Berlin

Kleingärtner nehmen Stellung zum Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030

Berlin Kleingärten
Die Kleingärten in Berlin gehören zur grünen Infrastruktur. Bevor sie zur Bebauung frei gegeben werden, sollten andere Flächen geprüft werden, so der Präsident des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde, Michael Matthei. Foto: Bezirksverband der Kleingärtner Marzahn-Hellersdorf

Auf den beschlossenen Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 (StEP Wohnen 2030) des Senats hat der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V. mit Bedauern reagiert. In seiner Stellungnahme erklärt die Interessenvertretung des Berliner Kleingartenwesens, dass in sehr ungenau beschriebener Form eine Inanspruchnahme von Kleingartenflächen zur Bebauung vorgesehen sei. Der Verband wies darauf hin, dass dies Flächen seien, die sowohl gesellschaftliche Integrationsplätze darstellen, als auch bedeutende Hotspots, die im Klima- und Biodiversitätskampf benötigt würden.

Verlust von Grünflächen für alle Berliner

Zwar werde in dem Plan von zu identifizierenden Ausgleichsflächen für in Anspruch genommene Grünflächen allgemein gesprochen, aber gerade bei Flächen in der Innenstadt könnten diese nicht in räumlicher Nähe geschaffen werden. Der Platz sei einfach nicht da. Dies bedeute ein Verlust an Erholungs- und Grünflächen für alle Berliner und nicht nur für Kleingärtner. Das Grün, das vernichtet würde, werde außerdem nicht ersetzt. Dies wäre daher ein weiterer Minuspunkt auf der Klimaagenda der Hauptstadt.

Der Verband besteht auf Ersatzflächen

In Bezug auf Kleingärten heißt es im StEP Wohnen 2030 "Wenn ein weitergehender Schutz nicht möglich ist, sind Ersatzgärten in räumlicher Nähe zu schaffen". Dies sei aber nicht etwa ein Entgegenkommen des Senats, sondern ergebe sich bereits aus dem Bundeskleingartengesetz¹. Es bliebe daher beim Konflikt wegen Nichterfüllens von Ausgleichsflächen besonders in der Innenstadt. Generell wird der Landesverband aber auf Ersatzflächen bestehen, wenn in Berlin Kleingärten für Bauprojekte in Anspruch genommen werden.

Es gibt so viele Alternativen

Der Landesverband sieht keine Notwendigkeit, Kleingartenflächen zu vernichten. Dies besonders nicht, solange Alternativflächen von der Stadtverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen nicht in Bauanspruch genommen würden. Der Präsident des Landesverbandes, Michael Matthei, bleibt dabei: "Solange es andere Flächen, wie große, ungedeckte öffentliche Parkplätze, flächige Mietergaragen, ebenerdige Handelsflächen, langjährig leerstehende Grundstücke, Kasernen usw. und alternative Wohnungsbaukonzepte gibt, werden wir uns der Inanspruchnahme von Kleingarten- und Grünflächen weiterhin in den Weg stellen". Viele Berliner kennen selbst Brachen in ihrer Wohngegend, Baulücken und zu wenig genutzte Gewerbeflächen. Leider würde auch die große Bandbreite an Mehrfachnutzungsmöglichkeiten nicht ausgenutzt. "Berlins Klimaflächen und Areale des gesellschaftlichen Austausches und Zusammenwachsens immer weiter zu verkleinern und zu bebauen, sollte im heutigen Klimanotstand ein No-Go sein", so Matthei weiter. Sie gehören schließlich zur grünen Infrastruktur der Hauptstadt und müssen erhalten bleiben.

¹ Bundeskleingartengesetz:§14 Bereitstellung und Beschaffung von Ersatzland, Absatz (1) "Wird ein Kleingartenpachtvertrag über einen Dauerkleingarten nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 oder 6 gekündigt, hat die Gemeinde geeignetes Ersatzland bereitzustellen oder zu beschaffen, . . . "

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