Integrierte Landschaftsplanung im Dialog

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Kommentar Landschaftsplanung
Helmut Kern, ehemaliger Gartenbauamtsleiter Karlsruhe GALK-Arbeitskreisvorsitzender Landschaftsplanung. Foto: Mechthild Klett

Bei der im Weißbuch Stadtgrün geforderten integrierten Planung wird der regionalen und kommunalen Landschaftsplanung eine grundlegende Bedeutung und zentrale Rolle zugewiesen. Dabei sind die gesetzlich verankerten qualifizierten Landschaftspläne, Landschaftsrahmenpläne und Grünordnungspläne (§§ 10, 11 BNatSchG) nur ein kleiner Teil des Beitrages, den die Landschaftsplanung zur Gesamtplanung leistet.

Integrierendes Planen gehört seit jeher zum Selbstverständnis der Landschaftsplanung. Im Dialog mit allen Planungsverantwortlichen und Trägern von Umweltbelangen kann die Landschaftsplanung den Planungsprozess von Anfang an begleiten und dabei der Multifunktionalität von Landschaft, Grün und Freiräumen angemessen Rechnung tragen. Dabei geht es nicht nur darum, darauf hinzuwirken, die immer noch zu hohe Flächeninanspruchnahme und Landschaftszerschneidung zu verringern, sondern auch unvermeidliche Eingriffe und Inanspruchnahmen natur- und umweltverträglich zu gestalten.

Die viel beschworene doppelte Innenentwicklung darf nicht zur Alibi-Rechtfertigung für die Bebauung der letzten Freiflächen im Siedlungskontext werden, sondern verlangt eine nachweisliche ökologische Aufwertung des verbleibenden Grüns, dessen Entwicklungs- und Erhaltungspflege dauerhaft sichergestellt sein muss - eine Bedingung, die in Anbetracht des überwiegend knappen bis unzureichenden Budgets zur kommunalen Grünflächenpflege leider häufig nicht garantiert werden kann.

Die fachlichen Herausforderungen und Aufgaben für die Landschaftsplanung wachsen. So gilt es den Folgen der weiteren Intensivierung der Landwirtschaft, der Energiewende und des Klimawandels sowie dem Rückgang der biologischen Vielfalt wirksam zu begegnen und auf regionaler und kommunaler Ebene angepasste Strategien und Maßnahmen zu entwickeln.

Das alles ist nicht allein mit einem abschließenden, alles umfassenden formalen Planwerk zu leisten, sondern muss als dynamischer Prozess unter intensiver Beteiligung der Bevölkerung und Akteure geschehen. Werte und Funktionen von Natur und Landschaft sind dabei so überzeugend zu vermitteln, dass die vorgeschlagenen Konzepte von der Öffentlichkeit akzeptiert und Grundlage für politische Entscheidungen werden. Hierbei helfen informelle Planungen wie zum Beispiel Freiraumentwicklungspläne, Leitpläne zur Klimaanpassung oder Steigerung der Biodiversität, Erholungsplanungen, Spielplatz- oder Kleingartenentwicklungspläne. Sie sind notwendige Ergänzungen der formalen Pläne und sollten durch diese initiiert werden.

Helmut Kern

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Dipl .-Ing. Helmut Kern
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GALK-Arbeitskreisvorsitzender Landschaftsplanung

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