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Im rechtskräftigen Urteil des LG Dortmund vom 22.04.2020 - 3 O 262/18 - geht es um die Haftung des Kreises als Baumeigentümer eines einem kirchlichen Friedhof benachbarten Grundstücks für durch Baumumsturz von zwei Pappeln verursachte Schäden an einer Grabanlage. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:Am 18.01.2018 stürzten im Zuge des Orkantiefs "Friederike" zwei auf einem kreiseigenen Grundstück stehende Pappeln auf die Grabanlage der Klägerin auf dem benachbarten Friedhof und zerstörten diese. Mit der Klage macht die Klägerin gegen den Kreis...