Bündnis-Forderung

Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz

Die "Allianz Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung" hat am 31. Januar 2025 ein Forderungspapier für eine Verankerung der Klimaanpassung im Grundgesetz veröffentlicht. Die Allianz ist ein von der DWA – Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. – initiierter und koordinierter Zusammenschluss von Stakeholdern verschiedener Fachdisziplinen, darunter Stadtplanung, Landschaftsarchitektur und Wasserwirtschaft.
Stadtplanung Klimawandel
Der bdla fordert nicht nur die Aufnahme von Klimaanpassung ins Grundgesetz, sondern auch eine auskömmliche Ausstattung der Maßnahmen auf Landes- und kommunaler Ebene. Foto: Dieter Schütz, pixelio.de

Als Mitglied bringt der Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen seine Expertise zur klimaresilienten Gestaltung von Städten und Landschaften ein und setzt sich aktiv für die Umsetzung wirksamer Anpassungsmaßnahmen ein.

In ihrem aktuellen Positionspapier fordern die Mitglieder der Allianz, die Klimaanpassung nach Artikel 91a als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern. Dies würde die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen rechtlich absichern und für die notwendige finanzielle Ausstattung sorgen. Konkret bedeutet die Verankerung:

Maßnahmen zur Klimaanpassung als wirtschaftlicher Imperativ

    Neben dem Forderungspapier der Allianz hat der bdla ein eigenes Statement aus Sicht der Landschaftsarchitektur entwickelt, in dem unter anderem auf das beträchtliche Potenzial von Freiraum- und landschaftsplanerischen Maßnahmen zur Begegnung des Klimawandels verwiesen wird.

    "Der Bund ist aufgerufen, Klimaanpassung und natürlichen Klimaschutz als zentrales Instrument der regionalen Strukturpolitik als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz festzuschreiben", schreibt bdla-Präsident Prof. Stephan Lenzen. Konkret werden die Folgekosten des Klimawandels in Deutschland bis 2050 auf rund 900 Milliarden Euro geschätzt.

    • verbindliche Beteiligung des Bundes: Schaffung eines geeigneten rechtlichen Rahmens zentraler Koordinationsstrukturen sowie Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen.
    • verbindliche Beteiligung der Länder: Sicherstellung von Finanzierung und Koordination von Maßnahmen, Anpassung der Landesgesetzgebung, regionale Umsetzung und Berichterstattung an den Bund.
    • Stärkung von Ländern und Kommunen: langfristige Finanzierungssicherheit und Verstetigung der Zusammenarbeit zwischen den föderalen Ebenen.
    • Abbau von Ungleichheiten: gerechte Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen zur Reduzierung regionaler und sozialer Disparitäten.

    Maßnahmen zur Klimaanpassung sind daher auch ein wirtschaftlicher Imperativ:

    Sie minimieren zukünftige Kosten, schaffen resilientere Städte und Gemeinden und erhöhen die Lebensqualität.

    Forderungen des DWA unter:
    https://t1p.de/dwa-Forderungen

    bdla-Statement unter:
    https://t1p.de/bdla-statement

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