Reinigungsgeräte

Kippen beseitigen mit dem Problemstoffsauger

Kommunale und gewerbliche Stadtbildpfleger müssen kritische Bereiche im öffentlichen Raum von gefährlichen und teilweise giftigen Störstoffen befreien. Zigarettenkippen etwa können große Mengen an Wasser im Boden oder in Abwassersystemen kontaminieren, Kronkorken und Glasscherben bilden ein Verletzungsrisiko.
Tiger Akkutechnik Akkutechnik
Mit der CityBee können auch verwinkelte Bereiche etwa an Haltestellen von Zigarettenkippen befreit werden. Foto: TIGER

An Haltestellen oder in anderen Wartebereichen kommen diese Störstoffe vermehrt vor, jedoch können Reinigungskräfte in verwinkelten Bereichen oder in Pflasterfugen nicht maschinell arbeiten, sondern müssen mühsam von Hand vorgehen.

Hier bietet die vom Ausrüster Tiger vertriebene City-Bee eine patentierte Lösung, diese Fremdkörper gezielt aufzusammeln und gesondert zu entsorgen. Der akkubetriebene Kippensauger wurde speziell dafür entworfen, solche kleinteiligen Problemabfälle aufzunehmen. Das Gerät mit 2,3 Kilogramm Leergewicht besteht aus einem Gehäuse mit austauschbaren, 50 beziehungsweise 60 Zentimeter langen Sauglanzen (passend zu unterschiedlichen Körpergrößen der Bediener). In seinem Inneren sind eine kräftige Turbine und eine spezielle Abscheidevorrichtung untergebracht. Die eingesaugten Abfallpartikel werden darin von der Saugluft abgetrennt und in einem abnehmbaren Auffangbehälter (1,2 l Füllvolumen) gesammelt.

Die Tiger-CityBee wird inklusive Ladegerät und zwei Lithium-Ionen-Batterien (18 V, Kapazität jeweils 50 Wh) ausgeliefert; auf Anfrage sind auch Akkus mit höherer Kapazität erhältlich. Nach 30 Minuten Ladezeit sammelt das Gerät kleinförmige Abfälle ein – im Dauermodus bis zu einer Stunde, im Normalbetrieb bis zu zwei Stunden lang. Dann können Bediener einen Druckhebel aktivieren und den Abfallbehälter zum Entleeren freigeben. Die CityBee ist seit dem 14. Juli 2024 europaweit patentiert mit einem Sonderanspruch auf den Abscheidefilter. Vermarktet wird das Akkugerät exklusiv von Tiger aus dem badischen Endingen.

Nach dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) können öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts eine Kostenerstattung etwa für Abfall-Sammlungskosten geltend machen. Dafür müssen sie jährlich gegenüber dem Umweltbundesamt als Verwaltung des Einwegkunststofffonds eine Meldung abgeben zu der im Vorjahr im Zuständigkeitsgebiet erbrachten Sammlungsleistungen. Die ausgezahlten Mittel können auch zur Anschaffung neuer Maschinen und Geräte verwendet werden, mit denen dann mehr, umweltgerechter oder gezielter gereinigt werden kann – etwa mit elektrischen Kehrfahrzeugen oder eben der CityBee.

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