Zertifizierter Wanderweg

Keine Haftung für waldtypische Gefahren

Foto: by-sassi, pixelio.de

Dem noch nicht rechtskräftigen - aufgrund einer noch anhängigen Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH (- VI ZR 357/21 -) - klageabweisenden Beschluss des OLG Naumburg vom 15.12.2020 - 2 U 66/20 - lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger war am 13.07.2018 auf dem zertifizierten "Qualitätswanderweg" Harzer-Hexen-Stieg im Wald der beklagten Kommune unterwegs. Während der Wanderung stürzte eine circa 10 bis 12 Meter hohe Eiche um und verletzte den Kläger so schwer, dass er seither querschnittsgelähmt ist. Mit der Klage begehrt er ein...
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Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Stadt+Grün 02/2022 .

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