Ideenskizze zu einer Wirtschaftsgeschichte der Gartenkunst
Ökonomische Bedingungen der Gartenentwicklung
von: Prof. Dr.-Ing. Johannes Schwarzkopf
Befinden sie sich in kommunaler Obhut, stellt ihre Unterhaltung eine besondere finanzielle und personelle Herausforderung dar. Sofern Stiftungen für sie verantwortlich sind oder sie eine herausragende gartenhistorische Bedeutung besitzen, stehen im Glücksfall etwas vollere überkommunale Töpfe zur Verfügung. Dass diese Kulturdenkmale möglichst optimal gepflegt und erhalten werden müssen, steht für Gesellschaft und Fachwelt außer Frage.
Dennoch wird der hohe Aufwand, der durch den nie endenden Pflanzschnitt in formalen Gärten, die Pflege umfangreicher Wegenetze und sensibler Staudenquartiere, eine komplizierte Gewässerunterhaltung oder überhaupt durch die schiere Größe vieler historischer Parks entsteht, in der Regel als Belastung empfunden. Auch deswegen, weil sich ein andernorts vorzufindendes Vereinfachen, Abspecken, verwahrlosen Lassen oder sogar Auflösen von Strukturen im Fall hochrangiger Gartendenkmale schlicht verbietet. Aus gartenhistorischer und gartendenkmalpflegerischer Sicht stellt sich hier die Frage, wie diese Lasten in der Entstehungszeit getragen und ob sie im selben Maße wie heute als Belastung empfunden wurden.
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Anspruch und Realität
Im deutschen Kulturraum herrschten bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts überwiegend feudale Herrschaftsprinzipien, die es Adeligen und regierenden Fürsten ermöglichten, sehr frei über die finanziellen Mittel des von ihnen kontrollierten Territoriums und deren Verteilung zu entscheiden.
Unter dem Eindruck der französischen Revolution und der Aufklärung wurde der Absolutheitsanspruch von Herrschaft zunehmend eingeschränkt. Da die Bedeutung von Schlössern und Schlossgärten für die Repräsentation der Staatswesen sehr groß war, wird der Anteil der dafür aufgewendeten Mittel dennoch relativ hoch gewesen sein. In den noch bestehenden Monarchien Europas zeigt sich das bis heute.
Im Übrigen dürfte die Konkurrenz zwischen den deutschen Kleinstaaten dafür gesorgt haben, dass sich diese Aufwände trotz zunehmender Kontrollmechanismen in den allmählich zu konstitutionellen Monarchien umgeformten Staatswesen weiterhin rechtfertigen ließen. Weiterhin war die Arbeitskraft durch Leibeigenschaft oder andere Abhängigkeiten und Pflichten der Untertanen über lange Zeiträume sehr günstig. Im 19. Jahrhundert waren es dann nicht mehr allein Adelige und Fürsten, die viel Wert auf ein eindrucksvolles Erscheinungsbild ihrer Anwesen einschließlich großer Gartenanlagen legten, sondern auch Angehörige des sich etablierenden Großbürgertums.
Das lässt vermuten, dass sich herrschaftliche Gartenanlagen immer in einem bestmöglichen Zustand befanden. Zahlreiche Berichte zur Entwicklung einzelner Anlagen aber widerlegen das, indem immer wieder mangelnde Pflegezustände oder sogar ein Brachfallen beklagt wurden. Das mag daran gelegen haben, dass oft mehrere Residenzen zu unterhalten waren, Linien von Fürstenhäusern ausstarben, in Kriegs- und Krisenzeiten notwendige Einnahmen ausblieben oder schlicht über die Verhältnisse gelebt und Misswirtschaft betrieben wurde. Jedenfalls ist davon auszugehen, dass Schloss- und Villengärten – später auch kommunale Gartenanlagen – nicht zwangsläufig immer so aussahen, wie es zeitgenössische Gemälde oder Stiche vorspiegeln.
Dabei ist interessant, dass die historischen Gartentypen der Neuzeit in der Regel bereits eine mehrstufige Intensität des Gestaltungs- und Pflegeaufwandes vom Kern- zu den Außenbereichen hin vorsahen. Barockgärten gingen oft in nur noch marginal durch Alleen und Wege akzentuierte Landschafts- oder Waldbereiche über. Bei Landschaftsgärten wurde die mehrfache Abstufung vom intensiv gestalteten Pleasureground über extensiv gepflegte, oft beweidete Wiesenareale bis hin zum unmerklichen Übergang in die Kulturlandschaft zum System.¹
Sehr anschaulich beschreibt Fürst Hermann von Pückler-Muskau im dreizehnten Abschnitt seiner "Andeutungen über Landschaftsgärtnerei" die aus seiner Sicht erforderlichen Pflegemaßnahmen in einem Landschaftsgarten, der ohnehin kein statisches Kunstwerk sei. Dabei geht es ihm vor allem um eine Kontrolle der Gehölzbestände, um die gewünschten Pflanzenbilder zu erhalten.²
Auch die um 1900 entstehenden Volksparks und großen kommunalen Friedhöfe bestanden meist aus intensiv gestalteten zentralen Bereichen, die in waldartige, auf extensive Pflege ausgerichtete Partien eingebunden waren. Dennoch gelang es offenbar oft nicht, den pflegeintensiven und Aufmerksamkeit erfordernden zentralen Gartenbereichen die angemessene Zuwendung widmen zu können. Manchmal war die Folge davon sogar, dass Gärten nicht "rechtzeitig" neuen Gartenmoden entsprechend umgestaltet wurden und sich so veraltete Stile konservierten – heute oft wertvolle, "aus der Zeit gefallene" Anschauungsobjekte.
Ein weiterer Aspekt, der unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu nennen ist: Herrschaftliche oder kommunale Parks mussten Geld einbringen. Systematische alljährliche Holzeinschläge zur Brennholzgewinnung sind ebenso dokumentiert wie der Anbau von Obst und Gemüse oder die gezielte Entwicklung der Artenzusammensetzung von Wiesen, um eine möglichst optimale Heuausbeute zu erreichen.³
Das Halten eigener Schaf- oder Rinderherden einschließlich der Produktion von Molkereierzeugnissen oder die Verpachtung von Wiesen zur Beweidung waren weitere Optionen. In älteren kommunalen Parkanlagen traf das auch auf Gebäude zu, vorwiegend zur gastronomischen Nutzung. Gleichzeitig konnten die Kosten für Pflanzen und Baumaterialien oft dadurch niedrig gehalten werden, dass Baumschulen oder Steinbrüche auf eigenem Grund vorhanden oder zumindest in der Nähe verfügbar waren.
Entwicklung von Ordnungsmaßstäben?
Wie erwähnt sind es nicht die zeitgenössischen Gemälde, die zuverlässig den wahren Zustand von historischen Gärten dokumentieren. Es sind eher Briefe Reisender, meistens aber schriftliche Klagen von Gärtnern und Verwaltern gegenüber ihren Dienstherren oder Kollegen an anderen Orten. Mit der Grunderfahrung vor Augen, wie schnell ein anspruchsvoll angelegter Garten bei fehlender Pflege zu verwildern beginnt, stellt sich die Frage: Was war im Bewusstsein der Zeit beklagenswert und welche Zustände wurden als "ordentlich" oder zumindest "akzeptabel" wahrgenommen? Lässt sich solch eine Wahrnehmung – quasi als Agreement – überhaupt vereinheitlichen?
Als Beispiel dafür werden – ganz fach- und themenfremd – Fotografien zur Kleidung um 1900 herangezogen. Oft genug ist dort zu sehen, dass sie offenbar lange getragen, selten gebügelt und oft geflickt wurde. Straßenkleidung wurde beim Arbeiten durch Schürzen oder Kittel geschützt, Arbeitskleidung unterschied sich durch ihre Grobheit deutlich von ihr.
Auch Schuhe wirken häufig abgetragen, Kinder schonten sie oft, indem sie nach Möglichkeit barfuß liefen. Zumindest bezogen auf weniger wohlhabende Bevölkerungsschichten bestand also offenbar eine Übereinkunft darüber, den nicht optimalen Zustand von Kleidung notgedrungen als "normal" hinzunehmen und als nicht deklassierend zu akzeptieren.
Gab es analog dazu einen Maßstab für gärtnerische Ordnung und wie wurde er vermittelt? Durch einen berufsständischen Ehrenkodex, der durch die gärtnerische Ausbildung über Generationen weitergetragen wurde? Später durch die Ausbildung in den sich etablierenden höheren Gärtnerlehranstalten?
Durch Handbücher von Gartenkünstlern? Durch die Kenntnis dessen, was andere tun, indem man miteinander korrespondierte, sich besuchte oder die Arbeitsstelle wechselte? Gab es Wirkungsbereiche solcher Ordnungsmaßstäbe und veränderten diese sich durch einschlägige Veröffentlichungen, welche wiederum eine bestimmte Verbreitung fanden?
Welche Rolle spielten im Zuge der Industrialisierung schließlich technische Neuerungen, soweit sie Pflegeprozesse vereinfachten und ökonomischer machten? Das konnten erste Spindelmäher sein, von Pferden gezogene Balkenmäher, später Zugmaschinen, mit denen sich Lasten besser und billiger als vorher bewegen ließen. Nicht zu vergessen ist aber auch, dass industrielle Prozesse eine Vielfalt neuer Baumaterialien brachten, die das Spektrum, in dem sich Bau- und Unterhaltskosten bewegten, entscheidend erweiterten.
Es wurden Zisternen und Bewässerungssysteme eingeführt, deren teils hohe Anschaffungskosten sich in der Regel aber über lange Zeit amortisieren konnten. Ließ sich durch die neuen technischen Hilfsmittel der Pflegezustand eines Gartens zu erträglichen finanziellen Bedingungen verbessern?
In welchen Intervallen verteuerten sich wiederum Pflegeleistungen, etwa durch arbeitsrechtliche Verbesserungen für das gärtnerische Personal oder den Wandel des Rechts überhaupt? Für welche Bereiche galt das wie lange? Inwieweit wirkten dem technische Neuerungen entgegen, die letztlich zu einer hohen Einsparung von Personal führten?
All diese Fragen machen deutlich, dass es eine Vielzahl von Faktoren gab und gibt, welche die wirtschaftlichen Bedingungen der Gartenentwicklung beeinflussen – ohne dass die Aufzählung einen Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann.




Diskussion zu wirtschaftlichen Bedingungen in der Gartendenkmalpflege?
Faktisch entwickelte sich im deutschen Kulturraum eine erste gartendenkmalpflegerische Praxis mit dem Problem, die fürstlichen Gartenanlagen nach dem Ende der Monarchie weiterhin zu erhalten. Immer wieder von Fragen nach den Zielen dieser Erhaltung begleitet, fällt das in die Zeit der 1920er Jahre. Dazu schreibt Felix Grützner in seiner Arbeit über den Düsseldorfer Gartendirektor Walter von Engelhardt:
"Auf der 34. Hauptversammlung der DGfG im Juni 1921 in Bielefeld wurde von Engelhardt zum offiziellen Delegierten für den im Herbst desselben Jahres geplanten Denkmalpflegetag in Münster berufen. Er sollte dort die mehrheitliche Auffassung der Gesellschaft vertreten, dass historische Gärten und Parks unbedingt dem gesetzlichen Denkmalschutz zu unterstellen seien."4
Diese Phase ist als außergewöhnlich zu bezeichnen, weil bei den ehemals fürstlichen Gärten die Pflege im günstigsten Fall weiterlief, oft aber zunächst ins Stocken geriet. Im einen oder anderen Fall mussten allerdings eingeübte Pflegetraditionen nicht zwangsläufig erhalten bleiben, sondern bei der Unterhaltung konnten im Sinne der geforderten Wirtschaftlichkeit neue technische Möglichkeiten zum Einsatz kommen.
Weit verbreitete Kompendien wie das Handbuch zur "Gartentechnik und Gartenkunst" von Franz Sales Meyer und Friedrich Ries sorgten seinerzeit dafür, die neuesten technischen Hilfsmittel zum Bau und der Pflege von Parks und Gärten einem breiten Fachpublikum bekannt zu machen.5 Greift man in der letzten Auflage von 1931 beispielhaft den Abschnitt "Der Rasen" heraus, sind dort detaillierte Informationen zu Saatgutmischungen, Rasentechnik und vor allem zum Rasenschnitt zu finden, in dem die neuesten mechanischen und motorisierten Mähwerkzeuge präsentiert wurden.6
Natürlich ist es verständlich, dass nach dem unfreiwilligen Besitzerwechsel herrschaftlicher Gärten zur öffentlichen Hand hinsichtlich ihrer Pflege und Erhaltung wirtschaftliche Erwägungen noch mehr als vorher im Vordergrund standen. Das dürfte dazu beigetragen haben, durch den Einsatz moderner Technik die Standards in der Gartenpflege zu heben. Damit ergab sich allerdings auch die Gefahr, durch ein Zuviel an Aufwendungen historische Erscheinungsbilder von Gärten zu "verzerren".
Eine interessante Frage ist, wie sich die moderne Gartendenkmalpflege gegenüber dem Erhaltungsaspekt als wichtigem Indiz wirtschaftlicher Bedingungen verhält. In Dieter Hennebos einschlägigem Grundlagenwerk nehmen 1985 Erläuterungen zur Pflege von Rasenflächen und Wiesen7, Gehölzbereichen, Bauwerken etc. einen breiten Raum ein, immer sorgfältig unterfüttert durch wissenschaftlich fundierte Ausführungen zu den historischen Pflanz- und Bauweisen.
Sehr wichtig ist in dieser Hinsicht auch Michael Rohdes Buch über die "Pflege historischer Gärten", in dem historische und aktuelle Pflegepraxis miteinander verglichen werden.8 Regelmäßig wird in den Erläuterungen zu historischer Pflege und Erhaltung eine hohe Fachkompetenz hervorgehoben und faktisch als das Erreichbare dargestellt.
Im neuen, umfassenden "Handbuch für Gartendenkmalpflege" werden Missstände in der historischen Pflegepraxis sehr wohl wahrgenommen, wieder aber als – vermeintliche – Abweichungen von den vorausgesetzten hohen Standards.9 Immerhin wird dort im Folgenden darauf hingewiesen, fachgerechte Pflege in historischen Gärten solle sich am von Alois Riedl geprägten Begriff des Erinnerungs- und Alterswertes orientieren, Gebrauchsspuren und "grüne Patina" also nicht beseitigt werden.10
Weiterhin ist hervorzuheben, dass nach Phasen des maschinellen Überpflegens wie auch des rationellen Vereinfachens von Gärten heute eine fachlich fundierte Übereinkunft dazu besteht, sich durch das Entwickeln von Langgraswiesen mit Viehbesatz, eine eigene Pflanzenanzucht oder die Verpachtung von Flächen zur Weidenutzung etc. wieder mehr historischen wirtschaftlichen Bedingungen und Pflegebildern anzunähern.


Ideenzkizze zu einem neuen Forschungsfeld
Welche wirtschaftlichen Bedingungen und vor allem Grenzen gab es im Regelfall für das Einhalten einer gärtnerischen Ordnung?
Welche Maßstäbe entwickelten sich daraus? Wann war im Bewusstsein der Bezugszeit die nötige Ordnung hergestellt, um den Status quo aufrecht zu erhalten?
Welcher ökonomische Nutzen war unter diesen Umständen mit den Erhaltungsmaßnahmen von Gärten gekoppelt?
Trugen mit der Industrialisierung verfügbare technische Hilfsmittel zu einer Verschiebung tradierter Ordnungsmaßstäbe bei, möglicherweise bei gleichzeitiger Verzerrung von Erscheinungsbildern und Vergröberung von Strukturen?
Letztlich aber wird bei aller wissenschaftlichen Genauigkeit in der Regel davon ausgegangen, dass die hohen historischen Ziele zur Erhaltung der Gärten, in zahlreichen Handbüchern von Gartenkünstlern formuliert und seither wissenschaftlich erforscht, seinerzeit auch eingehalten werden konnten. Oben wurde auf der Suche nach historischen Ordnungsmaßstäben allerdings vermutet, dass dieses Level deutlich unter-, später aber auch überschritten werden konnte. Im Sinne eines authentischen Umgangs mit Gartendenkmalen muss aus Sicht dieses Beitrags vor allem vier Fragen nachgegangen werden:
Es bedarf einer sehr großen Menge an Daten aus unterschiedlichen Zeiten, um diese Fragen zu beantworten. Und es ist ein noch größeres Vorhaben, sich an eine "Wirtschaftsgeschichte der Gartenkunst" heranzuwagen. Vielleicht könnte es ein Anfang sein, hier wie bei einigen der letzten umfassenden Untersuchungen die Fachgruppe Gärten der Arbeitsgemeinschaft deutscher Schlösserverwaltungen und die für das Stadtgrün Verantwortlichen großer Kommunen eng mit einzubinden.
Das Ergebnis entsprechender Datenauswertungen könnte durchaus sein, dass im Durchschnitt Pflegestandards geringer als angenommen waren und Erscheinungsbilder von historischen Gärten dem theoretisch anzupassen sind. In der jüngeren Vergangenheit können hingegen gleichfalls zu korrigierende gegenteilige Effekte eingetreten sein. Weiterhin sind aber auch vielfältige gewinnbringende Informationen zum Garten als ökonomischem Funktionsgefüge, als Wirtschaftsraum, zu erwarten. Ob die gartendenkmalpflegerische Praxis diesen Erkenntnissen folgen will, ist einer weiteren Diskussion vorbehalten.

Anmerkungen
¹ Zur besonderen Charakteristik "unscheinbarer" historischer Freiräume verweise ich auf meinen Beitrag: Der Wert des Beiläufigen. Zur Würdigung extensiven Gestaltens in der Gartendenkmalpflege. In: Stadt+Grün 8/2024, S. 11–16.
² Siehe Pückler-Muskau. Hermann von: Andeutungen über Landschaftsgärtnerei, verbunden mit der Beschreibung ihrer praktischen Anwendung in Muskau. Stuttgart 1834, S. 145-150.
³ Siehe Krosigk, Klaus von: Wiesen-, Rasen- und Blumenflächen in landschaftlichen Anlagen. In: Hennebo, Dieter (Hrsg.): Gartendenkmalpflege. Grundlagen der Erhaltung historischer Gärten und Grünanlagen. Stuttgart 1985, S. 205 f.
4 Grützner, Felix: Gartenkunst zwischen Tradition und Fortschritt. Walter Baron von Engelhardt (1864–1940). Bonn 1998, S. 181, unter Berufung auf Carl Heickes Bericht zur 34. Hauptversammlung der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst (DGfG), erschienen in: Die Gartenkunst 34 (1921), H. 7, S. 100.
5 Das Werk wurde erstmals 1904 von Franz Sales Meyer und Friedrich Ries unter dem Titel "Die Gartenkunst in Wort und Bild" in Leipzig veröffentlicht und die erweiterte Neuauflage 1911 in "Gartentechnik und Gartenkunst" umbenannt. Für die dritte und letzte Neuauflage war 1931 Harry Maaß verantwortlich. Ihr Titel: Meyer-Ries: Gartentechnik und Gartenkunst. Ein Handbuch und Nachschlagewerk für Landschaftsgärtner, Gartenarchitekten, Gartenbauschüler und alle Angehörigen des Gärtnerberufs. Nordhausen 1931.
6 Siehe Meyer-Ries 1931, S. 173–195.
7 Siehe dazu nochmals exemplarisch Krosigk, Klaus von: Wiesen-, Rasen- und Blumenflächen in landschaftlichen Anlagen. In: Hennebo, Dieter (Hrsg.): Gartendenkmalpflege. Grundlagen der Erhaltung historischer Gärten und Grünanlagen. Stuttgart 1985, S. 205–253.
8 Siehe Rohde, Michael: Pflege historischer Gärten. Theorie und Praxis. Leipzig 2008
9 Siehe Brückner, Anja / Rolka, Caroline: Pflege historischer Gärten. In: Rolka, Caroline / Volkmann, Torsten (Hrsg.): Handbuch der Gartendenkmalpflege. Stuttgart 2022, S. 234–244, hier S. 235 f.
10 Vgl. ebenda, S. 237.
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