk ist verboten – so wird ganz nebenbei ein Beitrag zur Verringerung von Mikroplastik geleistet. Mülltonnenstellplätze sind einzugrünen, zum Beispiel mit Hecken oder berankten Zäunen. Kinderspielplätze sind in den Sommermonaten mit Sonnenschirmen oder anderen Verschattungsmaßnahmen auszustatten.
Die Satzung gilt mittlerweile seit über zwei Jahren. In der politischen Diskussion gab es zuvor die Befürchtung, dass die zusätzlichen Vorgaben in dem bereits dicht regulierten Bau- und Stadtplanungssektor zu einem Aufschrei führen könnten. Dieser blieb jedoch weitestgehend aus. Die beschlossene Fassung der Satzung gilt in Fachkreisen vielmehr als gelungener Kompromiss zwischen zahlreichen sinnvollen Maßnahmen für das Stadtklima, bei gleichzeitig weiterhin großer gestalterischer Freiheit und überschaubarem finanziellen Aufwand für die Gebäudebesitzenden.
Mittlerweile entdecken immer mehr Verantwortliche aus Architektur und Stadtplanung die Möglichkeiten nachhaltiger Freiraumgestaltung und tragen so ihren Beitrag zur Klimaanpassung in Frankfurt bei. Dies gilt auch für Investorinnen und Investoren, denen das Thema zuvor vielleicht eher fern lag.
Die Bauaufsicht hat mit der neuen Satzung Möglichkeiten hinzugewonnen, Einfluss zu nehmen und nutzt deren Vorgaben, wenn Antragstellende zu einer Beratung vorsprechen. Das aktuelle kommunale Förderprogramm "Klimabonus" fördert neben Klimaschutzmaßnahmen wie PV-Anlagen, Batterien und Ladeinfrastruktur weiterhin auch grüne und blaue Maßnahmen, sofern diese über die Vorgaben der Satzung hinausgehen.
Mit Hilfe all der genannten Akteure, Maßnahmen und Tools wird mittelfristig das Stadtbild frischer, freundlicher und grüner. Eine Nachahmung ist definitiv gewünscht!
Literatur
- Stadt Frankfurt am Main (2023). Gestaltungssatzung Freiraum und Klima.frankfurt.de/freiraumsatzung
- Stadt Frankfurt am Main (2023). Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main (Klimabonus).frankfurt.de/klimabonus
- Stadt Frankfurt am Main (2022). Leitlinie Solaranlagen auf Gründächern. https://t1p.de/951qv
- Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie, Fachzentrum Klimawandel und Anpassung (2023). Kommunale Gestaltungssatzung zur Klimaanpassung im Siedlungsbereich. Praxisleitfaden am Beispiel von Frankfurt am Main.https://t1p.de/pz05r










