GALK-Handlungsempfehlungen

Klimawandel vor der Haustür - Was tun bei Unwetter?

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Nach dem Orkan im Park Benrath, Düsseldorf. Foto: Velopilger_eig. Werk_CC BY-SA 4-0

Stell dir vor: Unverhofft steht jemand vor der Haustür, ein unerwarteter und unangenehmer Besuch. Durch den Türspion ist er zu sehen. Man ist darauf nicht vorbereitet. Was also tun? Reinlassen? Draußen stehen lassen? Der Besuch macht aber den Eindruck, notfalls mit Gewalt einzudringen. Man hat keine Alternative und schickt sich ins Unvermeidliche. Allerdings nimmt man sich vor: Für ein nächstes Mal bereite ich mich vor. Auch wenn man nicht weiß, wann das sein wird. Dann kommt irgendwann das nächste Mal … Vorbereitung? Da war doch was?

So könnte man die Situation im Hinblick auf den Klimawandel und die Kenntnisse auch von Entscheidungsträgern in den Kommunen beschreiben. Aber es hilft nichts: Der Klimawandel findet statt. Die ersten Auswirkungen bekommen wir schon jetzt zu spüren. Der Klimawandel wird in den kommenden Jahrzehnten weiter voranschreiten, die Auswirkungen werden gravierender werden. Der schon jetzt zu beobachtende und der prognostizierte Wandel gehen zurück auf die bisherigen Emissionen an klimaschädlichen Gasen. Selbst wenn es ab sofort keine mehr gäbe, der Schaden ist schon angerichtet.1

Für Deutschland liegen regionalisierte Prognosen zum Klimawandel vor, die für jede Region in Deutschland die erwartbaren Veränderungen beschreiben. Mit Hilfe dieser Vorhersagen kann es besser gelingen, sich auf das Unvermeidbare einzustellen. Deshalb sollte jeder sich kundig machen, informieren und vorbereiten. Zum Beispiel hier: www.climateimpactsonline.com - Auf dieser Seite stellt das Potsdam Institute for Climate Impact Research regionale Prognosen zum Klimawandel zur Verfügung.

Es gibt aber auch andere Informationsquellen. Für NRW beispielsweise gibt es von der Landesregierung folgende Prognose:

  • Alle Landschaften von NRW werden wärmer. Durch die allgemein höheren Winterniederschläge steigt auch die Jahresniederschlagsmenge bei Abnahme der Sommerniederschläge und mit weiterhin hoher regionaler Varianz.
  • Die Häufigkeit von Extremen und ihrer Intensität wird mit großer Wahrscheinlichkeit zunehmen, bei insgesamt größerer Streuung der Ereignisse.2

Doch nicht wissenschaftliche/nüchterne Prognosen haben zu diesem Artikel geführt, sondern ganz reale Ereignisse. 2014 wurden große Teile von Nordrhein-Westfalen von Unwettern heimgesucht. Besonders gravierend war dabei der Sturm ELA (Pfingstmontag 2014), der weite Teile des Ruhrgebietes und des Münsterlandes verwüstete. Besonders betroffen waren zum Beispiel die Städte Düsseldorf, Mülheim an der Ruhr, Bochum und Essen, (s. a. "Sturm ELA und die Folgen", S+G 07-2015, S. 31ff. von Elke Lorenz).3

In Münster und Greven kam es am 29.07.2014 zu einem sogenannten "Urbanen Sturzregen". Innerhalb von nur sieben Stunden fielen 290 Millimeter pro Quadratmeter Regen. Soviel Regen in so kurzer Zeit wurde seit Beginn der Wetteraufzeichnungen in Deutschland und Europa nicht gemessen.

Dieses Unwetter hat nicht nur zu massiven Überschwemmungen geführt, sondern durch eingelagerte, heftigste Fallböen in den durch ELA schon vorgeschädigten Grünflächen neue Zerstörungen angerichtet.4

Vor dem Hintergrund der Zunahme von schweren Unwettern, sind nicht nur die Katastrophenschutzeinrichtungen, sondern auch die Grünflächenämter von den Unwetter-Auswirkungen intensiv betroffen und sollten sich deshalb systematisch mit der Frage auseinandersetzen, welche Vorbereitungen getroffen werden müssen.

Eine Arbeitsgruppe der Landesgruppe NRW der GALK hat dazu Thesen erarbeitet, die als Hilfestellung allen Mitgliedern der GALK zur Verfügung gestellt werden. Diese Thesen basieren auf den Erfahrungen der Teilnehmer bei der Bewältigung der Folgen der letzten Unwetter.

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Beispiel für eine Bildschirmmaske zur Erfassung von Schadensmeldungen. Foto: Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Stadt Münster.
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Der Morgen nach ELA, gefallene Silberlinden an der Dimbeck in Mülheim an der Ruhr. Foto: Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen
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Der Münsteraner „Rekordregen“ behindert selbst den Feuerwehreinsatz. Foto: Jürgen Siekmann, Feuerwehr Stadt Münster.
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Massive Baumschäden in der Münsteraner Promenade verursacht durch den „Rekordregen“. Foto: Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Stadt Münster.

Handlungsempfehlungen

Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes

Bei der überwiegenden Mehrheit der Grünflächenämter gibt es keinen förmlich eingesetzten Bereitschaftsdienst für Unwetter- oder Katastrophenfälle. Meist ist die Feuerwehr im Noteinsatz, übernimmt dabei aber in der Regel nur Teilaufgaben, beispielsweise die Rettung von Menschen oder das Freiräumen von Verkehrswegen. Für die fachgerechte Beseitigung von Vegetationsschäden stehen bei den Feuerwehren häufig weder Fachleute noch Spezialmaschinen zur Verfügung.

So kommt es immer wieder zu Fehlentscheidungen. Wertvoller Baumbestand wird ohne tatsächliche Notwendigkeit gefällt. Während die Feuerwehr sehr gut mit liegenden Bäumen zurechtkommt, kann sie schwierige und unter Spannung stehende Baumlagen nicht sicher beseitigen. Gerade die durch Waldbereiche führenden Hauptstraßen und Rettungswege müssen aber schnell gesichert werden.

Die Erfahrungen in Städten mit einem Bereitschaftsdienst belegen, dass die Feuerwehr in Notlagen rasch unterstützt werden konnte. Eine wesentliche Bedingung hierfür ist ausreichendes Fachpersonal in den Grünflächenämtern. Hinsichtlich der Einführung eines Bereitschaftsdienstes sind Fragen der Arbeitssicherheit unter widrigen und ungünstigen Witterungs- und Lichtbedingungen zu klären. Darüber hinaus wird der notwendige personelle Aufwand angesichts der angespannten Haushaltslage in vielen Städten als kritisch beurteilt.

Grünflächenämter mit Bereitschaftsdienst beurteilen diesen positiv. Der Einsatz wird über den Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) oder über die Feuerwehr gesteuert. Speziell ausgebildetes Personal und die entsprechenden Maschinen und Geräte werden bereitgehalten. Dadurch ist die Schnelligkeit und die Qualität von Noteinsätzen deutlich verbessert worden. Bei flächenhaften Katastrophen kann ergänzend eine Verstärkung über den Einsatz von Spezialfirmen organisiert werden.

Empfehlung: Die Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes sollte geprüft werden. Alternativ können Vereinbarungen mit der Feuerwehr über Ausbildung, Ausrüstung und Vorgehen getroffen werden.

Aufnahme der Schadensmeldungen

Im Katastrophenfall muss die Aufnahme von Schadensmeldungen aus der Bevölkerung, aber auch aus allen anderen Bereichen organisiert werden. Dafür sind Vorbereitungen notwendig, damit man im Schadensfall entsprechend gut aufgestellt ist. Schadensmeldungen müssen über alle Medien und Kanäle möglich sein und entgegengenommen werden können. Bewährt haben sich zentrale Rufnummern, Onlineportale und Ähnliches mit vorbereiteten Meldeformularen.

Problematisch können Angaben zum Schadensort sein. Sie sind häufig nicht eindeutig, das kann zu Problemen und Mehraufwand führen. Mit der Möglichkeit zur Weitergabe von Fotos lässt sich eine zuverlässige Lokalisierung unterstützen.

Innerhalb des Amtes ist zu organisieren, wie man zu einer Priorisierung der Schadensmeldungen kommt, wie die Abarbeitung erfolgt und wie der Meldende eine Rückmeldung erhält. Dabei sind Doppel- oder Falscherfassungen zu vermeiden. Außerdem sind die erfassten Daten systematisch auf Plausibilität zu prüfen, damit nicht Ressourcen verschwendet werden. Auch der Zusammenlauf und Abgleich von Schadensmeldungen bei den verschiedenen Stellen, beispielsweise Polizei, Ordnungsamt oder Feuerwehr, muss organisiert werden.

Die Rückmeldung ist besonders wichtig. Der Meldende erfährt, was aus seiner Meldung geworden ist, erhält Dank, ist für die Zukunft motiviert zu helfen und funktioniert im Bekanntenkreis als Multiplikator.

Gut organisiert ist die Aufnahme von Schadensmeldungen ein wichtiges Hilfsmittel bei der Bewältigung von Katastrophen.

Empfehlung: Die Aufnahme von Schadensmeldungen muss systematisch vorbereitet und erprobt werden.

Kommunikation

Die Kommunikation nach außen sollte zentral organisiert werden und alle Medienkanäle betreffen. Erfahrungsgemäß ist eine Koordination über ein Presseamt, falls vorhanden, sinnvoll. Das Presseamt kann Anfragen vorsortieren und filtern und dadurch den Aufwand für die externe Kommunikation reduzieren. Darüber hinaus ist so sichergestellt, dass einheitliche Auskünfte gegeben werden. Auch können sich die Einsatzkräfte auf ihre zentrale Aufgabe konzentrieren und müssen keine Medienwünsche bedienen.

Unabhängig davon ist es sinnvoll, zumindest bestimmte, ausgewählte Beschäftigte im Umgang mit den Medien zu schulen, da es immer wieder auch direkte Ansprachen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gibt.

Auch über die interne Kommunikation sollte man sich Gedanken machen. Im Katastrophenfall können Telefonzentralen, Mobilfunknetze oder Internet ausfallen. Alternativen sollten erprobt werden.

Empfehlung: Eine zentrale Stelle zur Medienarbeit sollte bestimmt werden und die notwendigen Routinen zur Abwicklung sollten vorbereitet und ausprobiert werden. (Wer macht wann und was?)

Sperrung von Grünflächen

Im Katastrophenfall müssen unter Umständen einzelne Grünflächen/Parks oder Waldgebiete komplett gesperrt werden. Um das sachgerecht und sicher, ohne allzu großen Aufwand durchführen zu können, müssen Sperrungen vorbereitet werden.

Bei flächendeckenden oder großräumigen Schadensereignissen hat sich die Anordnung eines Betretungsverbotes über eine Allgemeinverfügung (Beispiel Stadt Essen) bewährt.5 Damit kann zum Beispiel das Betreten aller Grünflächen oder Waldgebiete in einem Stadtgebiet untersagt werden. Über eine Positivliste, die von den zuständigen Fachleuten erstellt wird, können dann diejenigen Flächen benannt werden, die geräumt und wieder ausreichend sicher sind. In der Praxis hat sich allerdings gezeigt, dass zusätzlich eine Ausschilderung sinnvoll ist. Dabei ist die Nennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern für weitere Informationen sinnvoll.

Bei der Sperrung von einzelnen Grünflächen oder Parks stellt sich die Frage, welchen Anforderungen diese genügen muss. Ganz allgemein kann man festhalten: Je höher die Gefahr, desto sicherer muss die Absperrung sein. Absperrungen müssen für die Nutzer deutlich erkennbar sein. Zusätzlich haben sich Erläuterungen, warum die Absperrung erfolgt, bewährt.

Zugänge und Wege durch die Grünflächen sollten in aller Regel mit Bauzäunen, Sperrbaken oder Ähnlichem sowie mit Hinweisschildern gesichert werden. Die Absicherung mit Flatterband kann nur eine Sofortmaßnahme sein und muss durch weitergehende Maßnahmen ersetzt werden. Flankierend sollte über die Medien über die Sperrungen informiert werden. Die Sperrmaßnahmen müssen in regelmäßigen Abständen kontrolliert und die Einhaltung überprüft werden.

Ausreichendes Absperrmaterial muss bereit gehalten werden. Die Mitarbeiterschaft muss darüber informiert sein, welche Materialien wo vorhanden sind. Auch das Absperren sollte geprobt werden.

Empfehlung: Eine Allgemeinverfügung zur großflächigen Sperrung von Grünflächen oder Waldbereiche sollte vorbereitet werden. Die Absperrung von einzelnen Grünflächen sollte vorbereitet und konkret geprobt werden. Das notwendige Absperrmaterial muss bereit gehalten werden.

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Die Kommunikation muss sichergestellt werden. Foto: Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Stadt Münster.
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Beispiel für ein Informationsplakat zur Absperrung eines Weges an der Werse in Münster. Foto: Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Stadt Münster.

Einsatz von Firmen

Bei Katastrophen mit größerem Umfang kann jede Stadt sehr schnell an den Rand der vorhandenen Kapazitäten gelangen. Dann können ortsnahe Firmen die eigenen Kräfte ergänzen. Eine systematische Recherche, welche Firmen in Frage kommen, welche besonderen Kenntnisse und Maschinen vorhanden sind und wie auch außerhalb der normalen Zeiten jemand erreicht werden kann, ist sinnvoll. Eine bisher nur selten angewandte Möglichkeit ist der Abschluss von Vorsorgeverträgen. Sie stellen sicher, dass im Katastrophenfall Firmen mit ausreichender Ortskenntnis mit entsprechendem Gerät und Personal zeitnah eingesetzt werden können.

Wichtig bei flächenhaften Ereignissen ist dabei eine stadtübergreifende Koordination, damit nicht nach dem Windhundprinzip der Erste, der sich meldet, sich die Firmen sichert und andere keine Möglichkeit der Verstärkung mehr haben. Eine weitere wichtige Möglichkeit der Unterstützung ist das Ausleihen von Spezialgeräten wie Großhäckslern oder Baumsteigern, um die eigenen Geräte zu ergänzen.

Empfehlung: Der zusätzliche Einsatz von Firmen zur Unterstützung der eigenen Kräfte sollte vorbereitet werden.

Finanzierung

Im Katastrophenfall dürfen die Aufräumarbeiten nicht durch ungelöste Finanzfragen behindert werden. Deshalb ist es sinnvoll, die notwendigen Fragen vorab mit den zuständigen Ämtern zu klären. Gefahrenabwehr ist ohne jeden Zweifel eine Pflichtaufgabe einer jeden Kommune. Doch sind die Rahmenbedingungen für die Erteilung von Aufträgen vorher klar definiert und abgestimmt, erspart das hinterher unnötige Diskussionen, Nacharbeiten oder gar Ärger.

Schäden und die Finanzierung ihrer Beseitigung können sich auf die kommunale Bilanz auswirken. Zum Beispiel können Bäume über Festwerte in die Bilanz eingeflossen sein. Dann lässt sich gegebenenfalls die Schadensbeseitigung leichter finanzieren, die Argumentation gegenüber der Finanzaufsicht fällt leichter.

Vorsorge für die Finanzierung der eigentlichen Wiederherstellung lässt sich kaum treffen. Allerdings zeigt sich, dass im Katastrophenfall die Spendenbereitschaft von Firmen und Bürgerschaft mitunter sehr groß ist. Dies sollte man nach Möglichkeit fördern.

Empfehlung: Die Finanzierung und die Vergaberoutinen im Katastrophenfall sollten vorbereitend mit allen Beteiligten abgestimmt und verbindlich vereinbart werden.

Ökologische Schäden

Bei der Berichterstattung über Unwetterschäden steht der rein ökonomische Schaden häufig stark im Vordergrund. Dabei sind die entstandenen ökologischen Schäden, zum Beispiel durch fehlende Bäume, ebenfalls gravierend, aber monetär kaum bewertbar. Es ist deshalb empfehlenswert, auch die ökologischen Schäden und andere immaterielle Schäden deutlich zu benennen.

Empfehlung: Bei der Berichterstattung auf die ökologischen Schäden hinweisen.

Einbindung der jeweiligen Landesinstitutionen

Für bestimmte Flächen innerhalb der Städte sind je nach Bundesland auch Landesinstitutionen zuständig. Zum Beispiel ist es in NRW sinnvoll, insbesondere die Landesbetriebe Straßen NRW und Forst NRW oder die entsprechenden Institutionen in den anderen Ländern in die kommunale Organisation zur Bewältigung von Katastrophen einzubeziehen, um Kommunikation und Kooperation unbürokratisch sicherstellen.

Empfehlung: Koordinierter Kontakt mit den verantwortlichen Stellen im jeweiligen Land

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Sicher absperren ist nicht einfach, wie dieses Beispiel aus Münster zeigt. Foto: Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Stadt Münster.
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Firmen können mit Großgeräten unterstützten. Ein Mitarbeiter der Stadt Münster weist den Fahrer einer Firma in den Einsatz ein. Foto: Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Stadt Münster.
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Gartensiedlung "Grüner Grund" während des Rekordregens in Münster. Beim Bau hat man den ehemaligen Verlauf eines kleinen Gewässers als Grünfläche gestaltet und das Geländeniveau beibehalten. Die Gebäude wurden höher gesetzt. Bei der Sturzflut hat das geholfen und sollte Vorbild für heutige Planungen sein, 28.07.2014. Foto: Christine Döpke

Maßnahmen zur Klimaanpassung

Alle Analysen zum Klimawandel ergeben eine gemeinsame Aussage: In Deutschland und in Nordrhein-Westfalen hat der Klimawandel begonnen. Darauf müssen sich Grünflächenämter einstellen: Städtischem Grün kommt eine zentrale Rolle bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels zu. Deshalb müssen sich die Grünflächenämter mit Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel intensiv beschäftigen. Grundsätzliche Maßnahmenempfehlungen helfen nicht viel weiter. Besser ist es, ganz konkret auf die jeweiligen örtlichen Verhältnisse bezogen Anpassungskonzepte zu erarbeiten.

Informationen zu möglichen Beiträgen von Grünflachen zur Anpassung an den Klimawandel finden sich zum Beispiel auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes. 6 Empfehlung: Erarbeitung von gesamtstädtischen Klimawandel-Anpassungskonzepten

Vorsorge durch aktiven Klimaschutz

Es reicht nicht, Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu ergreifen oder zu fördern. Die Städte müssen auch in Vorsorgemaßnahmen intensivieren und kommunale Klimaschutzmaßnahmen erarbeiten, die weitere Klimaschäden verhindern. Damit unterstützen sie das weltweite Ziel der Begrenzung des Temperaturanstiegs auf maximal zwei Grad. Nur dadurch können die Auswirkungen des Klimawandels begrenzt werden. Deshalb sollten sich die Grünflächenämter aktiv bei der Erarbeitung und Umsetzung von Klimaschutzkonzepten einbringen.

Empfehlung: Bei der Erstellung und Umsetzung von Klimaschutzkonzepten aktiv mitwirken. Soweit die Empfehlungen der Arbeitsgruppe Unwetter. Die Arbeitsgruppe würde sich freuen, wenn die Thesen Eingang in die Grünflächenämter finden und dort intensiv zur Diskussion gestellt würden. Die hier vorgestellten Thesen sind nur ein erster Auftakt für eine weitergehende Auseinandersetzung mit dem Thema. Für konstruktive Beiträge oder die Schilderung von Erfahrungen wäre die Arbeitsgruppe sehr dankbar. Alle Hinweise oder Informationen nimmt der Autor gern entgegen.

Mitglieder der Arbeitsgruppe sind:

Thomas Banzhaf, für den VGL, Heiner Bruns, Stadt Münster, Martin Buschmann, Stadt Bochum, Gernot Fischer, Stadt Marl, Dieter Fuchs, Stadt Bonn, Michael Haneke, Stadt Hagen, Frank Jäger, Stadt Wuppertal, Michael Kurtz, Stadt Essen, Ludger Mühlenstädt, Stadt Oberhausen, Uwe Puzalowski, Stadt Ratingen, Kathrin Salewski, Stadt Oberhausen, Jan Hendrik Schmandt, Stadt Düsseldorf, Bernd Schmidt-Knop, Stadt Essen, Peter Schuhmacher, Stadt Mülheim a.d.R., Heinz Tembergen, Stadt Dinslaken, Silke Thyßen, Stadt Düsseldorf, Sylvia Waage, Stadt Mülheim a.d.R.

Literatur

1 IPCC 2014: Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger. In: Klimaänderung 2014: Synthesebericht. Beitrag der Arbeitsgruppen I, II und III zum Fünften Sachstandsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen [Hauptautoren, R.K. Pachauri und L.A. Meyer (Hrsg.)]. IPCC, Genf, Schweiz. Deutsche Übersetzung durch Deutsche IPCC-Koordinierungsstelle, Bonn 2015.

2 LANUV, Klimawandel in NRW, Daten und Hintergründe, Fachbericht 27, Recklinghausen 2010.

3 weitere Informationen zu Ela gibt es bei Wikipedia (de.wikipedia.org/wiki/Ela_(Tiefdruckgebiet)) oder bei der Unwetterzentrale: www.unwetterzentrale.de/uwz/955.html.

4 Einen ausführlichen Bericht über das Unwetter hat die Stadt Münster erarbeitet als Berichtsvorlage mit der Nummer V/0839/2014:.www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004037925.

5 Der Text für die Allgemeinverfügung der Stadt Essen findet sich hier: www.essen.de/meldungen/pressemeldung_871962.de.html

6 Eine Übersicht zu Klimaanpassungsmaßnahmen gibt dieser Flyer: www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/kompass_themenblatt_natur_in_der_stadt.pdf. Dort finden sich auch Links zu weitergehenden Informationen. Auf dieser

Seite gibt es vertiefende Informationen zu durchgeführten Projekten: www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimafolgen-anpassung/projektkatalog

Dipl.-Ing. Heiner Bruns
Autor

Amtsleiter im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster, Sprecher der Landesgruppe NRW der GALK

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